Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-13
- Page
- 643 (sequence 7)
- Language
- German
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643 wäre mit der Zeit verharscht. (5$ ist zwar sehr auffallend, daß es den Zeugen Joseph Kaposi und Nikolaus Tapaszto erst nach Eröffnung dieser Schlnßvcrhandlung einfiel. daß auch sic die Esther Solymosi am Tage ihres Verschwindens gesehen, und daß sic bis dahin geschwiegen haben. Das wäre,' wie gesagt, unter normalen Verhältnissen und Umständen, nnter dem natürlichen Verlaufe der Dinge geschehen, allein in dem l'ünn des Kampfes zwischen Antisemitismus und Philosemitismns war die Stimme der gesetzlichen Präsumtion bei den snugirenden Organen angesichts des gegen die Inden herrschenden Vor« nrthcilS zu schwach, und das Vornrtheil gegen die Inden war zu stark, als daß man den Verdacht gegen die Jndenichast so leicht hätte anfgebcn sollen. Es konnte nicht zngelasscn werden, daß jenes Nebelbild so rasch zerstieße, das von der entsetzlichen Ermordung der Esther Solymosi mit so viel Mühsal und niit Anwendung uugc'sctzlicher Mittel geschaffen worden, und dennoch ״nftlavit Deus et dissipati Mint“. Jetzt, nach dem Ab. schlnsse des VeweiSvcrfahrcnS, 'wage ich cs, ans Grund der Daten desselben auf das Bestimmteste auszusprechen, daß die hier unter richterlichem Verschlüsse befindlichen Neste eines wciblichcn Leichnams die Neste des Leichnams der am l. April vorigen Jahres verschwundenen vierzehnjährigen Jungfrau Esther Solymosi sind. Nach diesem meinem AnSsprnche könnte vielleicht Jemand überrascht 'fragen: Konnte sich das Auge der Mutter täuschen? Konnte das mütterliche Her; unempfindlich bleiben angesichts des seit Wochen und Monaten mit siebcrhaster Erregung ge. suchten Leichnames ihres Kindes? Auch ich empfinde und kenne die Bedeutung dieser Frage, sie drängt sich auch mir ans und zwingt mich, bei derselben innezuhaltcn. Wenn wir jedoch zurückblickcn aus das in Tisza-Tada und Tisza-Eszlar befolgte AgnoSzirnngS.Verfahren, so empfangen wir sofort die Lösung. Der heranSgesischtc Leichnam wurde nackt entkleidet, die einzelnen Kleidungsstücke wurden sorgfältig versteckt, und erst am dritten Tage nach der Bestattung wurden die Kleider der Mutter vorgewiesen. Dian zeigte ihr den nackten, des Haares und der Brauen beraubten, durch den -vor längerer Zeit cingetretenen Tod verunstalteten Leichnam. Die erste natürliche Folge dieses allerdings sehr pfiffigen, aber keineswegs korrekt zu nennenden Verfahrens war die, daß die Mutter in dem Leichnahme mit dem unverletzten Halse ihre verschwundene Tochter nicht erkannte, da sie doch seit Monaten und Wochen, wahrscheinlich aber auch heute noch, von dem zur Ueberzeuguug gewordenen Glauben durchdrungen ist, daß die Juden ihr Kind an einem Sabbath in der Synagoge mittelst eines Schnittes durch den Hals ermordet haben. Frau Johann Solymosi würdigte daher, wie sie hier selbst ansgesagt hat, den Leichnam gar keiner näheren Besichtigung, sondern begnügte sich mit einem Blick auf das Antlitz, welches der Kandidat der Medizin Gcza Hörvath zuvor zurcchtgerichtct hatte. Ein solches AgnoSzirnngS. Verfahren mußte — wenn wir auch jede Verdächtigung beiseite lassen — nothwcndig nicht zum Erkennen, sondern zum Nichterkennen führen und hätte selbst in dein Falle dazu geführt, wenn der Leichnam sich nicht in jenem vorgeschrittenen Stadium der Verwesung befunden Hütte, welches die Pester UuiversitätS- Professoren in ihrem molivirten Gutachten nachgcwiesen haben. So besitzt denn der Umstand gar kein Gewicht, daß die Mutter, die Verwandten und andere ESzlarer Bewohner in dem bei Tisza-Dada gefundenen Leichname die Esther Solymosi nicht agnoSzirten. Man könnte mir vielleicht entgegnen, daß der erwähnte weibliche Leichnam unter Intervention zweier Aerztc und eines Chirurgen am 19. und 20. Juni vorigen Jahres sczirt wurde, und daß das ans Grund dieser Sezirnng abgegebene Gutachten derselben Sachverständigen die Schlußfolgerung gar nicht zulasse, daß jener Leichnam der der Esther Solymosi sei, die erst das 14. Lebensjahr erreicht hatte, noch nicht völlig entwickelt war, mit schwereren Arbeiten sich beschäftigt und keine Bcschuhung getragen hatte. Wir wissen allerdings, daß diese Sachverständigen in dem fraglichen Leichnam die Leiche einer Weibsperson erkannt haben!vollen, die mindestens schon das achtzehnte, wahrscheinlich aber schon das zwanzigste Lebensjahr erreicht hatte, nach der Form ihrer Nägel einen leichtern Lebenswandel geführt haben inüsse, fortwährend beschuht gegangen sei, endlich in Folge der durch ein Lungen׳ und andere Nebel hcrvorge« rusenen Anämie höchstens zehn Tage vor der Auffindung ge* storben wäre: endlich, daß der Leichnam stk>on als solcher ins Wasser gcratheu und nach höchstens drei- bis viertägigem Ver* weilen daselbst ans Land geschwemmt worden sei-, schließlich, daß die Behaarung von fremder Hand entfernt worden wäre. Ich kann aber weder diesen Sachverständigen.Befund, noch das auf Grund desselben abgegebene sachverständige Gutachten als gesetzliches Beweismittel akzeptiren. Die beste Kritik dieses BefnudeS und dieses Gutachtens lieferte einer der sachverständigen Aerzte durch seine hier vor dem hohen Gerichtshose abgegebene männlich offene und aufrichtige Erklärung: ״Wenn wir gewußt hätten, welche Konscgncnzen die Sache habe, was sich Alles daran schließen werde, so hätten wir es anders gemacht׳, aber das kam uns gar nicht in den Sinn." Indem ich daher diesen Sachverständigen.Befund und dieses Gutachten ignorire, welche« aus Imputationen besteht und so inobesondere in Betreff des Alters ein Alter von l8 Jahren in derselben Weise imputirt, wie eine Einwohnerin von Eszlar die Leiche für mehr als 30 Jahre alt erachtete, akzeptire ich das Gutachten der Pester Universitäts-Professoren als Beweis, die mit dem Lichte der vorgeschrittenen Wissenschaft und ihrer reichen Erfahrung das Dunkel der Irrthümer beleuchtet und die Wahrheit an den Tag gebracht haben. Insbesondere akzeptire ich meinerseits auch jenen Ausspruch der Pester Professoren, wonach die Folgerungen der ersten Sachverständigen hinsichtlich des Alters, der Lebens, weise und der Todesursache des fraglichen Leichnams nicht stich* haltig sind; ferner akzeptire ich den Ausspruch der Professoren, daß hier der Leichnam eines Mädchen« Vorgelegen, das im Alter zwischen 14 und 17 Jahren gestanden, das mehrere Wochen vor der ersten Sezirnng gestorben ist, und daß der Leichnam Wochen hindurch im Wasser gelegen, wo derselbe Haare und Nägel auf natürlichem Wege verloren hat. Mit der Annahme dieses Gutachtens beuge ich mich nicht etwa vor einer erkünstelten Autorität, die nicht gestattet, daß ihre Aussprüche der Kritik unterzogen werden, sondern ich folge damit meiner Uebcrzengnng, welche die Aussprüche der Mcdizinae.Professoren in mir erweckt haben, weil diese Aussprüche nicht nur mit den übrigen Umständen übercinstimmen, sondern auch die bona fide gefaßten Irrthümer der vernommenen Zeugen bezüglich der Körpergröße der Leiche, der Augcufarbe re., eingehend ausklären. Aus demselben Grunde ignorire ich auch das mit einer Motivirnng nicht versehene und deshalb der Kritik sich entziehende, znm größten Thcil sehr unbestimmte Gutachten des Landes- SanitätSrathes. Ans Grund deö Gutachtens der UniversitätS-Professoren, das die Wissenschaft der forensischen Medizin mit sehr werlh. vollen Details bereicherte und mit Nücksicht ans die an dem Dadacr Leichnam gefundenen Kleider spreche ich cs ans: daß dieser Leichnam die Leiche der am 1. April v. I. vcrschwun* denen Esther Solymosi ist. ES taucht hier gleich die weitere Frage ans, weshalb Iankel SnnlooicS nicht bloß vor dem Üntersnchnngsrichter, sondern auch vor dem hohen Gerichtshöfe einbekannte, er habe in Folge Aufforderung Amschel Vogel's die Leiche am 11. Juni v. I. zwischen Klein- und Groß-Tarkany von Martin Groß und Ignaz Klein übernommen und dem David Hersko zu dem Zwecke übergeben, daß dieser den Leichnam längder Theiß