Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-13
- Page
- 642 (sequence 6)
- Language
- German
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642 die Unschuld der übrigen Angeklagten erwähnt. Ich wollte! vorher die tobten Buchstaben der Untersuchung durch die öffent״ lichc Verhandlung in lebendiger Gestalt vor mir sehen, und ich suspendirte mein Urthcil über diese nunmehr verhandelte Assairc, deren erster gesetzlicher .Richter ich bin, bis nach dem Abschlüsse des Beweisversahrcns. Diejenigen haben sehr geirrt, die in meiner Person einen Verbrecher;äger verimithclcn oder einen solchen gar erwartet haben. Ich erkläre die Auffassung sür falsch, wonach cs die ausschliessliche 'Ausgabe der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren wäre, nur solche Anträge zu stellen und nur solche Handlungen zu vollsühren, die daraus abriclcn, ausschließlich die Angeklagten belastende Talen und Umstände auszudecken. Der moderne Staat ist von dem Bestreben geleitet, gerecht zu strafen, und macht es daher seinen anklägerischen Trganen als staatlichen Fnnlrionärcn schon kraft dieser ihrer Onalififatiort;ur gesetzlichen Psltchr und statnirt es als ihren eminentesten Berus — in Ungarn geschah dies ausdrülklich durch den Gcseyartilel 33 vom Jahre 1 .S71 über die Errichtung der königlichen Ober-Lkaatsanwaltschast — oll dasjenigc sorgfältig;u vermeiden, tvas die strafende Gewalt bczügUch wessen immer zu einer Ungerechtigkeit verleiten könnte. Derjenige Thcil meines Vortrages, wonach gegen die hier Angeklagten der Berdachl des rituellen Mordes obgewaltet, wurde znrückgcwiesen. Ich wartete daher ans eine Aufklärung über das Motiv des im Anklagebeschlusse als Mord qnalisizirten Verbrechens, denn ohne die Kcnntniß dieses MorivS ist — wie ich schon in meiner ersten Rede auseinandergesctzt und was ich jclZ neuerdings wiederhole — die Feststellung des Verbrechens des Vkordcü nach § 278 des Strafgesetzbuchs absolut unmöglich. Ich Hobe init der regsten Wachsamkeit und Genauigkeit .jedes einzelne Moment des langwierigen BewcisverfahrenS verfolgt, und siche da, ich konnte nichts Anderes wohrnehmcn, als daß die Idee des rituellen Mordes sich durch die ganze Untersuchung zog bis zum Beginne der Schlnstverhandlung. Es wurden die Juden verfolgt׳, unter diesen wurden auch solche, die an verschiedenen Srrcn des Landes wohnen, die unter einander und mit den Eszlarern in keiner näheren Beziehung standen, ja, die einander nicht einmal kannten, dessen bezichtigt, das; sic das auf hinterlistige Weise in die Synagoge gelockte junge Mädchen, das der Zufall in feite Gegend führte, das dort von Niemandem erwartet wurde und auch nicht erwartet werden konnte, in dem Borhose jener Synagoge des Lebens beraubt und daö herausströmcude Blut aufgefangen hätten. In den Untersuchllngs.Akren ist auch nicht die leiseste Spur zu entdecken, ivelche darauf hindculcn würde, das; auch eilte andere Basis des angeblichen Verbrechens gesucht oder daß auch eine andere Ursache des Verschwindens der Esther Solymosi ins Auge gefast! rvorden wäre. Zur Bekräftigung meiner Behauptung bezüglich des Motivs des rituellen Mordes berufe ich mich auch aus jenen Theil der Presse, deren jedes Blatt aus der Richtung und den Tuen der einjährigen Untersuchung den Impuls zur lauten Propagirung des rituellen Mordes empfangen hat und die dieses angebliche Verbrochen direkt ans den religiösen Satzungen zn erweisen bestrebt gewesen ist. Hat doch selbst im vorgeschrittenen Stadium dieser Lchlnstverhand. Inlig der Ltilarrikclfchrciber eines politischen Tageblattes — ob• gleich er die ineincrscils geschehene Proklainirnng des rituellen Mordes mistbilligl hatte — nach der Mittheilnng seiner in diesem Vcrhandlungssaale gewonnenen Eindrncle die Verübung des rituellen Mordes als eine nubezivciselbarc Thatsachc hingestellte. Irrte ich also, als ich sagte, dast gegen die Angeklagten der Verdacht dcö rituellen Mordes vorwalte'!! Ich irrte nicht׳, ich spreche auch jetzt die feste Ueberzeugung aus, dast ich mich hinsichtlich des iunern Beweggrundes jenes Mordes, der das Substrat des gegenwärtigen Verfahrens bildet, in keinem Irr, lhum bcsundtlt habe. In den jüngsten Tagen horte ich, allerdingS nicht in diesem Saale, sondern, außerhalb desselben, einen neuen technischen Ausdruck: ״der Mord ans Fanatismus". Dieses technische oder viclinchr dieses Schlagwort hat nicht mehr und nicht weniger Sinn als jenes vom rituellen Morde. Aus der Eröffnungsrede des verehrten Herrn Präsidenten glaube ich schließen zu dürfen, daß der hohe Gerichtshof schon von vornherein die Anklage des rituellen Mordes fallen zu lassen beliebte. In Folge dessen thne ich desgleichen, und ich thne eS freudigen Herzens, wenn wir die Idee teS rituellen Mordes fallen lassen, diese absurde Ausgeburt des mittelalterlichen Aberglaubens, diesen blöden Gegenstand der Ammenmärchen und der Unterhaltung alter Dorfmciber. Mögen die Rohlinge immerhin über den Sinn der Buchstaben des Talmud brüten׳, mögen sie den Schrcckenslranm von den Blutopfcrn der jiibischeu Religion weiter träumen — aber in Ungarn höre die sträfliche Agitation mit diesen Blntopsern ans, es verstumme die Sprache der häßlichen Bcrleumdtutg gegen Konfessionen wie gegen Einzelne, denn sonst ntüstte ans den Lippen dieser Agitatoren die Verkündigung von Gleichheit, Freiheit und Brüderlichkeit zum Fluche werden sür Ungarn, nach dem Gebote der weisen Arpaden-Könige ... ynae non *mit, liulla iiat incntio. Ja wohl, nulla liat nieutio auch mit dein rituellen Morde der IndenInsbesondere im Namen unserer nationalen Justiz vrotestire ich feierlich dagegen, daß in den hoheitsvollen Kreis derselben der Aberglaube eingeschmuggelt werde. Und nun betrachten wir einmal den Gegenstand dcS VerfahrcnS etwas näher. Den Daten des Beweisverfahrens zufolge ist die Jungfrau Esther Solyinosi, die von ihrer Dienstgeberin, Frau Andreas Huri, am 1. April v. I. Vormittags ans dem mit ״Ujsaln" benannten Thcilc des Dorfes Tisza- Eszlar nach dein mit ״Ofalu" bezeicknelen Tlwile derselben Gemeinde znm Zwecke des Einkaufes geschickt wurde, .ans dem Laden dcS KansmannS Kohlmayer gegen Ufaln znrückgekchrt und aus diesem Wege von ihrer Schwester Sophie, von Rosi Roscnberg, Julie Vamosi, ferner von dem ehemaligen Gemeinde- Vielter Joseph Kaposi und dem Kutscher Nikolaus Tapaözto gesehen worden. Ter letztgenannte Zeuge sah die Jungfrau Esther hinter jenem Damme verschwunden, von welchem aus die Tisza-Eszlarer Synagoge bereits sichtbar wird, in deren Vorhalle Esther Solyinosi unter dem Messer des Salomon Schivarz, und unter der Mitwirkung des Abraham Buxbaum, Leopold Braun und Hermann Wollner verblutete, wie dies der Knabe Dior!; Schars ansgesagt hat. Sophie Solyinosi, Rost Rosenberg und Julie Vamosi trafen die Esther nach ihrerAnssage gegen 1 Uhr Mittags, während die beiden anderen Zeugen von der Zeit vor 12 Uhr Mittags sprechen, und so können wir nur im Allgemeinen annehmen, das; die verschwundene Jungsran um die Mittagszeit zuletzt gesehen wurde. ׳Damit verlassen wir einige Zeit den Moriz Scharf und .stören den Uulersnchnngsrichtcr nicht weiter in seinem Forschen nach dem Leichnam der Esther Solyinosi, sondern wir unternehmen einen Aussing hinüber nach Tisza-Dada, in dessen Gcmarkung am!8. Juni v. I. ein weiblichcr Leichnam aus den Flutbcn der Theist ge;og.׳n wurde. Selbst in den entfernteren Thcilen des Landes verbreitete sich die Nachricht mit Blitzesschnelle, dast der Leichnam der Esther Solymosi ansgesunden wurde, und alle Welt erwartete schon, dast der Schleier dcö RäihsctS rasch gelüstet, die Ursache des Verschwindens der gesuchten Jungfrau werde ansgedcckt werden. In den Kleidern des keinerlei äusterlichc Verletzung zeigenden Leichnams wurden die Kleider erkannt, die Esther Solymosi zur Zeit ihres Verschwiudeus getragen. Unter gewöhnlichen Umständen und Verhältnissen hätte sich der ansgetanchtc Verdacht der Ermordung rasch vcrsiüchtigt, der Leichnam wäre zur ewigen Ruhe bestattet worden, und die Wunde, die dem Herzen der vcrwiltweten Mutter durch den Verlust ihres Kindes geschlagen worden,