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Jeschurun · 1883-09-06 · Heft 36 (6.9.1883) · p. 617

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 36 (6.9.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-09-06
Page
617 (sequence 5)
Language
German
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widerstehlichen Zwange erlag und seine beschworene Aussage zurückzog. Der Staatsanwalt beantragt gegen HatalovSky die Unter«;'uchung wegen Verbrechens des Meineides cinzuleitcn und ihn in Haft zu nehmen. Bei seiner Vernehmung als Angeklagter werde sich dann ergeben, inwiefern für ihn ׳Mildcruugsgrüudc sprechen. — Dr. Friedmann tritt seitens der Verlhcidigung diesem Anträge bei. Hierauf zog sich der Gerichtshof zurück. Der Präsident verkündete nach kurzer Berathung, dasi Frau Debreezcut) und das Ehepaar Lanczy letzteres hatte schon bei früherer Gelegenheil deponirt, dasi HatalovSky eine falsche Aussage gemacht) nicht in (Lid genommen werden. Gegen HatalovSky beschlosi der Gerichtshof, das Verfahren wegen Verbrechens des Meincids einzuleiten. Bon seiner sofortigen Verhaftung wurde Abstand genommen. — Berlhcidiger EötvöS ersucht den Präsideuten, HatalovSky über die Konsequenzen des Strafbeschlusses anfznllären. Nachdem dies geschehen und HatalovSky keine weitere Bemerkung :nachte, wurde er entlassen. Es folgt die Vernehmung des Joseph Vauwsy, der aus Befragen dcö Präsidenten angicbt, dasi er wisse, >vie und was seine Tochter Julie vor Gericht aussagte. Als er im Weingarten arbeitete, sei Michael Cscres an ihn heraugclretcn und habe ihm gesagt, seine Tochter habe eine falsche Zcugcnschast abgelegt. Er sei darüber sehr aufgebracht gewesen, denn er habe seiner Tochter verboten, ohne ihn vorher zu befragen irgend welche Zcugenschaft abzulegen. Er sei hierauf in das HauS der Dienstgcberin Julic'S gegangen, und habe seine Tochter nach Hanse getrieben, doch habe er sic mit keinem Finger berührt. Besonders war er entrüstet, dasi seine Tochter zur Nachtzeit mit zwei Israeliten den Weg nach Nyircgyhaza augetrcteu hatte, und er habe auch gehört, das; seiner Tochter für ihre Aussage eine Belohnung zngesagt wurde. Sein Gewissen habe sich dagegen empört. Aus Besragen des StaatsauwaltS gicbt der Zeuge seiner Ueberzeuguug Ausdruck,׳ dasi ohne die Einwilligung der Ellern, ein Kind nicht Zengcnschasl ablegcn dürfe, denn wer hätte eher dem Kinde zu befehlen, als die Eltern? — Verthcidiger EötvöS: Sie glauben also, Ihre Tochter habe falsch geschworen? — Zeuge: Gewiss hat sic falsch geschworen. — EötvöS: Und woher:vissen Sie das? — Zeuge: Weil man, wenn inan aus geraden: Wege geht, nicht in der Nacht n:it Männern sich forlbegicbt — Verthcidiger EötvöS: Ihre Tochter sagte, als sie zum ersten Mate vor Gericht stand, dasi ihr Brotherr Löwenthal an jenem vielbesprochenen Samstag aus dem Tempel nach Hause kam, hernach frühstückte und später zu Mittag asiz dasi sic daun noch anSgekehrt und das Geschirr abgcwaschen hat, woraus sie vor das Thor ging und Esther mit der Sophie sprechen sah. Waren Sie denn damals bei Ihrer Tochter, dasi Sie behaupten, sie habe falsch ausgcsagt? — Zeuge: Nein, ich war nicht dort. Vcrlhcidiger EötvöS: Waren Sic an jenem Samstag überhaupt im Dorfe? — Zeuge: Nein, ich war in: Weingarten. — Verthcidiger Eölvös: Also, soweit Sie etwas wissen, könnte dic Julie alles das gethan und gesehen haben? — Zeuge: Sic hat doch falsch auögesagt. — Verlheidiger Eölvös: Von wem erfuhren Sicdas? — Zeuge: Michael Esercs kam zu mir nnd sagte: ״Ihre Tochter hat schlecht ausgcsagt!" und als ich dann nach Hause ging, sagte mir mein Weib, dasi das Mädchen Verfolgungen ausgesetzt ist. — Verthcidiger EötvöS: Sic holten dann das Mädchen ab? — Zeuge: Ich ging hin und nahm das Mädchen aus den! Dienst. — Verlheidiger Eölvös: Und haben Sic sie nicht geschlagen? — Zeuge: Ich bitte, sic untersuchen zu lassen. — Verthcidiger EötvöS: Jetzt ist eS freilich schon zu spät, aber vorige Woche waren Spuren zn sehen. Sodann wird Julie Vamosy verhört. — Präs.: Was hast dn, als du letzthin vor den: Gerichtshöfe als Zeugin gestanden, ausgesagt? — Zeugin: Dasi ich Esther Solymosi um I Uhr 'Nachmittags gescheit habe. — Präsident: Du hast aus diese Aussage den Eid abgelegt. Hast dn, als du dann von hier nach Hause kamst, n:it Jemandem über deine Aussage ge« sprachen? — Zeugin: Nein, mit Niemandem. — Präsident: Wie kam denn der Ortsvorsland zur Keuntuisi deiner hier ge«!nachten Aussage? — Zeugin: Ich habe es nach einigen Tagen den Ellern gesagt, welche es dem Ortsvorstaudc auzcigten. — Auf weitere Fragen deponirt die Zeugin, dasi ihr Vater sie aus ihrem- Dienste bei Löwenthal!:ach Hause genommen habe. ״Als ich," sagt sic, ״zu Hanse war, erzählte ich Alles, nämlich, dasi ich hier vor Gericht so auSgesagl, wie rnich der junge Lichtlnann gchcisien. Die Eltern sagten, sic werden mich anzeigenz mir ivar'S recht, sie gingen ins Gemeindehaus, wohin ich nachher am dritten Tage vorgerufcn wurde. Dort verhörte tnich der Richter Farkas. Ich erzählte ihm Alles, wie ich es zu Hause erzählt hatte. Ich sagte vor dem Richter aus, dasi ich aus meinem Dicustplatze erzählt hatte, ich hätte an jenem SamS: tage Esther zwischen N und 1:2 Uhr gesehen und gesprochen. Man sagte mir aber, das sei nnmöglich, denn viele Andere hätten Esther noch um Z Uhr gesehen, und der junge Licht« mann sprach mir so lange zu, dasi ich Esther noch um 1 Uhr gesehen, bis ich endlich nachgab, und dann habe ich auch hier so ausgcsagt׳, er hat mir auch eine gute Belohnung versprochen, wenn ich so auSsagcn werde, und so habe ich endlich ringewilligt. Ein gewisser Szabolcsi, Lichtmann und ein Dritter, dessen 'Namen ich nicht kenne, haben mich dautalS mittelst FiakerS hierher gebracht. Hier habe ich in: jüdischen WirthS- Haus gewohnt und Alles umsonst bekommen. Geld habe ich kcinS erhallen. — Präsident: Du hast dann hier deine Aussage geinacht und sic beschworen. Heute sprichst du aber anders, was ist also die Wahrheit? — Zeugin: Die Wahrheit ist, dasi ich mit Esther zwischen 11 und 12 Uhr gesprochen habe, bevor cs noch zu Mittag läutete. — Präsident: Hast du, als du trotz meiner Ermahnung deine falsche Aussage machtest, nicht bedacht, dasi du dadurch nicht nur eine schwere Sünde gegen Gott, sondern auch ein Verbrechen begehst und vom Gerichte strenge bestraft werden kannst? — Zeugin: Ich hatte damals noch nicht den Verstand. — Staatsanwalt: Hast du täglich aus das Mittaglänten geachtet? — Zeugin: Ich habe nicht immer daraus geachtet, habe es aber damals doch gehört. An jenem Samstage läutete cs, kurz nachdem ich mit Esther gesprochen hatte. — Hat dir auch Szabolcsai gesagt, dasi du eine Beloh- 1111111] erhalten :virst? — Zeugin: Ja, auch er sagte, ich solle nur gut schwören, dann werde ich belohnt werden. — Staatsauwalt: Was bedeutet denn ein guter Schwur? Was hast du darunter verstanden, dasi du gut schwören sollst? -- Zeugin schweigt. — Staatsanwalt: Wenn Jemand sagt, man solle gut schwören, so heisit das doch, mau solle dic Wahrheit beschwören. — Zeugin antwortet nicht. — Votant Feher: Was halte man dir als Belohnung versprochen? — Zeugin: Geld. — Votant Feher: Wie viel? — Zeugin: Das weis; ich nicht. — Eölvös: Bevor ich an die Zengin Fragen richte, bemerke ich, dasi ich, :venngleich ich das Recht des Präsidenten hierzu gcwisi aner« kenne, cS doch nicht ganz in der Ordnung finde, dasi der Herr Präsident sich bei diesem Verhöre aus dem von! OrtSrichtcr Farkas ausgcuommencn Protokolle insormirt, da doch Farkas selbst in dieser Angelegenheit als Zeuge vernommen werden lvird.!Zur Zeugin.׳: Kannst dn dich noch erinnern, was dn, als du zum ersten Male an dieser Stelle standest, ausgesagt hast? — Zeugin: Ja wohl. — Eölvös: Du sagtest, das; ihr schon zu Mittag gegessen hattet, dasi du abgeräumt, das Geschirr gewaschen und ausgckchrt hattest, und dasi du dann erst Esther sahst, das Alles ist also nicht wahr? — Zeugin: Nein, cs ist nicht wahr. — Eölvös: Dn hast cs aber doch beschworen. — Zeugin antwortet nicht. — EötvöS: Hat dich Jemand ansge-

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