Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 36 (6.9.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-09-06
- Page
- 615 (sequence 3)
- Language
- German
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615 mit einander verbundene, aus Weidcnrnthen verfertigte Miniatur. j flöße auf den Tisch. S Der Präsident nimmt dieselben lächelnd entgegen und! meint, man könne die Probe gleich hier vornehinen. — Males; wirb an den Gerichts!isch gerufen, um den sich dann auch alle! Vcrtheidiger, sowie die stoßkundigcn Angeklagten und Zeugen ‘ begeben. Nach längeren recht verworrenen Reden und Gegenreden, wobei namentlich Matej und Hersko das Wort führen und die Verthcidigcr erklären, daß sic nunmehr von der ttn- Möglichkeit des LeichcntranSportcs vollkommen überzeugt seien, schließt der Präsident die Szene, da dieser Punkt keiner weiteren Erörterung bedürfe. Hieraus zieht sich der Gerichtshof zur Beschlußfassung über die gestellten Anträge zurück. Nach sünsvicrtclstüudiger Berathnng verkündet der Präsident folgende Beschlüsse: ״Bon der Vernehmung Geza Onody'S rvird Abstand genommen, nach, dem dessen Bemerkung, daß die Leiche die einer liederlichen Person gewesen sei, in dieser Angelegenheit keine Wichtigkeit besitzt. Unter denselben Gesichtspunkt fällt die Beweisführung in Betreff des Gerüchtes, die Person sei an Lungenschwindsucht gestorben. Ebenso wird von der Vernehmung Braun'S, Gold. stein'S, Szabolcsi'S und Lissaucr's abgesehen. Hingegen wird die Aussage Mo.zga'S als Anzeige betrachtet und als solche dem Satoralia-Ujhclyer Gerichtshöfe überantwortet. Vay und Karancsay werden zur Beeidigung nicht zugclasseu, weil sie bczüglich solcher Uinstände vernommen wurden, die eine selbstständige Untersuchung nöthig machen. Ignaz Males, der AnsangS Angeklagter war, als Zeuge nur im Lause der Schluß- Verhandlung vernommen wurde und dessen Aussagen keine die Beeidigung verhindernde Gründe entgegcnst.ehen, ebenso Georg Bako und Anna Stojan werden zur Beeidigting zngelasscn. (Sensation). Peter Mozga, der selbst gesteht, daß ihm für seine Zeugenschaft gewisse Versprechungen gemacht wurden, kann als verdächtiger Zeuge zum Eide nicht zugelasscu werden. Bezüglich Roka'S und Kasimirs beschließt der Gerichtshof, deren Becidigung in su.^nenso zu belassen, während Szcntcsi und seine Frau zürn Gide zuznlassen sind. Präsident (zum Staatsanwalt-: Haben Sie bezüglich des Onody betresseuden Beschlusses eine Bemerkung? - Staatsanwalt Szcyssert: Ich gebe mich mit dem Beschlüsse;tisrieden. --- GölvöS behält sich vor, seinerzeit in Betreff der Beeidigung Matej'S die Nichtigkeitsbeschwerde zu-erheben. — Gs ivcrdcn nun die Eheleute Szcntcsi, Georg Bako und Anna Stojan bebeeidet. Hieraus spricht Matej mit lauter Stimrnc dem Dolmetsch in ruthcnischcr Sprache den Eid nach und schlägt zuletzt ein Kreuz. Vertheidiger EötvöS: Bevor die Sitzung geschlossen wird, bin ich so frei, einen Antrag zu stellen. Ich habe mit tiefer Bestürzung vernommen, daß ein unter den Zuhörern befindlich gewesenes Individuum gegen ein amtliches Organ, den königl. Staatsanwalt und öffentlichen Ankläger, in den Lokalitäten des Gerichtshofes und auch aus der Straße ein gegen die Bestimmungen des Strafgesetzes schwer verstoßendes Attentat verübt hat. Nachdem der öffentliche Ankläger und die Venheidigung ebenso wichtige Organe der Rechtspflege sind, wie der Gerichtshof selbst-, nachdem ein vom öffentlichen Ankläger gestellter und von der Bcrlhcidigung akzcptirtcr Antrag als Borwand für die Ver- Übung dieses schweren Attentates diente׳, nachdem seitens der Bcrtheidigitng auch nicht einen Augenblick lang geduldet iverden kann, daß ihr Recht, Anträge zu stellen, von wem immer oder mit welchen Absichten immer in Zweifel gezogen werde und man sie durch ungebührlichen Einfluß von der Erfüllung ihrer amtlichen Pflichten zurückschrecke; nachdem ferner die Berlheidigung der festen Ueberzeuaung ist, daß hier ein Gerichtshof amliren müsse, der über die Unantastbarkeit der amtlichen Funktionen wacht, ersuche ich den Gerichtshof, die Verfügung zu treffen, daß behufs angemessener Bestrafung des erwähnten Attentats und zum Zwecke der hierzu nöthigen Untersuchung die kompetente Behörde aufgcsordert werde. Ich erkläre gleich, zeitig, daß. wenn nicht unverzüglich die in dieser Richtung nöthigen Vorkehrungen getroffen werden die Vcrtheidigung ihre auttliche Thäligkeit einstellcn und sofort von einem höheren kompetenten Forum die erwähnten Verfügungen erbitten wird. Präsident: Ich habe wohl auf privatem Wege Kenntniß von dem seitens der Vcrtheidigung vorgebrachten Geschehnisse erlangt, jedoch habe ich keine osfizielle Kenntniß davon, worin jenes Faktum bestehe und wie es geschah. . Ich halte während der Verhandlung in den amtlichen Lokalitäten die nöthige Freiheit der Vcrtheidigung sowohl, als auch der Staatsanwaltschaft atlsrecht und werde dieselbe auch in Zukunft ansrechtcrhaltcn, aber wenn außerhalb dieser Lokalitäten etwas vorfällt, glaube ich nicht, daß dies in meinem Wirkungskreis gehöre. Ich bitte übrigens den Herrn Staatsanwalt, seinerseits einen Antrag zu stellen, wonach dann der Gerichtshof die gesetzlichen Schritte cinleiten wird. — Staatsanwalt: Gestatten Sie, daß ich meinen Antrag morgen stelle. Schluß der Verhandlung halb -l Uhr Nachinittags. 20. Juli. Das heutige Zengenverhör bot abermals sensationclle Ueberraschnngen. Jener Kutscher Hatalovsky, der schon zweimal vor dem Gerichtshöfe erschienen und beide Male übereinstimmend ausgesagt, daß er die Esther Solymosi noch um 3 Uhr Nachmittags gesehen, trat heute zum dritten Male vor die Schranken des Gerichtes, um zu erklären, daß er falsche Zeugcnschaft abgelegt und daß er dazu von den Itldcn beredet worden. Aber schon auf die Frage, womit er von den Juden bestochen worden, mußte er die Antwort schuldig bleiben. Aus dem Kreuzverhör!nit diesem Zeugen, der sich selbst leichten Herzens des Meineides anklagt, geht hervor, in welch erschreckender Weise in Eszlar der Nassen- und Religionshaß gcschürt wird. Eszlarer Zeugen, die nur über nebensächliche Umstände, aber halbwegs zu Gunsten der Juden zu deutende Angaben machen, werden daheim nach ihrer Rückkehr mit Mord und Todtschlag bedroht. 'Noch wüthcnder als die Männer grberdcn sich die Frauen, die laut davon sprechen, daß sic Jeden ermorden würden, der zu Gunsten der Inden sprechen sollte. Am furchtbarsten offenbarte sich dieser Terrorismus heute wäh. rcnd der Vernehmung der Zeugin Julie Vamosy. Bekanntlich hatte dieselbe bei ihrem ersten Verhöre dcponirt, daß sie an jenem fraglichen Samstag um 1 Uhr Mittags gesehen, wie Esther Solymosi mit ihrer Schivcster Sophie gesprochen. Als daS Mädchen nach Eszlar hcimkchrte, wurde cs von den Eltern in grausamer Weise mißhandelt. Die Spuren dieser Mißhandlung, namentlich im Gesichte, waren heule, nach acht Tagen, noch bemerkbar. Als cs im Saale erschien, tvendetcn sich alle Blicke itach dem Mädchen, das mit leiser Stimme gerade heraus erklärte, es hätte daü erste Mal gelogen, cS hätte Esther L>olyniosi um U Uhr Vormittags gesehen und sogar mit ihr gesprachen. AuS den Auskünften des Mädchens ging mit 1111׳ widerlegbarer Sicherheit hervor, daß sowohl sic wie ihre Eltern den snrchtbarsten Anstürmen der Eszlarer Weiber ausgesetzt gewesen, daß sie mit dem Tode bedroht worden, falls die AuSsage nicht revozirt würde, ein Umstand, tvelcher cS erklären mag, daß die Eltern als Ankläger ihres Kindes auftraten. Von den früheren zahllosen Ltrassällcn, die dieser Prozeß bereits ge, boren, abgesehen, wird derselbe auch Meineids-Prozesse gegen Hatalovsky und Julie Vamosy zur Folge haben. Die Verhandlung beginnt um halb 10 Uhr. Der Saal ist bis auf das letzte Plätzchen gefüllt. Unter großer Spannuug des Publikums und volllommeuster Ruhe nimmt der Präsident zu folgender Ennnziarion das Wort: Gestern hatte ein Zeuge vor dem Gerichtshöfe in seiner Aussage in Bezug