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Jeschurun · 1883-08-23 · Heft 34 (23.8.1883) · p. 571

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 34 (23.8.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-08-23
Page
571 (sequence 7)
Language
German
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571 nominell werden müssen, bejaht Professor Schenthancr mit dem! Hinweise daraus, das; die entweichenden Gase sich nach der Ober« j fläche drängen. — Vertheidiger Eötvös: Wie wollen Herr Pro. j sessor beweisen, daß die Dadacr Leiche nicht 18 oder mehr > Jahre alt sein konnte? — Schenthancr: Mit bcstimmlen ostcologischen Gründen, die für ein Alter von 14 bis!7 Jahren sprechen, während Gründe dafür, daß die Person 18 Jahre oder älter war, völlig fehlen. Der Experte giebt sodann eine längere wissenschaftliche Darlegung der Gründe für seine Be. hanplung, wobei er sich aus mehrere medizinische Autoritäten ersten NangcS bcrufr. — Vertheidiger Eölvös macht sodann! den Experten ans mehrere neuerlich erhobene Umstände ausmerksam,.welche damals, als die drei Professoren ihr Gutachten abgabcn, noch nicht bekannt waren, wie z. B. die chemische Untersuchung der Klcidcrflecke, ferner das Superarbilrium des Sanitätsrathes, sowie die Zeugenaussagen, daß die Zunge zwischen den Zähnen gepreßt, ein starker Leichcngeruch zu spüren gewesen k. Er fragt, ob der Experte trotz dieser neuerlichen Umstände bei den in seinem Gutachten niedergelcgten Ansichten beharre. — Schenthancr: Ich bleibe nicht nur dabei, sondern werde vielmehr durch alle diese Uutstände in dem Glauben bcstärkt, daß wir aus dem richtigen Wege wandelten. Ich hielt es für ganz wahrscheinlich, aber nicht für gewiß, daß jenes Individuum im Wasser ertrunken ist. Daiuals wußte ich noch nicht, was jetzt drei Zeugen dcpouirten, daß die Zunge zwischen die Zähne gepreßt war. Wenn ich das schon früher gewußt hätte, hätte ich es mit Positivität ausgesprochen, daß dies die Leiche einer ertrunkenen Person ist, denn es gab eine Zeit, lvo man diese Lage der Zunge als untrügliches Zeichen des Ertrinkungstodcs betrachtete. Heutzutage ist cs auch noch ein mächtiges HülsSmittel für die Kousiatirung dieser TodcSart und ' vermehrt meine schon früher angeführten Gründe. — Verth. , Eötvöö: Bleiben Herr Professor bezüglich der Lunge bei der! in Ihrem Gutachten ausgesprochenen Ansicht? — Scheuthauer:! Gewiß! Die Herren Doktoren behaupten zwar jetzt, daß sie sich damals wohl in der Benennung der Krankheit, nicht aber , bezüglich des Begriffes irrten-, ich aber behaupte jetzt, daß sie sich auch diesbezüglich irrten, was eben aus ihrem Protokolle bewiesen werden kann. Es folgt dann eine längere Vorlesung über di^ Lunge und ihre Krankheit. — Bcrthcidiger Eölvös: Geben Sic die j Möglichkeit zn. daß zum Theil durch aus der Höhe herab- > geschüttetes Wasser,!Heils durch-Neiden mit Fetzen und «trotz | an der Stelle des angeblich vorhanden gewesenen Narbenfleckens j am Fuße nicht nur die Oberhaut, sondern auch die Ledcrhaut j in den oberen Schichten abgerieben wurde? — Scheuthauer: > Ich soll nun über etwas sprechen, was ich nicht gesehen habe.! Wie ich von Zeugen'gehört, entstand in Folge eines Knhtrittes j eine Blutunterlaufung, in deren Mitte ein kleinerNiß in der i Epidermis und Leder'haut entstand, da ja erst die letztere Blut- ׳ gefäße enthält. Das war gleichzeitig eine Art O-uerschung. ‘ Aus dem Ding entsprang später ein bräunlicher Farbcirfleck. dessen > Nand, wo die Schärfe des Hufes stärker traf, eine dunklere Färbung . hatte, während dort, wo der Niß war, also ein Subsranzverlnst j cintrat, eine feine weiße Narbe entstand. Das erklärt sehr gut ן den braunen Fleck und die weiße Narbe und entspricht wohl l der Verletzung, welche das Mädchen zwei Wochen früher erhielt.; Und wenn cs sich hcrausstcllt, daß am rechten Friß der Dadaer? Lxiche diese Narbe sich befand, so spricht dies dafür, daß jene demnach Esther's Leiche war. Es tritt nun eine halbstündige Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird in Gegenwart Schenthaucr's der Sachverständige Dr. Trairler vernommen. — Präsident: Sie haben als Sachverständiger mit zwei Kollegen an der Untcri'nchung der Dadaer Leiche thcilgcnommen. Halten Sie die in Ihrem Gutachten ausgesprochenen Ansichten aufrecht? — Traitlcr: Ja. — Ncber den Fleck am Fnßrückcn und darüber befragt, warum in seinem Befunde nichts davon vorkounnt, antwortet der Experte, daß ein Mädchen zwar ans eine Stelle am Fuße gezeigt, wo Esther ein Zeichen hatte, doch fand der Experte keine Spur eines Fleckens oder Zeichens׳, auch die von Dr. Kiss bemerkte kleine weiße Linie hat er nicht bemerkt, ebensowenig eine Narbe am Halse. Die Epidermis war an der Leiche bestimmt vorhanden, wovon cr sich namntttich in der Brustgegend überzeugte. Ich sage nicht, daß ich große Erfahrung bei mazcrirten Leichen habe, jedoch besitze ich einige Erfahrung bei gewöhnlichen Leichen. Die Dadaer zeigte absolut keine Abnormität oder Fcltwachs, was mir gewiß ausgefallen wäre-, sie schien mir 1111 Gegeuthcil völlig frisch. Lcichcngernch hatten nur die Kleider, aber nicht die Leiche. Bezüglich der Nägel an der Leiche würde cr nicht so bestimmt deponiren, wenn er nicht deutlich gesehen hätte, daß sie weit über den Rand emporragtcn; so aber kann er bestimmt beha-.iptcn, daß die Nägel vorhanden gewesen. Daß die Haare abrasirt wurden, davon ist er jetzt so sehr wie damals über-;engl, da cr nicht glaubt, daß das elastische Haar so scharf abgeschnitten erscheinen tönnte, wenn nicht ein Schneide-Jnstrnment gewirkt hätte. Was das Ertrinken der Person betrifft, kann cr dies nicht zngebcn, wenn es auch die Herren Prosessoren behaupten. Er hat kein einziges der ihm bekannten Zeichen des Todes durch Ertrinken an der Leiche gefunden. Er verwahrt sich dagegen, als ob die Ansicht, daß krampfhaft gefaltete Hände den Tod durch Ertrinken beweisen, ein Märchen wäre, und beruft sich ans die Bücher Bclkp's und Taylor's. Das Alter von 18 bis 20 Jahren schien ihm nach dem Ansehen des Kadavers zutreffend. Die Knochen hat er nicht untccsucht. Der Experte verliest aus Tatzlor's Schriften Stellen, die cr als Beleg für seine Ansicht benützen lvill, daß die Leiche keinesfalls die eines unentwickelten weiblichen Jndividiinms, lvic cs Esther Solymosi war, gewesen sein konnte. — Ter Staatsanwalt richtet sodann an Dr. Traitler dieselben Fragen, wie an die andern Sachverständigen. Dieser sagt, daß es von der Stelle am Halse abhängt, lvo der Schnitt geschah, ob Blut ausspritzt oder nicht und ob Blittspnren gesunden werden,muffen. In! klebrigen hat cr hierüber keine bestimmte Meinung. Es dauert mehrere Jahre, bis die Nägel einer Leiche verfaulen ׳. cr hat dieselben gewiß an der Leiche gesehen und verläßt sich vollkommen aus seine Augen, die ihn nicht getäuscht haben können. Daß Haare unter dem Niveau der Haut standen, erklärt der Experte so, daß nach sechs Monaten, als die Pcstcr Professoren die Leiche untersuchten, die Haare in die faulende Haut eingesunken waren. Ans die Frage, ob der Experle es für möglich halte, daß die Kleider eines nncntwickclten 1-1 jährigen Mädchens der Leiche.eines starken, älteren Jndividllnins angelegt werden konnten, antwortet Dr. Traitler, daß Esther als Ballcrrlmädchcn nicht ein so paffendes Leibchen trug, Hin es nicht, einer stärkeren Person anzichcn zu können. — Der Staatsanwalt fragt, ob der Experte die Beschaffung einer fremden Leiche für den Transport für eine leichte Sache hält. — Traitler: Ich behaupte dies nicht, und in meinem Gutachten ist nicht davon die Rede. Ich anerkenne, daß dies mit Schwierig« keilen, ja mit bedenkenden Schwierigkeiten verbunden ist׳, doch wenn cs den Dienern des .Judex (luriae gelingen konnte, ihn in seinem eigenen Palais zu überfallen und zu ermorden, so ist auch der Lcichenschmnggel nicht unmöglich. (Heiterkeit.) — Vertheidiger Eötvös fragt den Experten, ob er nach Anhörung des Gutachtens der Pcsier Professoren vom *.*. Januar und des Gutachtens des Sanitätsrathes seine abgegebene Meinung ausrechthalte. — Traitler: Ja wohl, mit Ausnahme des auf die Festigkeit der Knochennähtc bezüglichen Theils. — Vertheidiger Eörvvs: Davon später, wir werden noch daraus kommen. Sie haben in Ihrem Visum repertum die Leiche gut genährt ge-

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