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Jeschurun · 1883-08-23 · Heft 34 (23.8.1883) · p. 569

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 34 (23.8.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-08-23
Page
569 (sequence 5)
Language
German
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569 geschehen sein soll, und fragt, ob cs möglich, dag keine Spuren von Blut;11 sehen waren, wenn unter den von einem Augen-;engen angegebenen Umständen der Schnitt in den Hals geschchen sein soll? — Professor MihalkovieS: Die Blutung konnte, wenn die Verwundung auch wie immer geschehen wäre, unmöglich aus einen so engen Kreis beschränkt geblieben sein, dag das Blut in der Weise hätte hcrvorgncllcn können, dag die Umgebung Blntspnrcn nicht gezc gt hätte. — Ans die Frage des Staatsanwalts, ob cs nicht möglich, dag unter den von einem Zeugen angegebenen Umständen die Leiche, unter dem »löge mit einem knr;en Seile angebunden, unversehrt bis Dada gelangen konnte, autwortel der Experte, es sei unmöglich, dag die Leiche nicht größere Verlegungen erhalten und bei der Schnelligkeit des Stromes im Wasser sich bewegt haben konnte. — Sodann richtet der Vcrtheidiger EötvösFragen anÄihalkovieS, ivclche dieser dahin beantwortet, dag er nach den seit seinem Gutachten angehörtcn Verlc'nngen bei seinen dort niedergelegten Ansichten bcharrt, sich jedoch ans eine Kritik des Snperarbitrinms vom Landes. Sanitätsrathe nicht cinlasscn kann, weil es nicht üblich ist, die Meinung eines höheren Forums;1! kritisircn. Vcrtheidiger Eötvös Zu Professor VelkyV Ich bitte, mir nun;1! sagen, ob Sie bei dem in Ncde stchcnocn Falle, Herr Prosessor, Haarwurzeln unter der Epidermis gefunden haben? — Professor Belku: Die mikroskopische Untersuchung ergab Haarwurzeln unter der Epidermis und der Ledcrhaut. — Verth. Eötvös: Wie lange mußte die Fäulnis; anhalten, bis die von den Gerichtsärztcn an den Kleidern konstatirlen elastischen Hautfasern sich ablösen konnten? — Experte: Jedenfalls längere Zeit. — Auf weitere Fragen erwidert Professor Belky: Die Dichtigkeit der Hirnschale ist nicht maßgebend bei Vcnrthcilnng des Lebensalters; cs ist selbstverständlich unmöglich, daß die Schnittwunde am Halse wieder, wie von manchen Unwissenden geglaubt werde, zngcleimt werde. Diese Frage bezieht sich aus den vom Untcrsnchnngsrichlcr den Akten beigelcgten sogenannten Beer scheu Fall vom Jahre Bezüglich des dem Experten gezeigten Präparats mit den übereinander liegenden zwei Zehen ist auch MihalkcwieS der Ansicht, daß dies erst ipätcr bei der Packung geschehen. — Vcrtheidigcr Friedmann fragt, ob das an der Leiche gesnndene :Weil auf dem Fuße von einem Knhtrittc vom vorigen Jahre hcrrührcn könne, was Professor MihalkovieS bejaht und ans die wiederholte Frage des Piäsidenlcn nochmals bejaht. Daß Dr. Traitlcr sich im Tenniim.s tedmirus bezüglich der Todes- Ursache geirrt habe, ist nicht wahrscheinlich. Die Konsegnenzcn aber, die er daraus zog, sind keinesfalls richtig. Bei Wasserlcichcn tritt immer Anämie ein. — Ans die fernere Frage Fricdmann's, ob auch ohne besondere Kennzeichen des Körpers bei einem so weit vorgeschrittenen Stadium der Verwesung Angehörige oder Bekannte sich irren können in negativer Nichlnng, nämlich darin, daß sic sagen, die Leiche sei nicht die der gesuchten Person, antwortet Professor MihalkovieS. daß dies in diesem Stadium der Verwesung sehr wahrscheinlich sei. — Ans die Fragen des Verthcidigers Hcnmann annvortet er, daß bei mazerirten Leichen dieser Art, so lange sic im Wasser sind, wohl Gase ausstcigcn, daß diese aber ein weites Feld zum Entweichen sinden und sich den Gcrnchsorgancn nicht offenbaren müssen. — Vcrtheidiger Hcnmann: Ist cs möglich, eine im vorgeschrillcncn Stadium der Verwesung begrisfcnc Leiche zu bekleiden? — Mihalkovics: Das ist wohl möglich. — Heumann: Ist cS möglich, dieser angeblich stark entwickelten älteren Leiche die Kleider eines k-l jährigen Mädchens so anznlegen, daß sie der Leiche passend liegen? — MihalkovieS: Das ist unmöglich. — Staatsanwalt: War die Unregelmäßigkeit der Zähne, die Herr Professor untersuchten, eine so große, daß die Angehörigen und Bekannten der Lebenden die Zähne als häßlich gefunden haben müßten? — Professor MihalkovieS: Nein, die Zähne waren nur in geringem Grade unregelmäßig, und dies konnte bei der lebenden Person nicht leicht bemerkt werden. — Damit ist die Vernehmung MihalkovieS׳ beendigt. Die Verhandlung wird ans kurze Zeit unterbrochen. Nach viertelstündiger Pause folgt die Einvernehmung des Sachverständigen Professors Schenthancr. Der Präsident richtet auch an diesen Sachverständigen die Frage, ob derselbe sein abgegebenes Gutachten aufrechter׳ halten oder daran Aendernngcn vornehmen wolle. Professor Schenthancr erklärt, daß er sein Gutachten in allen Punkten anfrechthalte. Dasselbe erklärt er hinsichtlich des von ihm und seinen Kollegen anfgenommenen AngenscheinbcsnndeS, jedoch mit der Einschränkung, welche schon im zweiten, zu Pest versüßten Visum repertum enthalten ist, daß man nämlich in Eszlar wegen herrschender Dunkelheit die Wimpern nicht bemerkte. Außer dieser freiwillig schon früher gemachten Korrektur hält er jedes Wort aufrecht. — Präsident: Es wurde in Ihrer Anwesenheit ein nachträgliches Gutachten Dr. Traitler'S und Genossen verlesen. Veranlaßt Sie der Inhalt desselben nicht, Ihre Ansicht in manchen Punkten zu ändern? — Scheut׳ Hauer: Gewiß nicht, zumal nach jenen Antworten, welche mir Dr. Traitlcx seinerzeit ans meine Fragen in Tisza-Eszlar er« theillc. — Der Präsident trägt hierauf in Kurzem dem Ex׳ perlen vor, wie sich nach der Aussage Mori; Scharf'S die angebliche Ermordung zngetragcn haben soll, und sormnlirt so׳ dann die Frage, ob das Blut in großem Bogen cmporschießen mußte oder ob cs auch ruhig stießen konnte. — Prof. Scheut- Hauer: So im Allgeincincn kann diese Frage des Herrn Präsi׳ deuten nicht präzise beantwortet werden. Es ist möglich, daß ein Mensch bei Verletzung des Halses auch langsant verblutet, daß z. B. die Luftröhre verlebt ivird und der Mensch durch sein eigenes Blut erstickt. Solche Fälle ereignen sich, wenn auch sehr selten, bei Selbstmördern. In solchen Fällen der Verblutung oder Erstickung wird keine Schlagader verletzt. Im vorliegenden Falle steht die Sache freilich anders. Wenn ich mich recht erinnere, so behauptet Moriz Schars, daß Esther Solymosi kniz nach erfolgtem Schnitt eine Leiche gewesen. Wenn das richtig ist, dann ist es unmöglich, daß bloß die Oberfläche des Halses und die sogenannte Vena ju^ularis ex* t.enia verletzt worden, dann muß die viel tiefer liegende Venn. jiiLruhiris interna getrossen worden sein. Das führt schon nach ivcnigcn Minuten den Tod unter heftigen Zuckungen herbei. Der Experte schildert die Folgen solcher Schnitte im Organismus sehr eingehend und behauptet nochmals, daß, wenn der Tod sofort eingrtretcn, die erwähnte Vene und entweder beide Schlagadern oder mindestens eine verletzt worden sein müßten. Wäre die Verletzung nur eine äußerliche gewesen, so wäre Verblutung und der Tod wenigstens erst nach einer halben Stunde eingetreten. Es kommen sogar sehr seltene Fälle vor, daß dann der Tod erst nach einigen Tagen cintritt. Wenn aber der Tod so rasch eingetreten, müßten die Schlagadern verletzt worden sein, und dann schießt das Blut in scharfem Vogen ans eine Distanz von 'l—l'j■! Metern. Ans die ferneren Fragen des Präsidenten antwortet Schenthancr: Es könne ja nicht mit Sicherheit gesagt werden, daß die Leiche nur an den Haaren hängen blieb, sic konnte auch mit den Kleidern hängen geblieben sein. Wenn sic aber wirk׳ lich nur mit den Haaren hängen blieb, ist cs sehr gut denkbar, daß sich das Haar leichter und schneller loslöst, wozu übrigens nur die einfache Mazcration genügt. Wie lange die Haare im Wasser am Kopfe sestgrhaltrn, hängt von der Art des Wassers, von dessen Temperatur ,c. ab. Bei der Dadaer Leiche sicht eS so, daß damals das Wasser noch kalt war und die Leiche lang« sanier mazerirl wurde, so daß nach Ansicht des Experten wenigsicns sechs, vielleicht auch zehn Wochen nöthig waren, bis sich die Haare loslösten. An den Augenbrauen wurden deshalb

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