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Jeschurun · 1883-08-23 · Heft 34 (23.8.1883) · p. 568

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 34 (23.8.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-08-23
Page
568 (sequence 4)
Language
German
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568 sein, da die Haarwurzeln tief unter dem Niveau der Epidermis ' fndclen. Ob die Nägel gewaltsam entfernt wurden oder absielen, kann nicht fcstgestellt werden. — Präsident: Kann man sich über das Vorhandensein der Nägel täuschen, wenn dieselben über den Fingerrand hcrvorragen? — Belky: Wenn die Nägel sakrisch über den Rand hcrvorragen und von dem Untersuchenden durch Berührung darauf geprüft werden, dann ist eine Tänschnng nicht möglich. — Mehrere andere dem Präsidenten er-!heilte Antworten sind nicht reprodnzirbar. Staatsanwalt: Cxiti Zeuge sagt ans, daß der Esther in den Hals geschnitten wurde und daß das Blut langsam und ruhig der Haut entlang nicdcrfloß; ist diese Art der Blutung in solchem Falle vom wissenschaftlichen Standpunkte anö erllärlich? — Bclky: Daß kann nur dann geschehen, wenn das Blut ans dünnen Venen stammt. Aus stärkeren Venen aber muß bei einem Schnitte das Blut cmporspritzen. Dies habe ich bei zahlreichen Selbstmorden beobachtet. — Staatsanwalt: Der Schnitt wurde vollsührt, als das Jndivivuum am Boden lag, nur der Kopf wurde ein wenig emporgchoben, um das Blut in Gesäßen anfznsangcn; dann wurde die Leiche in einem Strohschober versteckt. Derselbe, der dies gesehen haben will, ging angeblich gleich daraus dorthin, wo der Schnitt geschah, fand aber nirgends auch nur die geringsten Blutspurcn. Iü dies glaublich? — Bclky: Ich halte cS für höchst unwahrscheinlich, daß sich Blutspurcn nicht gefunden hätten, wenn der Schnitt wirklich geschah. — Staatsanwalt erzählt dann dem Sachverständigen, wie die Leiche verstößt worden sein soll, und fragt, ob eS möglich ist, daß die Leiche, wenn sie mit einem Bastseilc an einem Floße befestigt worden, völlig unbeschädigt bleibe, wie dies hier der Fall war? — Bclky: In tiefem Wasser, wenn die Leiche nirgends anschlägt, ist dies möglich.— Staatsanwalt: Ist der Transport aber ohne Reibung möglich? — Bclky: In dieser Beziehung bin ich nicht Sachverständiger. Vcrlhcidiger EötvöS: Hallen Sie nach Anhörung der hier verlcscurn Gutachten und Protokolle Ihr im Vereine mit den Professoren Dr. Scheuthaucr und MihalkovieS abgefaßteS Gut׳ achten vom!>. Januar aufrecht? — Belky: Ja. Bclky wird sodann befragt, wie er die Divergenz zwischen dein Punkte 4 des SupcrarbitriumS des LandcS-SanitätSrarhes und seinem Gutachten, wonach die Leiche bis 12 Wochen im Wasser gelegen wäre, erklärt-, er antwortet, daß er das Superarbilrinm des höchsten FachfornmS im Lande keinerlei Kritik unterziehen ,volle, um so mehr, da dasselbe keine Gründe anführt. — Aus die Frage des VcrtheidigerS, ob die Farbe der Haare bei jener Vergrößerung, bei welcher die Professoren die Untersuchung Vornahmen, ebenso erscheint, wie tin Leben, aut- Worte! der Experte, daß unter dem Mikroskop die Farbe etwas bcllcr erscheint, als sic ursprünglich war. — Vcrtheidiger EötvöS: Ist cS möglich und kann cS pathologisch begründet werden, das; die AgnoSzirnngSzcugen an der Leiche, welche nach ärztlichem Befunde braune Äugen hatte, blaue, ja sogar lichtblaue Augen wahrnehmen konnten? — Bclky: GS iß dies möglich, denn, wie der Zeuge Zuranyi sagte, waren die Augen so sehr zurückgedrcht, daß sie den AgnoSzirungSzengen, welche nur die VcrbindnngShant an der Cornea sahen, blau erscheinen konnten. — Vcrtheidiger EötvöS: Viele Zeugen haben in der Dadaer Leiche bestimmt Esther erkannt, andere Zeugen haben gesagt, cs sei nicht Esthers Leiche. Ich frage nun den Herrn Professor, ob cS eine sichere Gewähr dafür giebt, daß die Leiche in diesem Stadium mit Sicherheit agnoSzirt werden konnte oder ,licht? — Bclky: Ich lege keiner dieser beiden Ansichten Bedeutung bei. An der Pcstcr Universität giebt cS zahlreiche Daten über solche aus dem Wasser geholte Leichen, und cS kommt, wie ich selbst oft gesehen, vor, daß Personen, ,vclche Angehörige agnoSzircn, sich täuschen. Auch mir selbst ist es schon passirt, daß ich Leichen von Personen, die ich im Leben gut gekannt, nicht erkannte, obgleich der Tod erst drei bis vier Tage vorher cingctreten. — EötvöS: Ist die Möglichkeit gegeben, daß durch das wiederholte Ausschütten von Master aus der Höhe und durch das Reiben mit Feyen der an dem Fußrücken der Leiche beobachtete Fleck, wenn er nicht vom Schmutze herrührte, verschwinden konnte? — Belky: Nicht nur die Epidermis, sondern auch die Lederhaut konnte durch Reiben mit Fetzen oder mit Stroh entfernt werden. Es kann also dies nicht als Beweis dienen, ob früher dort ein von einer Verletznng herrührender Fleck vorhanden war oder nicht. — Auf die Frage des Präsidenten, ob aus der Knochenbildung der Leiche daraus geschlossen werden kann, ob sie einem 14- oder 17jährigen Individuum «»gehörte, antwortete der Experte, daß in dieser Beziehung bei der ungarischen Nasse bisher jede Erfahrung fehlt. — Staatsanwalt: Wurde an der Leiche ein Abzeichen gefunden, daß deren Nägel gewaltsam entfernt worden sind? — Bclky: Nein. — Es wird sodann dem Experten in einem Fläschchen ein Präparat gezeigt. — P׳ nsidcnt: Es sollen dies zwei übereinander liegende Zehen der Leiche sein. Was halten Sie hiervon, Herr Professor? — Belky: Wenn diese Zehen im Leben übereinander gelegen wären, so hätte die eine derselben einigermaßen abgeplattet und gedrückt sein müssen-, nachdem aber beide völlig unversehrt sind, kann ich nur glauben, daß sic in Folge der Einpackung durch Eiuzwäugen in die Kiste (und nicht durch Schuhein diese Lage gebracht wurden. Schluß der Verhandlung halb 2 Uhr Nachmittags. 14. Juli. Der Präsident eröffnet um halb Uhr die Verhandlung. Auf dem Gerichtstische besindrn sich die Kleider Esther's und -zwei Präparate in Spiritus. Zur Vernehmung gelangt der Sachverständige Professor MihalkovieS. Aus die Fragen des Präsidenten antwortet derselbe: Nach dem Schnitte mußte unbedingt ein Blutstrahl gesehen werden. Die Meinungen, denen der Experte in seinen, Gut .chtcn AuSdruck gegeben, hält er auch jetzt nach Anhörung aller Protokolle und Gutachten aufrecht; cs ist wahrscheinlich, daß die Leiche mit inehr als der Hälfte im Wasser hängen blieb. Damit man die Leiche vom fcsigchaltenen Haare losrciße, dazu gehöre nicht viel Zeit, das hänge von den Umständen ab. Daß die Haare nicht mit einem Schncidc-Iustrumentc entfernt wurden, schließt der Experte daraus, daß crsahrungsinäßig auch dann, wenn die Haare abbrechcn, deren Ende scharf abgcschuitlcn erscheine. Daß die Nieren noch bei der zweiten Sezirung beinahe frisch gesunden wurden, rühre daher, daß sie am spätesten in Fäulniß übergehen. Bezüglich der Nägel könne nicht angenommen werden, daß dieselben gewaltsam entfernt wurden; es sei vielmehr wahrscheinlich, daß sic schon bei der ersten Sezirung gefehlt haben. In, Wasser gehe die Leiche in vier bis fünf Wochen in Fäulniß über, in der Erde geschehe dies erst nach längerer Zeit. Um FetlwachS an der Leiche zu entdecken, müsse der Unter« suchende eine große Erfahrung an Wasserleichen haben. — Präsident: Angenommen, daß Kleider von einer anderen Leiche, deren Epidermis nnd Lcdcrhaut bereits abgefallen gewesen wären, der in Rede stehenden Leiche angelegt wurden, konnten Spuren von Epidermis und Ledcrhant trotz zehntägigen Aufenthaltes im 'Wasser an den Kleidern noch konstatirt werden? — Professor MihalkovieS: Ja wohl, auch nach zehn Tagen. Den starken Geruch der Leiche habe n,an, sagt der Experte weiter, auf dem Floße nicht wahruehmen müssen, als sie darunter befestigt war. Aus der Knochenbildung konnte nicht mit voller Sicherheit auf das Alter geschlossen werden. Der Experte hat keine Kenntniß davon, daß die Knochenbildung bei der ungarischen Raste anders als bei anderen Stämmen wäre. — Der Staatsanwalt giebt dem Experten eine kurze Darstellung der Art, wie der Mord

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