Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 34 (23.8.1883)
- Article
- Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
- Date
- 1883-08-23
- Page
- 567 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2932754-2932996-2933030-2953864--13338-2953915- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
567 zngclassen? — Zeugin: Nein, nur jene Personen, welche die Esther kannten. — (5ötvöS: (53 ist ausfallend, das; nicht auch Andere zugelasscn wurden׳, denn, wenn es nicht die Esther war, dann hätte ja ein Anderer in der Leiche eine andere Person agnoSzircn können. — Friedmann: Hat Ihre Schwester nicht geweint, alö sie hörte, die Leiche hatte an der Hand ein gleiches Tuch gehabt? — Zengin: Nein, sie hat nicht geweint. - Friedmann: Wim, das wundert mich sehr, dag eine Mutter bei einer solchen Nachricht ruhig bleibt. — Ans des Staatsanwalts Frage antwortet SzücS, daß er am Halse keine Narbe wahrgenommen: er selbst habe der Leiche die Kleider vom Leibe gezogen. Ans Fragen des VcrthcidigerS Hcuinann dcponirt der Zeuge, er habe sich auch in (5s;lar über den Fleck am Fuße geäußert: der Untersuchungsrichter sagte auch, man müsse das ansschreiben, ob es aber geschah, wisse er nicht. Zn Gszlar habe er allgemein sprechen hören, die Leiche sei die eines Freudenmädchens. — Bcrtheidigcr Fricdmann fragt sodann Esther'S Mutter, ob sic geweint habe, als sie in Dada von dem Tuche sprechen hörte. — Frau Soltimosi: Ich weiß nicht, ich weine ja fortwährend, ich vcrweine mein ganzes Leben. Professor Bclky zeigt sodann dem SzücS in einem Fläschchen mehrere in Spiritus befindliche menschliche Finger und fragt ihn, ob er an denselben Nägel wahrnchme. —' Zeuge: (5s scheint mir, daß dies Nägel sind. — Das Fläschchen gehl dann von Hand zu Hand. Die Richter, der Staatsanwalt, die Bcrtheidigcr und die Journalisten betrachten das Präparat. Darüber, ob an den Fingern Nägel vorhanden sind oder nicht — ein Umstand, worüber der Laie sehr im Unklaren ist — wird Professor Bclky erst später Auskunft geben. (5s werden sodann die heute vernommenen drei Zeugen beeidet und die Berhandlnng geschlossen. 12. Juli. Der Präsident eröffnet um halb lt Uhr die Berhandlnng. Am Sachvcrständigcntische sitzen Schenthancr, Belky, Mihackovics, Traitler, Kiss und Horvath. Ans dem Gerichtstische liegt ein Packet mit den Kleidern der Esther Solymosi. --- Der Saal ist heute dicht gefüllt. Der Staatsanwalt überreicht dem Präsidenten eine an die Staatsanwaltschaft gelangte anonyme Zuschrift und bittet, nachdem dieselbe gar keine Bedeutung hat, dieselbe zu den Prozeßakten zu legen. Berthcidigcr (5ötvöö wünscht, daß dieselbe gar nicht berücksichtigt werde. — Deö Präsident ist derselben Meinung, tveil nicht nur ihm, sondern auch der Bertheidigung und der Staatsanwaltschaft zahlreiche anonyme Znschriften znkamen, die aber ganz werthlos sind und aus den Gang des Prozesses keinen Einstuß üben können. Der Staateanwalt Szeyssert bitte! jedoch, da diese Anzeige der Staatsanwallschaft als solcher znkam, dieselbe den Akten beiznschließen. Der Präsident verkündet nach Besprechung mit den Botauten, daß die anonyme Zuschrift als solche zu den Prozeßakten gelegt wird. Der SiaatSanwalt beantragt, die Sachverständigen gleich tvic die Zeugen nach einander und ohne daß die folgenden die Ansklärnngcn der vorhergehenden anhören, zu vernehmen. — Präsident: Die Herren Sachverständigen werden später als Zeugen in dieser Weise vernoinincn werden. (5s gelangt nun Dr. Kiss zur Bernehmnng. Dieser giebt eine Darstellung seiner Thätigkcil bei der Untersuchung der Dadacr Leiche. Die erste Untersuchung in der Nacht war nur eine oberflächliche. Damals hielt er die Leiche als die einer beiläufig U jährigen Person und erkannte erst später seinen Zrrihum. Die an dem rechten Oberarme befindliche Berletznng beachtete er damals nicht, da er sich eine eingehende Untersnchung vorbchielt. — Bcrth. GötvöS behält sich vor, später an Dr. Kiss Fragen zu stellen. (58 gelangt sodann das erste Protokoll über den äußeren Befund zur Verlesung. Der Inhalt dieses Protokolls ist be. kannt. (5s ist von den Doktoren Traitler, Kiss, dann von LadiSlanS Horvath, Geza Horvath, Szckely, vom Staatsanwalt Ggrcsi-Nagy und von Vary gezeichnet. Sodann verliest der Schriftführer das in TiSza-GSzlar ansgenommenc Obduktions-Protokoll und das ärztliche .Gutachten über den äußern und inner» Befund. Bcrthcidiger Heumann erinnert, daß er damals einen Protest gegen die Art und Weise der Untersuchung erhoben. (5r überreicht das hierauf bezügliche Schriftstück und ersucht um gclegeniliche Verlesung desselben, sowie auch seiner nach dem abweisenden Urthcile cingcreichtcn Appellationsschrist. Präsident: (58 wird jetzt das ärztliche (5rgän;nngs- Protokoll verlesen werden. Bcrtheidigcr Fricdmann sagt, er würde es für angezcigter halten, wenn die chronologische Reihenfolge cingchalten würde. Das (rrgänznngö-Proiokoll wird verlesen. Dann wird das im Dezember vorigen Jahres nach Grhninirung der Dadacr Leiche von den Professoren Schenthancr, Belky und Mihalkovics in Folge richterlichen Auftrages anfgenominenc ObduktionS- Protokoll verlesen. Das Publikum beginnt den Saal zu verlassen. Der Präsident fordert, um Störungen zu vermeiden, diejenigen, welche den Saal verlassen wollen, auf, dies sofort zu thun, worauf sich der Saal bis aus wenige Ausdauernde leert. -Auch Bary und Traitler gehen hinaus. Nach Verlesung des ObdnktionS-ProtokollS erinnert der Präsident an die Theitung der Leiche, um den Prosessoren die eingehendere Untersuchung zugänglicher zu machen, und ordnet die Verlesung ihres Gutachtens an. Vcrtheidiger (5ötvöö ersucht, seine Gingabe, in welcher er gegen die Theilnng der Leiche als Bcrtheidigcr Protest erhob, zu den Akten, zu legen, ferner die Fragen des UnlcrsnchnngörichlerS an die Experten und deren Antworten verlesen zu lassen. Es werden nunmehr alle diese in den Zeitungen schon früher veröffentlichten Aktenstücke verlesen. Die Verlesungen nehmen den ganzen Vormittag in Anspruch. Dabei ergaben sich zwei interessante Zwischenfälle. Als die Verlesung des Gutachtens Schenlhaner's bis zu jener Stelle gediehen war, wo er beweist, daß der Dadacr Leichnam jener der Esther Solymosi gewesen — welche Stelle bekanntlich ans Grund eines Gerichtsbeschlusses gestrichen worden war — verlangte der Vcrtheidigcr EötvöS die Verlesung auch dieses Passus; das Gericht sei zur Streichung nicht berechtigt gewesen; denn der Experte habe das Recht, seine ganze Meinung über Fragen ausznsprechen, tvelche der Gerichtshof gar nicht zu beurtheilen vermag. Der Präsident crllärtc, unter Ausrcchthaltnng des Gerichtsbeschlusses auch diese Stellen verlesen zu lassen, damit das Gutachten in seiner Vollständigkeit zur Verösfentlichnng gelange. Als sodann das bekannte ausweichende Gutachten des LandeS-SanilätSrathcs verlesen war, erhob sich der Bcrtheidigcr Dr. Fricdmann und richtete an den Präsidenten die Frage, ob denn diesem Gutachten keine Motivirnng bcigegebcn ist. Der Präsident verneinte diese Frage, worauf Dr. Fricdmann mit einer unzweideutigen Handbewcgnng sich ans seinen Sitz niedcrließ. Präsident: (5s folgt nun die Vernehmung der Sachverständigen, und zwar wird jeder derselben einzeln deponiren. — Professor Bclky wird ans seinen Wunsch ans persönlichen Gründen zuerst angehört. (51־ legt ans die Fragen des Präsideuten dar, daß die Haare des Kopfes sich durch irgend welche Zufälligkeiten im Wasser leicht ganz loslöscn, während die Wimpcrhaare, tvelche kürzer und jünger sind, da sie sich alle drei Monate erneuern, stärker hasten und Zurückbleiben. Mit Schneide.Instrumenten konnten Haare nicht entfernt worden