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Jeschurun · 1883-08-16 · Heft 33 (16.8.1883) · p. 548

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 33 (16.8.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-08-16
Page
548 (sequence 8)
Language
German
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548 Depositioncn machte, seien ihr ans dem Hanse schon zwei Seidcntücher verloren gegangen. Ihrem Manne erzählte sie deshalb nicht die ganze Geschichte, weil derselbe diffiziler Natur ist und nicht gerne dergleichen anhört. Auf Befragen des Staatsanwalts bestätigt die Zeugin, daß am Tage von Esthers Verschwinden;war sehr viele Inden im Hause Grostberg's waren, doch erkannte sie von den Gszlarer Inden nur den einzigen Süstmann. Gs geschah dies gegen Mitternacht, die Juden kaincn und gingen, verlangten eine Hane, doch sah Zeugin nicht, was sie machten. Sic habe gehört, wie sie Gott anriesen, er möge ihnen helfen. Wohin die Grostberg die Kleider trug, weist Zeugin nicht, indem sie nicht nachsragte. Sie wisse nur so viel, dast die Grostberg die Kleider von einem gewissen Jakob zu übernehmen und ins Nagysalner Weidenhol; zu tragen hatte. Mit der Grostberg hat Zeugin über diese Angelegenheit ein einziges Mal unter vier Augen gesprochen, worauf diese weinte. Auf Fragen des Vcnheidigers Henmann berichtet die Zeugin, dast sie mit der Grostberg nicht verfeindet war und die jüdische Sprache im Dienste bei einem Inden erlernte. Frau Grostberg sei, als ihr Mann sic mit dieser Mission beauftragte, Vormittags vom Hanse weggcgangen und erst Abends zurückgekehrt. Die Grostberg haben vor ihr ohne Geheiinthncrei gesprachen. Gs richtet nun der Vertheidiger Gölvös mehrere Fragen an die Zeugin, worauf dieselbe deponirt, dast in jener Nacht bei Grostberg -10 bis '10 Inden waren. Wer ihre Seidentücher gestohlen habe, weist die Zeugin nicht und will auch Niemanden verdächtigen. Als sic beim OrtSrichter die Meldung machte, nahm dieser ein Protokoll auf. Nachmittags sei Vary gekommen und verhörte sie; auch die fraglichen Kleider hat sic nicht gesehen. Nach einer heftigen Szene mit dem Angeklagten Klein, welchen die Zeugin deshalb, weil er bei ihren Depositioncn den Kopf schüttelte, erregt ansährt, konstalirt Vertheidiger Szekely, dast die Zeugin sich vor einigen Tagen ini Zeugenzimmer bei Ignaz Matej eingehend darum erkundigte,, welchen Zeitpunkt derselbe für den Leichentransport angegeben hat, was- Elias Grostberg bezeugen kann. Schließlich befragt Vertheidiger- Friedmann die Zeugin über mehrere Nebenumstände. Sie erzählt, dast sie zn ihrer Aussage durch kein Gerede und Zwangsmittel veranlastt worden ist, sondern lediglich nach den Gingedungen ihres Gewissens handelte. Von den angeklagten Inden habe sic in jener Nacht bei Grostberg keinen gesehen. Der nächste Zeuge, Andreas Gseres, will bis zur Stunde nichts davon wissen, dast seine Frau irgend eine Aussage gemacht. Gr hat die Zeugenvorladung erhalten und ist gekommen. Grzählt hat ihm seine Frau weder jetzt noch früher etwas. Als sie ihn im vorigen Jahre einmal in der Nacht weckte und von den Inden zu erzählen begann, wollte er nichts hören und wies sie ab. Mit der Grostberg war seine Frau abwechselnd gilt und böse. Zeugin Frau Grostberg bestreitet entschieden sowohl die Kleidergeschichtc, >vie auch, dast jemals bei Nacht bei ihr Juden versammelt gewesen seien. Alle Nachbarn werden es ihr bezeugen, daß sie in Folge einer Krankheit seit Jahren nicht ans dem Hause gegangen. Präsident;um Angeklagten Hersko: Sic haben zweimal die Frau Grostberg als jene Frau bezeichnet, welche Ihnen die Kleider für die striche übergab. —Hersko Zn deutscher Sprache': Ich bitte, meine lieben Herren, das habe ich nicht gesagt. Gs ist wahr, man hat mir Frauenzimmer vorgestelll und mir diese Frau zweimal gezeigt, ich habe aber immer gesagt, ich kenne sie nicht und weist von nichts. Bei der hierauf folgenden Konsrontirnng mit Frau Grostberg und der Frau Gseres entsteht zwischen beiden Frauen ein arger nicht einzndämmender Wortwechsel. Zeugin Gseres bcharrt bei ihrer Aussage; Zeugin Grostberg schreit nach jedem Satze: Gs ist kein Wort wahr! und speit in großer Erregung vor der Gseres ans, wofür sie vom Präsidenten (li^cipliiiariter mit •H Stunden Arrest bestraft wird. — Zeugin Grostberg beruft sich auf drei Personen, welche die Gseres, nachdem sie mit ihr großen Streit gehabt und ihre erlogene Anzeige gemacht, zu falscher Zengenschaft anwerben wollte. Vertheidiger Henmann konstatirt, dast schon mehrere Zengen hier ansgesagt haben, daß an jenem Sonntag im Morgengrauen Süstmann von Grostberg den Wagen borgte, tim mit Frau Scharf und Weißstem, sowie einem kranken Kinde nach Kalla zu fahren. Der hieraus einvernommene Zeuge Leo״ Grostberg erklärt in Uebcreinstimmnn.1. mit seiner Frau die Aussagen der Frau Gseres als völlig erlogen und sagt ihr dann auch ins Gesicht, wie sie solche stügen ersinnen könne. Auch er speit vor der Gieres ans und wird vom Präsidenten dafür mit 48 Stnnden Arrest bestraft. Ter Staatsanwalt stellt sodann die Beeidigungs-Anträge. Der noch nicht 16 jährige Josef Hajdn und die Wiltwe Nagt), die nnwescnNich anssagte, seien nicht zu beeidigen; ferner soll auch Frau Gseres nicht in Gid genommen werden, da es sehr ausfallend ist. dast sie, im Besitze eines so schweren Geheimnisses, 1' 2 Jahre geschwiegen, sowie, weil sic mit der Grostberg in Feindschaft lebte. Vertheidiger Gölvös schließt sich dein Anträge des Staatsanwalts'ans den von demselben angeführten Gründen, und außerdem noch, weil Frau Gseres in dem Prozesse eine Angelegenheit sieht, die von Seite der Christenheit nicht verloren werden darf, an. Gr bittet den Präsidenten, die Disziplinar-Sträfe von 4* Stunden an Grostberg tind Frau nicht zugleich ansführen zu lassen. Präsident: Dies wäre ohnehin geschehen. — Vertheidiger Friedinann wünscht, wenn die Beeidigung des Zeugen Hrabak vorgenommen wird, denselben unter die Anklage ans Meineid zu scpen, nachdem er beweisen kann, dast das Ostcrmehl zu der von ihm angegebenen Zeit längst fertig war. Gr wünscht, dast im Laufe dieses großen Prozesses einmal ein Gxempel statuirt werde, damit Zeugen nicht vor Gericht Devositionen machen über Sachen, die sie nicht wissen, und ohne sittliche Basis Anklagen erheben. Vertheidiger Götvös bedauert aufs Tiefste, in diesem Punkte mit seinem Vertheidiger-Kollegen nichr übereinstimmen zu können, und bittet, den Zeugen -Hrabak nicht zn beeidigen, sollte er aber ja beeidet werden, dann solle die Anklage -ans Meineid, die neuerdings die Vcrnehntnng von acht bis zehn Zeugen nolhwendig machen und dadurch die Verhandlnng in die Länge ziehen würde» als ganz separate׳ Angelegenheit behandelt werden, die den Gang des Haiiptprozesfes nicht beeinträchtigen könne. Zeuge Hrabak tritt hieraus vor und deponirt, dast er den Gid darauf oblegen will, die Esther am fraglichen Samstag gesehen;11 haben, aber dast das Mahlen des Ostermehles in der von ihm angegebenen Woche geschehen sei, könne er nicht sicher behaupten. — Präsident Kornis; meldet hierauf dast ihm vom Stnlilrichter trugen Iarinp die Anzeige zngekominen, es habe sich bei ihm ein Mann Naincns Nkichael Bako gemeldet, der manche Details in Bezug auf diese Assaire wisse und Zeugenschaft oblegen!volle. — Staatsanwalt Szepsferl bittet um dessen Zitirung. — Vertheidiger Gölvös kann dem nicht bcisliminen, dast fortwährend neue Zeugen in den Vcrhandlnngssaal beordert werden, tvodurch der Prozeß, sowie die allgemeine Aufregung im ganzen Lande fein Ende zu nehnren drohen. Der Gerichtshof zieht sich zur Berathnng zurück. Nach kurzer Unterbrechung erscheint derselbe, und verkündet der Präsidem den Beschlust, wonach die Beeidigung der Frau Gseres und des Andreas Gseres in suspenso belassen wird. ^Fortsetzung auf Seite 549.)

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