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Jeschurun · 1883-08-09 · Heft 32 (9.8.1883) · p. 521

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 32 (9.8.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-08-09
Page
521 (sequence 5)
Language
German
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521 einziges Wort wahr. — Die Frage Fnntak's, warum Matcj keine Bestätigung über das Geld verlangt, beantwortet dieser dahin, das; er solche zwar verlangte, sich aber ganz aus Hcrsko vcrlies;, welcher ihn! sagte, dies sei uunölhig. Aus Befragen des Vcrlhcidigers Heumaun erzählt Zeuge ivicder, wie und ivo er über den Gegenstand' verhört wurde, und das; ihm der Untersnchnngsrichter gedroht, er werde in den werter tommeu, wenn er nicht;ugcstehc, er habe das Geld von Mate! belommen. Staatöauwalt überreicht dem Präsidenten einen Bericht über die Aussagen inchrerer Sträflinge, welche mit SmilovieS während dessen Untersuchungshaft beisammen waren und wonach ein gewisser Josef Szoeke aussagt, das; er den Smilovies dazu bewogen, sein Schuldbekenntnis; znrückzuziehen. V5in anderer Gefangener will von Smilovies die Aengernng gehört haben, daß, wenn man ihn vcrnrtheilen sollte, eine grosse Bcrwirrnng unter den Inden entstehen würde. Smilovies, hierüber befragt, leugnet entschieden, mit den Mitgefangenen Aehnliches gesprochen zu haben. Zur Zurücknahme seines Schnldbekrnnlnisscs habe ihn Niemand zu verleiten gebraucht oder verleiten können. <l. Juli. Der Präsident eröffnet um halb lO Uhr die Verhandlung. Vcrlheidigcr Friedmann ersucht, die Panduren Kazimir und Raka als Zeugen bezüglich der Aussagen Bogcl'S, Hersko's und Klcin's über die erfahrenen Migliandlnngen zu zitiren. — Der Staatsanwalt hat nichts gegen die -Zitirnng dieser Zeugen einznwenden. Bcrlheidiger Fricdmann führt an, das; die Bcrtheidignng seinerzeit konstalirte, bei der Eszlarer Bevölkerung sei die Ansicht verbreitet, dast die Eidesleistung gegen Inden der Heiligkeit entbehre. Nun taucht ebendort die Ansicht ans, dag die Rcpntation des Landes die Bernrthcilnng der Inden erfordere. Namens der Vcrthcidignng ersucht. Dr. Friedmann, im Wege des Snihlrichtcrs und des Pfarrers zur Zerstreuung der erwähnten Bornrthcilc eine geeignete Verlautbarung ergehen zu lassen, namentlich das Landvolk darüber zu belehren, das; die (5Hre des Landes mit dem Ausgangs des Eszlarer Prozesses durchaus nicht im Zusammenhänge steht. Staatsanwalt hält bezüglich der Eidesleistung die übliche Ermahnung für genügend und glaubt, das Gericht sei nicht berufen, bezüglich anderer Ausstreuungen zu inlcrvenircn, da der Bcrtheidignng immer offen steht, sich diesbezüglich an die Administrativ'Bchördc zu wenden. Der Präsident theilt mit, dag ihm gestern vom Orlsvorstände in Vodrogh-Olaszi eine Zuschrift zngckommen, wonach spielende Kinder im Wasser der Bodrogh eine verkorkte Flasche und darin einen Brief gefunden. Man konnte den Brief nicht anders beransnchmen, als dag die Flasche zerschlagen wurde. (5s scheine, das; der Brief den ievten Willen eines Selbstmörders enthalte, und da derselbe anscheinend Bezug ans den laufenden Prozess habe, beeile sich der Orlsvorstand, den Brief cinznscnden. Derselbe gelangt zur Verlesung, er ist mit Bleistift geschrieben; ein Theil des Brieses, wo der Ort des Datums angegeben, ist abgerissen. Das Dalum ist der :!(>. Juni. Der Brief lautet: ״Mil Welt und Menschen zerfallen, haben mich Verzweiflung und Langeweile in die Arme des Todes getrieben. Wenn diese Zeilen gelesen werden, bin ich bereits eine Leiche. Vorher halte ich jedoch für meine heilige Pflicht, Folgende? zu gestehen: Im Juli kann auch Juni heissen, das Wort ist nicht genau zu entziffern. 1 ■SS־_i habe ich meine mir ungetreue Geliebte Julie Tiwar erwürgt und am Tisza-Dadaer User ins Wasser geworfen. ' Im Intercsse der Wahrheit halte ich es für meine Pflicht, dies zu gestehen und der Justiz dieses Datum in die Hand zu geben. Das will ׳ich gestehen im Namen Gottes und meiner Pflicht. Sterbende lügen nicht. Johann Lockt, diplomirtcr Maschinist." Ober-StaatSanwalts-Substitut Szepffert: Ich halte diesen Brief nicht für geeignet, uni weitere Maßregeln an ihn zu knüpfen. Nachdem der Brief im Zcmplincr Komitat gefunden worden, so wäre ich der Ansicht, dag derselbe der dortigen VcrwaltnngSbchörde übergeben werde. Vcrrbeidiger Eötvös: Ich kann mich mit diesem Anträge des Herrn Staatsanwalts nicht einverstanden erklären und bin genölhigt, einen gegenthciligen Antrag zu stellen. Dieser Brief ist entweder ans Mnthwillen oder Bösivilligkeit geschrieben worden und viele verdächtige Umstände sprechen für diese An» nähme. Ich und meine Herren Kollegen erhalten seit der Dauer des Prozesses ans aller Herren Länder Briefe zu Dützenden mit den bestimmtesten Angaben über den gegenwärtigen Aufenthaltsort der (5sthcr Solpmosi, über andere Details des Prozesses, ohne das; wir cs der Muhe wcrth erachteten, auf diese mnlhwilligen Briese zu reslekriren. Im vorliegenden Falle har cs damit ein anderes Bewenden, beim der Brief ist von einer Behörde cingeschickl und cs sind darin ganz bestimmte Namen genannt. Diese Umstände veranlassen mich zu der Annähme, dag hier nicht anSschlieglich ein Akt des Mnthwillens vorliege. Auch ist die Möglichkeit keineswegs ausgeschlossen, das; Aehnliches geschehen, tvie es im Briese erzählt wird, und wenn cs geschehen, dann müsste die Lösung des Rärhjcls der Esther Solnmosi im Kreise dieses Menschen gesucht werden, und dann könnte eventuell drastisch erwiesen werden, das; die Unlersnchnng dieses Prozesses in falscher Richtung geführt wurde und dag das Substrat desselben leicht zu vernichten sei. Ich meinerseits glaube daran freilich nicht, denn ich glaube nicht an Wunder, wohl aber meine ich, dag wir vor einem neuen mnlhwilligen Akte stehen, deren cS in diesem Prozesse nicht wenige gegeben. Ans allen diesen Gründen bin ich nicht der Ansicht, dag dieser Brief einfach znrückgelegt werde, sondern beantrage, der Gerichtshof wolle beschlicgen, dag der Bericht und der Brief an den Gerichtshof beziehungsweise die Staatsauwalrschast in Sakorallpa-Uihelp geleitet und dieselbe befragt werde, ob dort Personen dieses 'Namens lebten, noch leben oder ans welche Weise dieselben nmgekommen. Präsident ertlürl, dag der Gerichtshof hierüber Bcschlnsi fassen werde. Es wird sodann das Gutachten der designirten Acrzte über die Sehkraft der Augen Moriz Scharf's verlesen, dessen wesentlicher Inhalt dahin geht, das; Moriz mit dem rechten Auge nur 4 Meter weit, mit dcnt linken jedoch bis •JO Nieter weit sehen könne. Er ist nicht farbenblind. Vcrthcidigcr Fricdmann behält sich vor, später noch eine Frage an die Acrzte in Betreff der Augen Moriz Scharf's zu richten, ferner and) bezüglich des Lokal-Augenscheines einen Antrag zu stellen. Präsident .heilt mit, das; der Flößer Drima trog mehr, sacher Vorladungen nid)t auffindbar gewesen sei; es wäre also angezeigt, dessen frühere Aussagen einfach zu verlesen. — Dieselben werden verlesen, sie enthalten unrveicntlichc Angaben über den Verlauf der;)!eise, namentlich dag Smilovies einmal vom Ufer dem Hcrsko etwas aufs Flog ries und dag Hcrsko bei dem Slorchwirthshansc ans das Flog Smilovies' hinübergegangen sei und mit demselben eine halbe Stunde verkehrt habe. Hcrsko, befragt, giebt an, das; er von Smilovies nur Geld ansborgte und bei jener Gelegenheit nid)ts weiter. sprach. — Ganz in derselben Weise wird die Anssage des Zeugen Jo- Hann Seclever verlesen. Dieselbe bezieht sich auf die Aufsindnng der Lcid)c. Zeuge war mit Ignaz Matej und Georg Eseplanies ans demselben Flöge und machte die Reise nur von Tokai an!nit. Der Präsident erklärt, die Zeugen werden ansgesorscht und wenn sie sich vorsinden, vor Gericht gestellt werden. Staatsanwalt und Verthcidigung begnügen sich mit den vor-

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