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Jeschurun · 1883-07-19 · Heft 29 (19.7.1883) · p. 458

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 29 (19.7.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-07-19
Page
458 (sequence 2)
Language
German
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458 ffiiiifeu des Gerichtshofes geschehen ist und weil gegen jede Norm auftatt eines Gerichtsrarhcs ein Vice-Notar in dieser Sache eriuinirt wurde. Das Gesetz, die Gerichtspraxis und die Entscheiduug des Obersten Gerichtshofes bestimmen, daß in wichtigen Augelegeuheitcu nur Gcrichtsräthc mit einer Untersuchung de.!raut werden können und dloS in geringfügigen Angelegenheiten Notare und Btcc-Notare. Es erscheint mir demnach als ein Trotz gegen das Gesetz, gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshoscs und gegen die öffentliche Meinung;u sein, wenn in die-'er Angelegenheit, trotzdem daß von allen Seiten gegen dar״ Vorgehen des Untersuchungsrichters Vary gewichtige Be« ׳'chwerden erhoben tvnrden, wieder derselbe ermittirt wurde, derselbe Mann, gegen den ich eine sonst im Gerichtsverfahren gan; ungetvöhnlichc Ar! der Bcschwerdcsührung anwendcn mußte, indem ich von Tag;׳.! Tag lonstarirt habe, daß er einen Platz im Auditorium cinuimmt, wo jeder Angeklagte und jeder Zeuge vor ihm vornbergehen muß. Wir haben bis jetzt die Form« Verletzungen und Ungesetzlichkeiten des Untersuchungsrichters mit möglichster Schonung behandelt, um die ruhige Beurthcilnng der Angelegenheit nicht unmöglich zu machen, aber ich mache den Herrn Gerichtspräsidenten und and) den löblichen Gerichtsbos daraus aufmerksam, daß, was immer die Motive dieser Er׳ rnission sein mögen, die Sache von Niemandem anders benrtheilt werden wird, als daß hier eine derjenigen ähnliche Machination vorliegt, welche den Gerichtspräsidenten am ersten Tage der Ver- Handlung zu jener Gesetzcsverletznng verleitet hat, wonach er vor Vernehmung der Angeklagten die Vernehmung des Moriz Schars vorgenommcn hat. Ich verstehe darunter die Komödie, welche mit dem versuchten ״Attentate" auf Mori; gespielt wurde und die sich als eine kolossale Lächerlichkeit erwiesen hat. Ich bin fest überzeugt, daß dieser neue Akt ebenfalls daraus binausiansen wird, da manche Leute alle Hebel in Bewegung setzen, damit man diese Sache nicht ins Reine bringen soll, weit sie die Oesscnrlichkeit zu scheiten haben. In tvcuigen Minuten wird der elektrische Draht die Kunde dieses neuen Erstrecknngs- Manövers in die Welt hinanStragcn, und cs wird kaum Jemand diese Disposition des Herrn -Präsidenten anders deurtheilcn, als daß man die UrtheilSsällung in dieser klaren Augelegcnheir wieder vercitcln will. Ich ersuche den löblichen Gerichtshof, die Wirkung dieser berechtigten Beurtheilung zu erwägen und die Verantwortung diesbezüglich mit dem Herrn Präsidenten nicht zu thcilen, sondern so wie es der Staatsauwall beantragt hat, die angebliche neue Anzeige demselben abzuverlaugcn, den Akten beiznschlicßen und erst nach Anhörung des Staatsanwalts eine Verfügung zu treffen. Jedenfalls mache ich auch den Gerichtshof daraus aufmerksam, daß es nicht nur ganz ungesetzlich, sondern auch inopportun wäre, mit der Vorcrhebuug eventuell jenen Vice-Notär zu betrauen, gegen dessen bisheriges Gebabren so begründete Beschwerden erhoben worden sind. Sollte der löbliche Gerichtshof dir Exmitlirnng eines Untersuchungsrichters für nöthig halten, dann bitte ich, allenfalls, einen Gcrichlsrath zu entsenden. Staatsanwalt: Wir müssen zuerst die Anzeige sehen, ehe wir über die Bedeutung derselben entscheiden können. — Verlbeidiger Szekcly: Wie ist cS möglich, daß der ESzlarcc Richter, der als vorgeladcner Zeuge hier sein sollte, aus Eszlar Berichte schreiben kann? — Präs.; Der Mann konnte seines Annes halber nicht fünf, sechs Tage lang zuwarten, und so habe man ihm gestattet, einstweilen heimzukehren. — Staatsanwalt: Ich erfahre soeben aus kurzem Wege, daß Vary bereits nach Eszlar abgcreist ist. ' Der Gerichtshof zieht sich zur Beschlußfassung zurück, erscheint nach drcivicrtclstüudigcr Berathuu'g wieder, und der Präsident verkündet solgcnden Beschluß: Da nach dem Strafverfahren während der Untersuchung solche DiSpositioucn zu treffen Sache des Gerichtshofes ist, wird die Anzeige den Gerichtsakten beigetegt, und habe ich demzufolge bereits Verfügung getroffen, daß meine Disposition nicht ausgcführt wird und der Akt hierher komme. Staatsanwalt und Vcrtheidiger verneigen sich. Dieser Gerichtsbeschluß involvirt auch die Znrückbernsung Bary'S. — Die Zeugen werden sodann beeidet. 25. Juni. Der Saal ist dicht gefüllt; der Gerichtshof erscheint nach l) Uhr, und cs wird daö Beweisverfahren fortgesetzt. Ter Präsident theilt mit, daß er von der Vicegespanschafi eine Zuschrift erhalten habe, in der Jemand behauptet, zu wissen, wer für die Dadaer Leiche die Kleider gegeben hat. Es sind zwei Individuen vcrdächligt, die jetzt bewacht werden. In Folge Anordnung dcö Präsidenten ist der ain Sonnabend von ihm nach Eszlar abgcschickle Untersuchungsrichter Vary von ihm znrnckberusen worden. Der Staatsanwalt ersucht um Zitirung dieser beiden Individuen bei der Verhandlung über die Anklage des Leichenschmuggels. Vcrtheidiger Eötvös erklärt sich einverstanden mit dem Anträge des Staatsanwalts, rügt entschieden die Bewachung durch Gendarmen mit anfgepsianzlem Gewehr und dadurch die Einschränkung der gesetzlich garantirten Freiheit, ohne richterlichc Verfügung. . Das ist ein Uebergnss der Verwaltungsbehördc, und er bittet den Gerichtshof, den Vicegespan ans die Ungesetzlichkeit dieses Vorgehens aufmerksam zu machen. — Staatsanwalt erklärt, bei־ Gerichtshof sei hierzu nicht kompetent. — Vcrtheidiger Friedmann erklärt mit Bezug daraus, daß in Pester Blättern behauptet wird, er habe in der vorigen Sitzung beleidigen wollen, als er eines Offiziers erwähnte, der in das Zengenzimmer gegangen, daß er jener Bemerkung nichts hinzufügte und daß er Niemanden beleidigen wollte. Präsiden!: Der Gerichtshof wird bezüglich der Zitirung ■ jener zwei Zeugen das Nöthige verfügen. Was die Art und Weise des Vorgehens der Viccgespanschaft betrisst, fühlt sich der Gerichtshof nicht berufen, das zu beurtheilen, was Seitens der Verwaltungsbehöide geschieht. — Der Präsident theilt sodann mit, daß er eine Zuschrift des VicegespanS erhalten habe, worin mit Bezug aus eine Bemerkung Mori; Scharf'S erklärt wird, eL besiehe kein solcher Erlaß des Ministers des Innern, wie ihn Zeuge Mori; erwähnt. Mori; Schars könne demnach auch einen solchen Erlaß im Archiv nicht gelesen haben. Es folgt hierauf die Fortsetzung des Zeugenverhörs mit Hermann Rosenbcrg, welcher aus Befragen erzählt, er habe bkstimmt nach 12 Uhr, als er mit Esther's Schwester Sophie Wein zu Taub getragen, damals Esther gesehen, welche zum Üaufmanne ging. Sophie habe ihm, als Esther wcitcrgegaugen war, gesagt, sic bemitleide ihre Schwester, welche so traurig war, und cs sei eine Dummheit, daß sie nach dem Grunde der Traurigkeit nicht gefragt. In Folge dcS Briefes aus Stropko, worin cs hieß, dort sei ein Mädchen, daS wohl die verschwundene Esther sein dürste, ist Zeuge in Folge Lichtmann's Aufforderung dahin gereist und habe die . Hoffnung ausgedrückt, Esther zu finden. Er leugnet entschieden, daß er, wie die Zeugen und Kovacs behaupten, gesagt hätte, in drei Tagen die Esther todt oder lebendig zu bringen. In weiterer Fortsetzung des Zeugenvcrhörs erklärt Herr Rosenbcrg bezüglich jenes Briefes, den ihm Smilovics aus dem Gefängnisse geschrieben, daß er Smilovics nicht gekannt habe. Dann erzähl: er, daß zwei Schächter nach dem Gottesdienste im Tempel bei ihm ein Gläschen Branntwein getrunken haben, seine Ticnstmagd Sophie war dabei und müsse seine Gaste gesehen haben. Bei der Konjrontirnng leugnet Sophie, daß damals die Schächter bei Rosenberg gewesen seien. Zeuge meint, sic müffe sich erinnern, wenn sie nur wolle. Dann fragt der Präsident bezüglich der Begegnung mit Esther, als der Zeuge mit Sophie Wein zu Taub trug; Zeuge hat gefragt, wer das sei, und auf ד

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