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Jeschurun · 1883-07-19 · Heft 29 (19.7.1883) · p. 457

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 29 (19.7.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-07-19
Page
457 (sequence 1)
Language
German
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M 2S Jeschurnn. 457 Tic Verhandlung dcsTiszn-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in AyireipMza. (Fortsetzung- Nach Wicdcransnalnne der Verhandlung mach! Verkhcidigcr l)r. Fricdmann den Präsidenten aufmerksam, das; offenbar gegen dessen Willen und Absicht einzelne Zeugen iin Saale anwesend sind; das; ferner ins Zcngcnzimmcr fremde Personen eintralen und mit den Zeugen verkehrten, was gegen den Strasprozes; verstoße. Der Vertheidiger ersucht den Präsidenten, darauf zu achten, daß die Zeugen isolirt bleiben und in deren Zimmer sich fortwährend ein Gcnsdarm anfhalte, der den Zeugen verbiete, mit einander über den Gegenstand des Prozesses zu sprechen. — Präs.: Ich habe diesbezüglich alle möglichen Vorkehrungen ge. troffen, und es ist kaum möglich, daß Mißbräuche geschehen.׳ Gestern Morgen wurde mir berichtet, daß ein Indenknabe und auch ein ans freiem Fuße befindlicher Angeklagter ins Zeugen-;immer eingetreten seien und fortgeivicsen wurden. — Verth. l)r. Friedmann: Dem gegenüber möchte ich konstatiren, daß nicht blos diese Inden, sondern auch ein Offizier dort gewesen sei, und daß auch in diesem Augenblicke ein Zeuge im Saale sich anfhalte. Gr vermeide cs, den Namen zu nennen. — Präs.: So weit cs möglich ist, werde ich diesen Vorgängen meine Ans. mcrksamkeit znivcnden. Frau Mori; Lichtmann, eine ältliche kränkliche Frau, die deshalb ihre Dcpositionen sitzend abgiebl, giebt ganz bestimmt an, daß am fraglichen Sonnabend Abend die im Dorfe anwcsrnden Schächter in ihrem Hanse nachtmahlten und daß auch ein jüdischer Bettler dort an ihrem Tische gesessen hatte. Sie könne diesen Bettler nicht mehr bestimmt erkennen. Bei der Konsrontirnng mit Wollner giebt die Zeugin zu, daß dieser jener Bettler gewesen sein könne. — Ihre Zöch in Hanni Frankl giebt an, daß sie und das Dienstmädchen Gissen ins Hans des Braun getragen haben: sie halte dazu keiner besonderen Ordre bedurft, da 'sic einfür allemal den Anstrag gehabt, arme Leute zu speisen. Ans den Vorhalt des Präsidenten, daß sic in der Untersuchnng gerade das Gegentheil ansgesagt habe, meint die Zengin, sie sei damals erschrocken und habe deshalb sc, ansgesagt!Bewegnng,!: sic sei noch nie vor Gericht gestanden. — Zeugin Julie Batori, Dienstmagd bei Lichtmann, leugnet alle diese Depositionen: cs seien wohl viele Bettler ins Hans gekommen, sie erinnerte sich jedoch, daß an jenem Tage keiner anwesend war. Zeuge Jakob Goldstcin ist bei Mori; Lichrmann bediensret und jagt ans, daß er sich der drei Schächter entsinne, die am Ostersonnabend Abends bei seinem Herrn geladen waren, und erinnert sich, daß man an demselben Tage ans dem Hanse seines Herrn Gssen zu Braun geschickt habe. Zeuge Hermann Noscnberg giebt an, er sei am Sonnabend nach dein Ncit tags essen mit seiner Magd Sophie Solymosi zu Taub gegangen, wohin er durch Sophie eine Flasche Wein tragen ließ. Gs geschah dies gegen ' Z Uhr. Zeuge verweilten eine Slnndc lang bei Taub. Die Gslher begegnete Zeuge gegen 1 4/ז Uhr, als er mit Sophie Solpinosi den Wein zu Taub hintrng. Gr fragte Sophie, wer das Mädchen sei, worauf ihm diese mitthcilte, daß es ihre Schwester ist. Leit diesem Zeitpunkte sah er Gsthcr nicht mehr. Während der Vernehmung des Hermann Roscnbcrg erhebt sich Staatsanwalt Szeyssert und sagt: Gs ist mir soeben vo,n hiesigen Untersuchungsrichter eine Zuschrift zngckoinmen, deren Inhalt eine sofortige und energische Thakhandlnng verlangt. Vary thcilt in dieser Zuschrift mit, er habe von der Gszlarer Gemeindevorstehung die Mitthcilnng erhalten, cs hätten sich Umstände und Zeugen gefunden, welche ans jene Person hinführen können, welche die Tiöza-Dadaer Leiche angekleidet hat. Nachdem dieser Umstand für den Verlauf dieses Prozesses von großer Wichtigkeit ist, werde er >Barh) sich ans Grund einer Verfügung des Präsidenten nach Gszlar begeben, um die Untersuchnng einznleilcn. Gleichzeitig fordere er den Staatsanwalt aus, einen staalsanwaltschastlichen Funktionär dahin zu entsenden. Staatsanwalt Szepsfert bemerkte zu diesem Schreiben: Ich finde diese Verfügung nicht nothwendig und schließe mich dem Verlangen dieser Zuschrift nicht an. Verkhcidigcr Hcnmann: Wenn in irgend einer Angelegenheil die Untersuchung wieder ausgenommen wird, muß die Ver- Handlung vertagt werden. Ich verwahre lttich entschieden gegen diese Parallcl-Untersnchnng. :Große Unruhe im Publikum.- Verth. Götvöö: In dieser Ztrschrifl des UntersnchnngSrichters handelt cs sich um die Feststellung und Grnirnng solcher Umstände — nämlich um die Grnirnng jener Person, welche bei der Bekleidung der Tisza-Dadacr Leiche inithalf oder die Kleider lieferte — die von eminenter Wichtigkeit sind. Die Vcrhandlnng liefert den Beweis, daß der Untersuchungsrichter im Lause der Untersuchung so viele gesetz- und rechtswidrige Verfügungen traf, daß sein Vorgehen als ein formell nngualisizirbares angesehen'werden muß. Ich prolcstire gegen die Gntsendnng eines Untersuchungsrichters, dessen Anwesenheit hier im Saale und dessen unheilvoller Ginstnß durch seine Anwesenheit ans die Zeugen täglich hier in diesem Saale gerügt werden muß. Ich kenne die Thäligkeit der Tisza-Gslarcr Gemcindc-Vorslchnng in diesem ganzen Prozesse. Warum wendet sich diese Gemeinde- Vorstehung mit ihrer Anzeige nicht an den ihr Vorgesetzten Vizegespan oder an den Gerichts-Präsidenten, sondern an jenen Barg, der als Untersuchungsrichter in! Laufe eines Jahres zu so trauriger Berühmtheit gelangt ist. Ich appeklire an die Gercchtigkeitsliebe des Herrn Präsidenten, an seine Achtung vor dem Gesetze, damit er Alles vermeiden möge, was die Vcrhandlnngcn nicht über jeden Tadel und jeden Ginwand erhebt, und damit er verfüge, daß bei der ungeheuren Wichtigkeit und Tragweile jene Zeugen, welche der Gemeindevorstand eventuell cnldeckte, vor diesen Gerichtshof gestellt und die Verfügung des Gesetzes mit aller Strenge cingehalten werde. (Große Unruhe und Nnse im Publikum.') Staatsanwalt Szeysscrl: Ich beantrage, daß diese Anzeige des Tisza - Gszlarer Gemeindevorstandes aus dem Präsidial- Gxhibitc'N-Protokollc in das Grhibiten-Protokoll des Kriminalgcrichtcs übertragen werde. — Präs'.: Gs ist weder von einer Untersuchung,' noch von einer Bemäntelung die Nedc. Die Sache steht so: Der Gszlarer Nichter hat eine Gingabe gemacht, daß sich Umstände ergaben, welche darauf hinsnhren können, lvcr die Person sei, welche die Dadacr Leiche bekleidete uitb wer die Kleider übernahm. Ich fand diese Mitiheilnng jedenfalls für wichtig genug, um eine Gntscheidung zu treffen. Gs ist nicht davon die Nede, dort eine Untersuchung anzustellen, und ich habe Vary nur deßhalb dahin exmittirl, um zu sehen, ob etwas-an der Sache ist. Das geht Niemanden etwas an, daß ich Vary entsendete. ׳ Lebhafte Ziistimmnngsrnfe und Lärm im Publikum.) Staatsanwalt: Ich bitte um einen Gerichtsbeschluß. — Vertheidiger Friedmann: Ich wünsche auch zur Sache zu sprechen und ersuche, keinen Beschluß zu fassen, bevor ich angehört werde, da nicht nur die Staatsamvaltschast, sondern auch jeder einzelne Vertheidiger anzuhören ist, bevor ein Beschluß crssießt. Im Wesentlichen schließe ich mich den Ausführungen des Staatsanwalts und des Vertheidigcrs Götvös an und wünsche nur hinsichtlich der Motivirung einiges bcizusügcn. Grstens finde ich, daß die Disposition eine ungesetzliche ans dein Grunde ist, weil weder der Präsident noch der Gerichtshof ohne Anhörung des Staatsanwalts und der Bertheidignng weder eine Versügnng treffen noch einen Beschluß sassen kann. Formell ist also die Verfügung des Herrn Präsidenten null und nichtig. Die Gesetzesverletzung ist um so größer, da dieselbe hinter dem

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