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Jeschurun · 1883-06-28 · Heft 26 (28.6.1883) · p. 411

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 26 (28.6.1883)
Article
Die Verhandlung des Tisza-Eszlarer Prozeß vor dem Gerichtshof in Nyiregyhaza
Date
1883-06-28
Page
411 (sequence 3)
Language
German
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411 denn bn die Geschichte nicht auch deutsch? — Scharf: Ich will nur Ungarisch sprechen. (Bravo!) — Braun: Wo habe ich das Mädchen gehalten? — Scharf: Bei der Schulter. — Braun: Weißt du das auch gewiß, denn einmal vor dem Untersuchnngsrichkcr hast du das nicht so gena: gewußt. Da hast du zufällig einmal in Widerspruch mit deiner ersten Aussage gesagt, ich hätte die Füße gehalten. Da ließ man mich in ein;weites Zimmer treten, und als ich znrnckkehrte, wußtest du schon ganz genau, daß ich die Schulter gehalten hatte. — Präs.: Angeklagter, setzen Sie sich nieder! Buxbanm ruft von der Bank aus zum Knaben: Warum hast du denn ruhig zngeschen, wie man das Mädchen ermordete, ohne zu schreien? Scharf: Ich bin zu meinen Eltern hineingegangen. — Staatsanwalt Szeyssert ersucht den Präsidenten, den Knaben darauf aufmerksam zu machen, daß er auch gegen seine Eltern anssagcn könne. — Präs.: Du kannst gegen deine Ellern aussagen. - Mori; Scharf: Ja, ich will. In demselben Augenblick erhob sich der angcklagte Vater des Knaben Joseph Scharf, und wollte sprechen, nachdem ihn der Gerichtedicncr bisher mit Mühe znrückgehalten, so oft er wülhcnd aufspringen und sprechen wollte. In diesem Momente hielt es der Präsident für gerathen, die Fortsetzung der Verhandlung auf morgen zu vertagen. Die am 10. unterbrochene Verhandlung wird ain 0^׳. fortgesetzt. Trotz des Verlangens der Bcrthcidigung ist der UntersuchungSrichter Vary im Saale. Präs.: Der hiesige Gerichtshof hat eine Eingabe an mich gerichtet, wonach Frau Johann Solnmosi!dieselbe erscheint im Saale und nimmt dicht am Schranken Platz) bittet, daß sie sich als Privatklägerin durch den Advokaten Karl Szalah vertreten lassen könne. ^Der Staatsanwalt erklärt sich hicrutit ciuvcrstanden, und Lzalay nimmt am Expcrtcntische Platz. Es folgt nun ein sehr interessantes Verhör des Joseph Scharf. Nach Abgabe der Generalien erklärt der Angeklagte, eine kräftige Gestalt mit dunklem Haar und röthlichcm Vollbartc, in rnhigcnt Tone die Fragen des Präsidenten beantwortend, daß er unschuldig sei. Er sei seit vier Jahren in Tis;a-Es;lar Tempeldiener, daneben sei er Flickschuster. Er habe die verschwundene Esther nicht gekannt, habe mit ihrer Mutter jedoch zuweilen verkehrt. Seinen Sohn Mori; habe er immer väterlich behandelt, auch habe derselbe sich gut aufgeführt. (Fährt mit der Hand über die Stirne und seufzt.) Auf die Frage des Präsidenten, wie er den Sonnabend vor Ostern des vorigen Jahres zugcbracht, antworte! Joseph Scharf, daß er Vormittags von 8 bis 10 Uhr dem Gottesdienste bcigcwohnt, dann mit seiner Frau nud seinen drei Kindern zu Hause zu Mittag gegessen habe, und daß nichts von alledem geschehen sei, dessen man sie hier anklage. Am Nachmitlagc habe er geschlafen, und Abends sei er zu Lichtmann, dem Pathen seines Sohnes Mori;, gegangen, dann sei er im Tempel zum Abendgebet gewesen. Präs.: Waren am spärcrn Abend noch Leute im Tempel? — Scharf: Ja, Lichtmauu, Groß und Andere, die über den Pacht des Schankregals verhandelten, waren dort vielleicht zwei Stunden beim Scheine einer Zwcikreuzerkcrze. Präs.: Man sagt, sic seien bis zum Morgen im Tempel geblieben. — Scharf: Das war schon deshalb nicht möglich, weil ihnen nur eine kleine Kerze zur Verfügung stand׳, auch waren sie nicht im Tempel selbst, sondern in der Vorhalle, wo die Juden gewöhnlich zu bcrathcn Pflegen. Dann wurde der Tempel gesperrt, und ich ging mit meiner Familie zu Bette. Den von! Untersuchungsrichter im Tempclraum gefundenen frischen Fleck erklärt Scharf als daher rührend, daß dort der Lehm zum Streichen genommen wurde. Es entspinnt sicl: sodann eine längere Kontroverse zwischen dem Staatsanwalt und Joseph Scharf über die Benutzung einer christlichen Person zu Dienstleistungen am Sonnabend, dann über die Art der Versperrung des Tempels, was stets von ihm oder von Mori; geschehen fei; dann fragt der Staatsanwalt, ob sein kleines Söhnchen Samuel dabei war, als Vater und Mutter mit Frau Solymosi über das Verschwinden der Esther gesprochen haben. — Scharf glaubt, cs fei wöglich, cS geschah dies am Abend, aber er erinnere sich nach fünfzehn Monaten nicht mehr genau. — Staatsanwalt fragt wiederholt, ob Scharf dann im Zimmer mit seiner Frau über den Gegenstand gesprechen und ob Mori; dieses Gespräch gehört habe. Der Angeklagte glaubt, jedenfalls mit seiner Frau darüber gesprochen und geäußert zu haben, die Menschen seien hentzntage hoffentlich nicht mehr so dumm, von den Inden solche Märchen zu glauben׳, Mori; könne dies Gcfpräch wohl gehört haben. Präs.: Sagen Sic, Frau Solymosi, wie hat Scharf damals mit Ihnen gesprochen? — Zeugin erzählt nun nochmals, wie sie von Schars und Frau getröstet wurde, welche meinten, Esther schlafe wohl irgendwo׳, er habe auf einen früheren ähnlichcn Fall hingewiesen, wo man gleichfalls die Inden beschuldigt hätte. Scharf gicbt zu, er könne wohl in dieser Weise gesprechen haben; die bekümmerte Frau habe ihn gebauert, darum feien er und seine Frau hinausgegangen, als sic Frau Solymosi sahen. Daß er ans die Beschuldigung gegen die Inden in jenem andern Falle hingewiesen, sei wohl, wie er jetzt sehe, unbedacht gewesen. Aus Befragen dcö Vertheidigers EötvöS erzählt Scharf, wie sein Söhnchen Samuel von zwei Mädchen mit Zuckerln zu sich gelockt und gefragt, wurde, wie sein Vater die Esther abgcschlachtet. Präs.: Wie groß ist das Schloß der Tcmpclthnr? — Schorf: Wie ein größeres Schloß. — Präs.: Kann man durchs Schlüsselloch sehend — Scharf: Ich habe cs nie versucht, weiß eS also nicht. — Es folgt die Vernehmung des Angeklagten Adolph Junger. Derselbe tritt vor den Nichtcrtisch. Er ist ein Mann von kleiner Statur, mit grauen Haaren, weißem, langen Barle, und hat sanslblickcnde blaue Angen. Er ist 58 Jahre alt, Vater von sechs Kindern, bisher unbeanstandet und besitzt etwas Vermögen. Präs.: Waren Sie am Sonnabend vor Ostern in der Synagoge. Wenn ja, wann gingen Sie in dieselbe und wann verließen Sie den Tempel? — Angell.: In Eszlar gicbt es keine Uhr, und ich besaß auch keine Taschenuhr, kann daher die Zeit meines Ein- und Austrittes in und ans der Synagoge, in welcher ich am gedachten Tage gewesen bin, ans die Minute nicht bestimmen, doch begab ich mich wie gewöhnlich zwischen 8 und 0 Uhr in den Tempel, in welchem der Gottesdienst zwei Stunden lang dauerte, so daß ich die Synagoge zwischen 10 und 1L Uhr verließ. Präs.: Mit wem verließen Sic die Synagoge? — Junger: ES ist möglich, daß ich allein dieselbe verließ, es ist aber auch möglich, daß ich auf dem Wege Noscnberg. Fencrmann oder föüft Jemanden traf- Angekl. Junger sagt ans, er sei mit Wcißstein befeindet, er habe nach dem Gottesdienst den Tempel verlassen nicht in dessen Gesellschaft, möglich aber, daß sie zufällig neben einander gegangen. Aus Vorhalt, daß im Protokoll anders stehe, erwidert er, dasielbe nicht gelesen zu haben. Präs: Es wird gegen Sie vorgebracht, daß Sie zur Zeit, als Esther Solymossi's Leiche in der Vorhalle des Tempels angelleidet wurde, aus dem Innern des Tempels traten und während des Ankleidens der Leiche zugegen waren? — Junger״. Hoher Gerichtshof! Wenn dies geschehen tväre, so hätte ich doch mit Jenen zusammen den Tempel verlassen müssen, die bei der Ermordung zugegen waren. Ich habe keinen einzigen der in Eszlar anwesend gewesenen fremden Schächter-Kandidaten gekannt, habe mit keinem jernals gesprochen, und dies beweist wohl zur Genüge, daß ich bei einem durch dieselben verübten

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