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Jeschurun · 1883-06-28 · Heft 26 (28.6.1883) · p. 402

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Journal
Jeschurun
Volume
16 (1883)
Issue
Heft 26 (28.6.1883)
Article
Opposition muß sein!
Date
1883-06-28
Page
402 (sequence 2)
Language
German
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402 genommen, hinter denen sie ihr bedrängtes Gewissen zu bergen suchen: schließlich besindest du dich dem unvermeidlichen: ״Opposition muß sein!" gegenüber und jedes weitere Wort wäre nutzlos. Da lohnt cs sich denn wohl, diesen! Satze einmal in s Angesicht zu schauen. Also Opposition maß sein? Gewiß. Aber wann oder wo? Doch nur da und dann, wo es sich darum handelt, etwas Thörichtcm oder Schlechtem entgegenzutreten. Wie ist cs aber, wenn die Leitung der Gemeindeangelegen heilen in der Hand von Männern ruht, die mit dem rechten Willen and) die rechte Einsicht verbinden? Wo bleibt da der Platz für die Opposition? Welchen! vernünftigen Menschen ist es denn schon je eingefallen, eine grundsätzliche Opposition für etwas Hcilsaines zu halten? Wohl mag cs im Leben der Staaten Verhältnisse geben, in denen das Vorhandensein einer Opposition positiv heilsam sein kann, und wäre es auch nur wegen der unerbittlichen Kontrolle, oder damit einer jeden gesetzgeberischen Maßregel die Vielseitigkeit der Beleuchtung gesichert sei. Eine jede Partei aber, sofern sie ans' dem gesetzlichen Boden steht, wird die Jnsinnirnug einer Grundsätzlichkeit ihrer Opposition als schwerste Verdächtigung stets mit Entrüstung von sich abwcisen, und wird nur, so weit sie dies auch in Wahrheit kann. sich unter die thätig am Wöhle der E׳׳csa!!1!nthcit arbeitenden Fraktionen!nitzählen können. Eine grundsätzliche Opposition würde suchen, die Negierung an Ausführung sowohl dessen was ihr als weise, wie dessen was ihr als nicht weise erscheint, zu hindern, sie also niöglichst lahm zu legen streben — nn!, sofern das überhaupt gesetzlich möglich wäre, sie zu stürzen und sich an ihre Stelle zu setzen. Die Prinzipien wären also nur vorgeschützt, und'die angebliche Prinzipienfrage wäre also nur eine Frage der Personen. .Oder aber die Partei der in Wahrheit grundsätzlichen Opposition müßte die Nechtsznstündigkeit der bestehenden Verfassung und der Gesetze leugnen, und nach dem pessimistischen Grundsätze, daß Alles erst recht schlecht werden müsse, nn! besser zu werden, diese Verschlimmerung der Zustände nach besten Kräften zu fördern suchen. Es ist aber klar, daß selbst der stärkste staatliche Organismus durch eine solche Partei, wenn sie zu wirklichen! und bestimmendem Einfluß gelangte, in seiner Lebensfähigkeit schwer erschüttert würde. Es ist aber eben so klar, daß wenn dies schon bei den! starken Staatsorganisinns der Fall ist, es in noch höheren! Grade von jedem Gemeiudcwescn, im allerhöchsten Grade aber von dem jüdischen Geineindewesen gilt. Hier sind nur zwei Fälle möglich. Bestehen hier in Wirklichkeit grundsätzliche Verschiedenheiten zwischen den verschiedenen Parteien, stehen z. B. die Einen ans dem Boden des gcsetzcstreuen Judenthums, und leugnen die Andern die Verbindlichkeit eben dieses Gesetzes, so wird allerdings die Opposition der nicht im Besitze der Macht befindlichen ״Partei" eine grundsätzliche sein. Sind dies die Gcsetzcstreuen, so können und dürfen sie d'!e Bestrebungen der Anderen ans religiösen! Gebiete nicht billigen, weil sie sie als verwerflich und schlecht vcrurtheilen müssen. Sie können ja in einer resormjüdischcn Schule ihre Kinder nicht unterrichten lassen, in einer resorinjüdischen Synagoge nicht beten, von einer resorinjüdischen ״Schcchita" nicht essen und demgemäß in einen! reforinjüdischenHospitalkeine Krankenverpflegen lassen, und sic können ja, ohne sich einer schweren Versündigung gegen das ihnen als unverbrüchlich heilig dastehende Gesetz schuldig zu inachen, alle diese Institutionen nicht stützen und auch indirekt nicht das Geringste zur Stärkung und Förderung eines religiösen Gemeindewesens thnn, welches für die Verbreitung und Verewigung des Abfalls von den! Gottesgesetzt durch Schule und Kanzel Propaganda macht. Und sind cs die Neologen, die sich in der Minorität bcsinden, so brauchen sie die Bcstcbungen der Gesetzestreuen nicht zu fördern, weil sie sie von ihren! Standpunkte aus für thöricht halten. In beiden Füllen wäre also Raun! für eine grnndfätzliche Opposition vorhanden. Allein dann würde auch das eintreten, was wir oben als deren unausbleibliche Folge bezeichnet haben. Das Ziel ihrer Aktion wäre, bewußt oder unbewußt, die Zerstörung des Gemcindeverbandes, der sie umfängt. Eine solche Auflösung!nag unter so manchen Gesichtspunkten im einzelnen Falle ja höchst bedauerlich sein: sie kann berechtigte Interessen schwer schädigen, altehrwürdige, heilsame Institutionen in ihrem Bestände gefährden und sie wird in jedem Falle die Pietät Derjenigen, die sich über die Wirklichkeit der Verhältuisse Illusionen Hingaben, schmerzlich berühren. In Wirklichkeit aber hatte jener Gemeindeverband, über dessen Auflösung sie trauern, längst zu existircn ausgehört. Denn eine jüdische Religioiisgemeindc, in tvelchcr sich zwei so grundsätzlich entgegengesetzte ״Parteien" gegcnübcrstehen, ist in Wahrheit keine Religionsgemeinde. Ihr fehlt ja gänzlich jenes Ele!neut, welches allein eine Gemeinde zu einer NeligionSgcmeindc!nacht: die Einheit des religiösen Bekenntnisses. Den Einen erscheint ja als Thorhcit. was die Anderen als ewiges göttliches Gesetz verehren, den! sie freudig in jeden! Augenblicke die schwersten Opfer zu bringen bereit sind; und Diesen erscheint als eine Reihe schwerster, das zeitliche und ewige Heil gefährdender Versündigungen, was Jene als Aufklärung und Fortschritt preisen und als Zeichen eines ״geläuterten" religiösen Bewußtseins täglich und stündlich bcthätigen. Eine solche Gemeinde cxistirte als eine Neligionsgemeinde in Wahrheit mit nichtcn, nur mit Unrecht konnte sie ihren Rainen führen und nur

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