Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 16 (1883)
- Issue
- Heft 23 (7.6.1883)
- Article
- Die christliche Staats-Idee und das Judenthum
- Date
- 1883-06-07
- Page
- 354 (sequence 2)
- Language
- German
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354 Volksschule nicht als einen Kampf;wischen den beiden wristlichen Konfessionen, sondern als den Kampf des Christenthnms gegen Indenthum und Deismus bezeichnet, so geht uns dafür das Verständniß ab. Uno will bedünken, dag Derjenige, welcher Indenthum und Deismus auf eine gleiche Stufe stellt, das Indentl)nm gar nicht kennt, oder in unbegreiflicher Verirrung verkennt. Deismus ist doch der Gottesglaube, welcher nicht auf Offenbarung beruht und die innere Beziehung Gottes zur Welt nicht anerkennt; als solchen sagt ihn auch Herr v. Nanchhanpt auf, wie ans seinem Bortrage erhellt. Das Indenthum aber steht nicht nur auf dem positivsten Osfenbarnngsglanben, sondern lehrt die innigste Beziehung Gottes zur Welt nnd zu den! Menschen im Besonder» in viel ausgedehnterem Umfange, als das Christenthnn!. Weit entfernt sich mit bloßen Moralsätzen, die Herr v.Nanchhanpt als nicht ausreichend für die Forderung des Staats an die Religion erachtet, zu begnügen, tritt das geoffenbarte jüdische Gesetz in das tfcbci! des Menschen hinein und schreibt für alle Manifestationen ' desselben im Schassen und Genießen, im häuslichen und öffentlichen Wirken, für die Ehe und die Erziehung, für Kleidung nnd Nahrung, kurz für jeden Moment des Daseins nnd jede Acnßernng der Thatlrast, die Normen im Namen des geosfenbartcn göttlichen Willens vor. Das Indenthum erfüllt deshalb in prägnantester Weise Dasjenige, was Herr v. Nanchhanpt als Postulat für den Staat anfstcllt. Wenn er darum behauptet, ״der Christ ist um des Herrn Willen der Obrigkeit untcrthan nnd hat letztere auf fnrbittendem Herzen zu tragen," so trifft das Gleiche in vollsten! Maße auch bei den Juden zu. Auch der Jude ist der Obrigkeit nnterthan, nicht, weil er deren starke Hand fürchtet, sondern weil er den Gehorsam und die Treue gegen dieselbe als ihn! von Gott gebotcne heilige Pflicht begreift, und er!vird deshalb nicht nur seinen Handlungen das Gepräge der Legalität ängstlich zu erhalten bemüht sein, sondern in aufrichtigster, biederster Loyalität des Vaterlandes Wohlfahrt fördern, die Staats-Gesetze freudig und willig beobachten und ״die Obrigkeit auf fnrbittendem Herzen tragen." Hierfür legt auch die Vergangenheit von Jahrhunderten Zengniß ab. Der Jude ist nicht ein seit gestern ans fernen Händen in Preußen und Deutschland Cingewanderter. Schon mit den Ahnen des Herrn v. Nanchhanpt weilte er auf deutscher Erde und bcwährte sich als der treuesten Landesbewohner Einer, welcher keinem Stamm in dieser Treue nnd diesem Gehorsam nachsteht. Das Gesetzbuch des Indenthnms liegt aller Welt offen dar. Wenn der Staat ans den! Christenthnn! die grundlegenden Momente für seinen Aufbau entlehnt, so können diese keine anderen sein, als solche, welche auch in dem Indenthum zu finden sind. Denn diejenigen Theile des Christcnthnnis, welche der Förderung deS Gottesbcwnßtscins, der Sittlichkeit, des reinen Familienlebens, der strengen Gerechtigkeit, der hingebenden Vaterlandsliebe, der unerschütterlichen Treue gegen die Obrigkeit für die Aufgaben des Staates dienen können, sind eben Dasjenige, was daS Christenthnn! aus dem Judenthum in sich ausgenommen hat. Cs kann deshalb von einen! Gegensätze des Jndenthnins zum Christenthu!ne in dieser Richtung gar keine Rede sein. Das Judenthum erzieht den! Staate nicht ininder treue und sittliche Bürger wie das Christenthnn!. Darum erscheint die Behauptung des Herrn von Nanchhanpt, daß ״in keinen! Lchrfache nichtchristliche Lehrer" unterrichten dürfen, durch gar keinen Beweis unterstützt. Wenn, wie cS Thatsache ist, an großen jüdischen konfessionellen Schulen christliche Lehrer seit Jahren thütig sind, so ist gar nicht abzusehen, warnn! nicht das Gleiche in Bezug ans jüdische Lehrer an christlichen Schulen angängig sein soll. Denn die von Herrn v. Nauchhaupt gehegte Befürchtung, es könnte bei einer verschiedenen Konfession des Lehrers nnd Schülers ״in die cinpsünglichen Herzen der Jugend und sonst nnabweislich Zweifel zunächst an der Autorität der Lehrenden, dann aber an der Wahrheit des Gelehrten gesenkt werden", hat sich bei den jüdischen Kindern christlichen Lehrern gegenüber nicht bewahrheitet nnd die christlichen Schüler werden sicherlich nicht skeptischer sein als die jüdischen. Und ebenso ist die andere Behauptung, daß es unthunlich sei, den christlichen Untcrthan einer nicht christlichen Obrigkeit zu unterstellen, ״weil der Christ um des Herrn Willen der Obrigkeit nnterthan ist" hinfällig, nachdem wir gesehen, daß auch der jüdische Unterthan das Gleiche übt. Da das Indenthum also ebenfalls auf Offenbarungsglanbcn beruht und der Jude zu dernselben aufrichtigen Gehorjan! nn! GotteS Willen gegen Fürst und Obrigkeit verpflichtet ist, so wird Herr v. Rauch- Haupt, indem er das Heil des Staates in einer religiösen Grundlage erblickt, anerkennen müssen, daß hierfür das Indenthum ebensowohl geeignet ist, wie das Christenthnn!. Auch wir hegen den innigen patriotischen Wunsch, das Gottesbewnßlsein, wie es ans der Offenbarung entspringt, möge inuncr lebendiger nnd wahrer in dem Volksleben zun! Ausdrucke gelangen, auf daß Staat, Schule und Familie, von ihn! durchdrungen, das Heil der Gesammtheit und der Einzelnen befördern und befestigen. Dann wird die Judcnfrage nicht nur ihre Schärfe verlieren, wie Herr v. Nanchhanpt von der Nichtzulassung der Inden zu obrigkeitlichen Stellen solches erwartet, sondern sie wird gänzlich entschwunden