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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 267

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Vorgänge in Steinamanger
Date
1868-04-01
Page
267 (sequence 5)
Language
German
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Vorgänge in Stemamünger. 26? und die Administration betreffenden Punkte vorzubringen und zu motiviren, mit der Bemerkung untersagt wurde, daß das Rabbiner- Collegium hiezu kein Mandat habe, weil unter dem im Rescripte vorkommenden Worte ״Religionsfragen" (valäsos KsrLSssK) solche nicht mitverstanden seien. Rach dem Vorträge dieser eingeschränkten ״Klazepnnkte" wurde die Sitzung gegen 1 Uhr mit dem Bemerken des Präses geschlossen, daß die Nachmittagssitzung der Antwort des Vorstandes gewidmet sein werde. Diese Sitzung, welche um 5 Uhr begann, wurde zunächst mit der Beanstandung des erwähnten §. 24 eröffnet, und das Rabbinats-Collegiuni erkannte eine Taxe für die Vornahme der Trauung nach alter Weise als Gewissenszwang, wonach von den Vertrauens- Männern der Majorität der Wegfall dieser Bestimmung zugestanden wurde. Die von der Minorität monirte Ungehörigkcit, principiell von unendlicher Tragweite, daß, wie der Gemeindevorstand in der Eingabe an die hohe Landesstelle ausdrücklich erklärte, Rabbiner ausschließlich und endgültig gegen alles Herkommen (welches auf y0״ erweitert werden könnte) in Cultus und gottesdienstlichen Angelegenheiten Veränderungen treffen können, wurde blos damit resutirt, das §. 24 der Gemeindestatuten dem Rabbiner jede Einspräche untersagt, (168 6xtröm68 8s toaoliont). Hierauf wurde die irn-Fleisch-Frage besprochen und von den Vertretern der Majorität zugestanden, daß der gegenwärtige Zustand wirklich nicht den religiösen Anforderungen entsprechen könne, was sie wohl schon längst wüßten, dem sie aber aus öconomischen Rücksichten nicht abzeholfen, daß aber hierin etwas Wesentliches geschehen müsse, und wurde die Bestimmung getroffen, daß gemäß des obenerwähnten Gemeindeprotocolles immer beide Schächter zur Kontrolle der ש״וב in's Schlachthaus gehen müssen (mittlerweile bis zum Herablangen des betreffenden endgültigen Urtheils bleibt es natürlich beim Alten.) Hierauf wurde die Frage des religiösen Iugendunterrichtes einer genauern Erörterung unterzogen, der Schulplan revidirt und am Ende mit dem Versprechen der Majoritätsvertretung beschlossen, daß man zur Hebung dieses Unterrichtsgegenstandes durch Erweiterung desselben, wenigstens auf einige Partien von ך": Sorge tragen wolle. Hiermit wurde die Sitzung 7 Uhr Abends geschlossen.

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