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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 253

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Das neue Statut der Synagogen-Gemeinde Hannover
Date
1868-04-01
Page
253 (sequence 4)
Language
German
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Das..neue Statut der.Synagogen-Gemeinde Hannover. 253 fluß von fremden Mitgliedern, welche dem jüdischen Gesetze langst den Rücken gekehrt hatte, von Jahr zu Jahr in erschreckendem Maße vergrößerte, — hatte das acht lebendige Interesse am Gemeindeteden verloreir. — Die religiöse Leitung der Gemeinde befand sich seit ebenso langer Zeit in sehr schwachen Händen; — sie war eine äußerst schwankende, fürchtete jede Entschiedenheit, indem sie dem verderblichen Wahne huldigte, man könne durch Laviren, durch absichtliches Bcrschlteßen der Augen, durch Schmiegsamkeit vielleicht einem größer!!, entschiedenen Abfalle Vorbeugen. So wurde das Bewußtsein vom und die Erkenntniß des Judenthums immer geringer, und eine Gleichgültigkeit an allem jüdisch Religiösen und Nationalen umfing die Gemüther in großen Kreisen. Daß dies Alles auf das Gemeindelcben von großem Einflüsse sein mußte liegt ans der Hand, -— vor Allem entschwand die rege Thcilnahme und das rechte Verständniß für die wahren Interessen und Zwecke der Gemeinde. Es konnte demnach nicht schwer fallen, schon vor einigen Jahren ciueit. Gemcindebeschluß herbeizuführcn, welcher die Aufhebung der bishcrigen Gcmeindeverfassung aussprach, indem die Gemetndeversammlnng eine Commission niedersetzte, welche in! Vereine mit der Verwaliungsbehvrde die Umgestaltung des Gemcindestatuts auf Grund des Repräscntativsystems bewerkstelligen sollte. Die von einer sehr unbedeutenden Minorität gegen diesen vom Vorstande eingebrachtm Antrag erhobene Opposition, welche in diesem Anträge das Grab der Unabhängigkeit der Gemeinde, die Pennanenzerhaltung der Indolenz, den ersten Baustein zur Zwingburg einer starren Bureaukratie erblickte, hatte den Erfolg, daß jene Commission nur zum Entwürfe eines solchen neuen Statuts beauftragt wurde, welcher zur weiteren Beschlußnahme der Gemeinde vorzulegen sei. Nach fast dreijähriger Arbeit vollendete diese Commission ihr Werk, das, nachdein der Landrabbiner D1\ Meyer seine Genehmigung dazu crtheilt hatte, der Gemeindeversammlung am 1?. Mat 1868 zur Genehmigung vorgelegt wurde. Die Verhandlungen über diesen Entwurf wurden in drei Gemeindeversammlungen am 17., 21. und 2Z. Mai zu Ende geführt, und derselbe mit einigen Amendirungcn gegen eine sehr spärliche abweichende Minorität von der Majorität genehmigt. Von diesem ״Statut für die Synagogen-Gemeinde Hannover" betitelten Entwürfe sagt sein Autor, die aus den Herren D. Hei- 17

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