Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Das neue Statut der Synagogen-Gemeinde Hannover
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 252 (sequence 3)
- Language
- German
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252 Das neue Statut der Kyn agö g en-O ememd e Hannover. I Indem so wegen der Unantastbarkeit des Grundgesetzes der Ge- | meinde jedem Einzelnen das natürliche Bestimmungsrecht unbedenkf lich eingeräumt werden konnte, wurde das Interesse und die Kenntf niß der Gemeindeangelegenheiten bei jedem Mitgliede unterhalten x und die Gemeindebeschlüffe, aus der gemeinsamen Berathung her- | vorgegangen, genossen eine Autorität, die man bei anderen Genossenschäften schwerlich antreffen wird. Zugleich war dadurch ein festes Bollwerk gegen eine verknöcherte Bureankratie geschaffen, da jedes; einzelne Vorstands- oder Verwaltungsmitglied von jedem Gemeindej mitgliede für seine Amtshandlungen in öffentlicher Gemeindevcrsammlnng zur Rechenschaft gezogen werden konnte. — Bet den I Wahlen zu der Verwaltungsbehörde hatte man lediglich auf die Ein- | sicht und den Lebenswandel der Candidaten zu sehen, — Partei- :j standpunkte gab es nicht, weil es eben keine principiell getrennte Parteien geben konnte. — | Die jüdische Gemeinde zu Hannover war auf den vorstehenj den analogen Grundsätzen begründet und organtsirt, und verdient es j namentlich hervorgehoben zu werden, daß sie noch bis heute nach j der alten bewährten, natürlichen, freien Gemeindeordnung verwaltet j werden sollte. Die Gemeinde, durch alle ihre Mitglieder repräsentirt, war völlig autonom, der Vorstand und Ausschuß stand zu ihr in dem reinen Verhältnisse des zur Ausführung ihrer Beschlüsse j: Delegirten; alle Ausgaben und Einnahmen waren von ihr im Voraus y alljährlich zu genehmigen und über die vergangene Rechnungssüh- | rung ihr Rechenschaft abzulegen schuldig; Anstellungen und Fixirung | der Gehalte von Gemeindebedienfletcn, sowie alle innerhalb , des Reß ligionsgesetzes zulässigen legislativen Beschlüsse hingen ausschließlich j von ihrem Votum ab. j Wir haben eben gesagt, sie sollte nach diesen Principien ver- Waltet werden, indessen war leider auch die Strömung der Zeit nicht f ohne Einfluß auf das hiesige Gcmeindeleben. Was Helsen alle For- \ men und selbst die allerbeste, wenn der Geist gewichen ist, dessen jj Träger diese Formen sein sollen? Die dem jüdischen Religisnsgesetze jj tatsächlich entfremdete nicht geringe Anzahl von Gemeindemitglieder», welche sich durch die aus einer völlig verwahrlosten, in dem j kläglichsten Zustande seit Deceunicn sich befindenden Religtonsschule j; hervorgegangene jüngere Generation und durch einen erheblichen Zu- I