Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 248 (sequence 23)
- Language
- German
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248 Beleuchtung der Vorlagen der ung.-tftael. Konserenzmajorität. und des Patriotismus verbunden werden kann. Darum kann esauch den Intentionen einer hohen Regierung nicht entgegen sein, wenn die orthodoxen Juden Ungarns die Oberaufsicht über ihre Schulen nur dem Staate zuerkenne», sich aber aufs entschiedenste gegen eine Organisation verwahren, durch welche die Leitung ihrer Unterrichtsangelegenheiten Persönlichkeiten überantwortet werden könnte, von denen eben darum weil sie der Geburt und dem Namen nach zu ihren Glaubensgenossen gehören, in der Wirklichkeit aber die Abrogirung des den Gesetzestreuen unantastbar Heiligen als Fortschritts als Bedingung der Civilisatwn betrachten, die Untergrabung der heiligsten Angelegenheiten der Orthodoxie zu erwarten ist. So wenig aber die Orthodoxie der ihr entgegenstehenden Richtung einen Einstuß auf ihre Unterrichts- und sonstige religiöse Anstillten gewähren kann, eben so wenig will sie sich durch staatliche Beihilfe eine Jngerenz auf die Schul- oder Kultusängelegenheite» der Fortschrittspartei verschaffen. Die Orthodoxie will ernst und aufrichtig den Frieden, kann jedoch ihre Ueberzeugung, kann das Rcligionsgesetz, zu dessen Wahrung jeder einzelne Jede von Gott berufen ist, dem Frieden nicht zum Opfer bringen. Das einzige Mittel, durch welches der Friede mit der Aufrechthaltmig der Gewiffensfreiheit vereinbar ist, kann daher nur darin bestehen, daß jededer beiden innerlich geschiedenen Richtungen sich selbstständig organisire, daß die erhabenen, einer aus de» glänzendsten politischen Siegen hervorgegangonen Regierung wahrhaft würdigen Worte׳, die von Sr. Excellenz dem Kultusminister^ Herrn Baron v. Eötvös, in der für das Prinzip der׳ Gewissensfreiheit glorreichen Sitzung des hohen ungarischen Reichstages vom 6. Mai d. I. in Angelegenheit der! griechisch-orientalischen Konfession gesprochen׳ wurden, ihrem vollen Inhalte nach auch auf die Gestaltung der Verhältnisse der israelitische» Konfession Anwendung stnden. ״ M an darf" sprach der hochgefeierte!, seit einer Generation für die höchsten Interessender Menschheit kämpfende Staatsmann, ״dem freien׳ Bürger im freien Staate in G ewisseu ssach e n keinen Zwang an ihn n; möge derselbe nun zu welcher Konfession immer gehö!ren, seine kirchliche Autonomie maß respektirt wer-