Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 247 (sequence 22)
- Language
- German
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Bott eiltet» Mitglied des Schomre-Hadath-Vereins. 247 künde begründeten und erhaltenen Pflanzstätten des jüdischen W׳ssens entgegenznhalten. Wenn aber die Konferenzmajorität glaubt, daß die Anerkennung der Jeschivos, durch welche Jünglinge in die Tiefe der thalnmdischen Gesetzeswissenschaft eingeführt werden, mit der wahrhaften Civilisation unverträglich fei, daß zur Förderung der wirklichen, menschenwürdigen, menscheuveredelnden Civilisation die Aufhebung der Jeschivos, die Entziehung der ihnen bisher zuerkannten Rechte erforderlich sei, die sie ja ohnehin schon dadurch zu schmälern sucht, daß sie im §• 27 des Statuts dem einzuberufenden Kongresse die Bestimmung der Normen Vorbehalten will, nach welchen bezüglich der Jeschivos das bisher noch nie von ihnen gefährdete Interesse der Gesammtglaubensgenossenschaft gewahrt werden soll: so hat sie hiemit nur noch einen Beweis mehr geliefert, daß auch hinsichtlich der konfessionellen Unterrichtsangelegenheüen keine Vereinigung zwischen Orthodoxie und Fortschrittspartei möglich ist, daß die Orthodoxen Ungarns ihre Gewissensfreiheit vernichtet, die Zukunft ihrer Kinder bedroht sehen müßten, wenn für sie ein Statut Gesetzeskraft erhalten sollte, durch welches ihre Unterrichtsangelegenheiten den Händen eines nichtorthodoxen Lokal-, Komitats- oder Landesschul-Jnspektors preisgegeben sein könnten. Die Orthodoxen werden es stets als ihre Pflicht betrachten, auch hinsichtlich des Schulwesens den Landesgesetzen treue Folge zu leisten; sie werden es als ihre Ausgabe betrachten, ihre Kinder fürs religiöse und bürgerliche Leben erziehen, sie zu jüdischen Ungarn heranbilden zu lassen; sie werden freudig den Tag begrüßen, an welchem dem von einem Mitgliede des hohen ungarischen Re׳chstages gestellten Anträge gemäß auf konstitutionellem Wege ein für alle Staatsangehörigen bindendes und mit Rücksicht auf die Gleichberechtigung der Konfessionen von jedem konfessionellen Charakter freies Schulgesetz erscheinen wird; sie werden den zur Beaufsichtigung der Schulen bestimmten Regierungsorganen die Ueberzeugung verschaffen, daß die Heranziehung einer jüdischen bekenntnißtrcueu Jugend mit der gleichzeitigen Ausrüstung für das soziale und bürgerliche Leben Hand in Hand gehen, daß ein den Bedürfnissen der Orthodoxie entsprechender jüdischer Unterricht nicht nur ohne Nachtheil, sondern mit entschiedenem Nutzen mit den Gegenständen, des allgemeinen Volksunterrichts, den Anforderungen der Civilisation