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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 236

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
Date
1868-04-01
Page
236 (sequence 11)
Language
German
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der ung.israel. Ky^MWWwrität. von -er Fortschrittspartei gegründeten oder erhaltenen InMuMnen nicht Theil nehmen dürfen, sie als für sich nicht existireyd betrachten müssen; wen« sie ihre heiligsten nur nach dem GottesgkfHx p regelnden Angelegenheiten, die Gesetzmäßigkeit ihrer Nahrung, die Reinheit ihrer Ehen, die Zukunft ihrer Kinder nicht einem Vorstände oder;Rabbiner anvertrauen wollen, der mit diesem Gesetze gebrochen, dem von diesem Gesetze nur dasjenige Geltung Hst, was seinem Fortschritte nicht hinderlich ist; wenn sie sich nicht entschließen wollen, einem ״Gottesdienste" beizuwohnen, der durch illegale Neuerungen zur demonstrativen Verhöhnung des Religionsgefetzes wird: ist es dann gerecht, ist es tolerant, ist es human, ihnen dies alles zuzumuthen, ihnen die selbstständige Creirung der für die Ruhe ihre Gewissens, für die Entfaltung eines gesetzestreuen Lebens -unumgänglich nothwendkgen Anstalten zu verbieten, weil sie nicht SO sondern nur 19 sind? Bei -Feststellung oin.es Wahlmodus, -eines Vereinsstatuts, einer Geschäftsordnung u. dgl. sind allerdings ähnliche Minimalansätze nothwendig, in der Natur der Verhältnisse begründet; wo es sich aber um Gewissensfreiheit handelt, da sind derartige ziffermäßige Fi'xirungen nie und nimmer zu rechtfertigen; denn nach welchem Rechtskodex hat eine von dem Gesetze ihrer Väter fortgeschrittene Majorität die Befugniß, eine Minorität, ja nur einen Einzelnen, zu zwingen, an der als Fortschritt Gezeichneten Untreue gegen das Gesetz sich zu betheiligen? Jeder Unbefangene wird daher einsehen, daß jener §. 12 des Konferenzoperates allerdings die -nur auf subjektiver Anschauung Keruhenden ״religiösen Bedürfnisse" einer in der Minorität sich befindenden -Fortschrittspartei zu befriedigen geeignet ist, keineswegs aber dem gesetzestreuen Juden auch nur den Schatten einer Bürgschaft gewährt, auf dem Boden eines nach den Wünschen einer nichtorthüdoxen Majorität geleiteten Gemeindewesens ein seinem Gewissen und seinem für!ihn -unverbrüchlichen Religionsgesche entsprechendes Leben führen zu können. Ueberdies ׳ist noch ein -Grund vorhanden, um dessentwillen das im 12 beantragte!Auskunftsmittel, einer religiös dissentirenden Minorität für ihre Einrichtungeu -einen Beitrag aus der Gemeinde- Msie zu leisten, unstatthaft äst. Die Orthodoxie darf die-AnpMmg

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