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Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 235

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
Date
1868-04-01
Page
235 (sequence 10)
Language
German
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Äon einem Mitgliede des Schomre-Hadath-Bereines. 238 lieben lerne. Läßt sich aber dieß in einer Schule erwarten, die von den Anhängern jener Partei geleitet wird, der die Uebertretung des Religionsgesetzes Fortschritt ist, der nicht das Gottesgesetz, sonder» das, worin und wohin sie sortschreiten will,, als das Höchste, gilt? Ein gesetzestreuer jüdischer Vater wird es daher als den folgenschwersten Gewissenszwang betrachten, sein Kind in eine nominell israelitische Schule schicken zu müssen, von der im Hinblicke ans die Parteirichtung, der sie «»gehört, anzunehmen ist, daß in Ihr die Nichtachtung Dessen gelehrt wird, was dem Orthodoxen als unantastbare Norm fürs Leben seinem Kinde zu übermitteln, heiligste Gewissensangelegenheit ist. Darum könnten ohne das Zugeständniß der Gründung einer. besonderen Schule die religiösen Bedürfnisse einer orthodoxen Minorität unmöglich befriedigt werden. Indessen, wenn auch in der Vorlage der Konferenzmajorität allen hier erwähnten Bedürfnissen Rechnung, getragen wäre; wenn einer gesetzestrenen Fraktion die selbstständige, ohne irgend eine Intervention der. ihr entgegen stehenden Partei.geschehenden Erwählung sämmtlicher, nicht blos ״unbesoldeter", Funktionäre /zugestanden; wenn ihr die separate, vollständig autonome. Gründung aller für ein jüdisches Leben erforderlichen Institutionen eiugeräumt wäre: so würde dennoch jener zur ״Aussöhnung" dienen sollende § 12. bie schreiendste Ungerechtigkeit enthalten, die gegen eine Minorität in religiöser Beziehung nur begangen werden kann. Denn die ״Toleranz", die in jenem §. ausgesprochen sein soll, wird ja nur dann gewährt, wen» die zur Minorität Gehörenden ״mindestens den zehnten la heil der wahlberechtigten Gemeindeglieder ausniach.sn und wenigstens aus 20 Individuen bestehen." Also wenn in einer Gemeinde, in der die Fortschrittspartei die Oberhand gewonnen, nur 19 oder in einer aus 500 Wahlberechtigten besteheltden Gemeinde nur 49 Mitglieder sind, die eine vom Willen der fortgeschrittenen Majorität ״abweichende rituelle Einrichtung" wünschen; wenn 19 oder in einer tausend Mitglieder zählenden Gemeinde 99 so zurückgeblieben, den Fortschritts!!)»» der Majorität so unzugänglich sind, 'daß sie in religiöser Bestehung nicht den vermeintlichen Fortschritt, sondern das Religionsgesetz als Norm gebend betrachten und eben auf Grund dieses über allen Zeiten stehenden Neligionsgesetzes an sämmslichen

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