Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1868-04-01 · Heft 7-9 (April 1868) · p. 234

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 7-9 (April 1868)
Article
Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
Date
1868-04-01
Page
234 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2932754-2932987-2932994-2951238--11074-2951285
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

284 Beleuchtung der Vorlagen . der ung.-israel. Konferenzulajorrtät. wird, oder er dieselbe mit einem nur der Fortschrittspartei Zusagenden Rabbiner zu theilen, dessen Anschauungen und Verfügungen irgendwie anzuerkennen oder zu berücksichtigen hätte. Und daß es nicht in den Intentionen der Konferenzmajortiät liegt, daß dem Rabbinatsassessor, dessen Anstellung jener §. 13 einer dissm tu enden Fraktion zugesteht, die Ueberwachung derjenigen Anstalten eilige״ räumt werde, deren geseßinäßige Leitung zu den höchsten Angelegenheiten der Orthodoxen gehören muß, geht nicht blos daraus hervor, daß in dem erwähnten §. keiner andern Einrichtung als des Bet- Hauses erwähnt ist, sondern liegt schon durch die Wahl des Wortes ״Rabbinatsassessor" klar am Tage; in diesem Worte liegt sowohl der Etymologie als dem Gebrauche gemäß der Begriff der Angehörigkeit zu einem Rabbinatskollegium, und im vorliegenden Falle einem solchen Kollegium, dessen Vorsitzender ein von der Fortschrittspartei gewählter, das Vertrauen der Orthodoxen nicht genießender Rabbiner ist. Derjenige, der jenem §. gemäß zur scheinbaren Befriedigung einer orthodoxen Minorität berufen werden soll, in dessen Anstellung schon ein Mißtrauensvotum gegen den Rabbiner der Majorität liegt, der also der Natur des Verhältnisses gemäß ganz unabhängig von dem Rabbiner der Majorität sein sollte, wäre daher schon durch die Bezeichnung seiner Stellung auf ein kollegiales, wenn nicht gar subordinirtes Verhältniß gegen denjenigen hingewiesen, dessen Anschauungen Das negiren, was die unumstößliche Ueberzeugunz der Orthodoxie ist, mit dem er zu solchen reit־־ gionsgesetzlichen Akten, für die ein Kollegium erforderlich ist, in eine kollegiale Genieinschaft nicht treten darf. Die Anstellung eines Rabbinatsassessors, dem nicht die von dem Rabbiner der Fortschrittspartei völlig unabhängige Leitung der religiösen Anstalten eingeräumt ist, kann daher den Bedürfnissen einer gesetzestreuen Minorität nicht entsprechen. Ferner gehört es zu den ersten Pflichten jedes jüdischen Vaters,, seinen Kindern diejenige Kenntniß der jüdischen Religionslehre und des jüdisch religiösen Schriftthums zu verschaffen, die für das sittliche und religiöse Leben des Juden nothwendig ist, was nur dadurch ermöglicht wird, daß die Jugend das jüdische Gottesgesetz in seiner Wahrheit kennen und mit wahrer Begeisterung achten und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.