Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 232 (sequence 7)
- Language
- German
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232 Beleuchtmiß der Borlaßen der ung.-iftael. KonferenzniajoritLt. geleiteten Schul« Manches hören, Manches lernen sollten, wqs ihren Fortschrittsi-eeu zuwiderläuft, so wich -es ihnen leicht sein, durch den elterlichen .Einfluß, durch die häusliche Erstehung das mit ihren! Fortschritte nicht Vereinbare aus den jugendlichen Herzen zu löschen; und sollte sich einen! der Fortschrittspartei , augehörende.l! Vater wirklich das Seltene ereignen, daß in der orthodoxen. Gemetnsamkeit!sein Sohn ein aufrichtiger orthodoxer Jude werde, so wird wohl in seiner letzten Stunde hiedurch seine OewissensWhe nicht gestört werde». Die übrigen rssligiösen Anstalten der ortho? doxen Gemeinde können ihm ganz gieichgiltig sein, da, er ypn Niemanden gezwungen wird, .irgend einen Gebrauch davon zu.machen, So sehr nun jener §. 12 den:Bedürfnissen der Fortschritts- Partei entspricht, so rücksichtslos verhält er stch gegen die gerechte- Ken Ansprüche der Orthodoxie. Dem gesetzestreuen Inden ist, so wenig er Aendernngen an dem von den Vätern überkommenen Rituale zugeben darf, sosehr er stch . von einem Kultus zu entfernen Hst, -in welchem-durch sstnagsgale Neuerungen eine Mchtachtung des Religionsgesetzrs kundgegeben wird, doch der öffentliche Gottesdienst nur «in sehr kiej-ner Brnchtheil seines religiösen Lehens. Mit der Gründung eines besonderen Bethaujes und der Anstellung eines Rabbinatsassessors ist daher den orthodoxen RommnuMedürfnsssen durchaus noch nicht Rechnung getragen; denn die,Anstellung eines pertrsneuswürdigen Rabbiners «der Rabbinatsasseffors, kann.fstr die Wahrung der jüdischen Jntereffen nur daun eine Sicherheit bieten, wenn die religionsg-esetzliche Leitung und Uebcrwachung sämmtlicher religiöser Gemeindeanstalten demselben übertragen wich. Nun sind Aber gerade die nichtsunagogalm, für das häusliche Leben ersorderlichsn religiösen Mnstalten sür das Gewisse» der O-rthodoxen von allechöchster Wichtigkeit. Da den! Gottesgesche gemäß dem Inden nur das Fleisch .solcher Thiere gestattet ist, welche vorschriftsmäßig gchchlachtet worden, und an denen sich keine solche Abnormität bestndet, um derentwillen auch der Genuß eines zu Heu erlaubten Gattungen gehörenden .Thieres dem Juden verbot«!! ist, muß .es , zu doniiKeiligsten .Gewiffeusaugelegeuheiten «ines ,gesetzestre.UD Juden ,g«hör-eu, daß chas Schlachten und -die xitnell vorgcschrjebene Unter- ,suchMg der Wer« nur solchen. Personen anpertraut sei, welche so-