Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 7-9 (April 1868)
- Article
- Beleuchtung der die Gemeinden- und Schulen-Organisation betreffenden Vorlagen der ungarisch-israelitischen Konferenzmajorität
- Date
- 1868-04-01
- Page
- 231 (sequence 6)
- Language
- German
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Bon einem Mitglieds deZ Scho!me-hadath-Berein8. ZZ1 seinen religiösen Anschauungen gemäß zu leben. Anders aber gestaltet sich dies für den orthodoxen Juden. Bis zur Unmöglichkeit der einfachsten individuellen mid^häuslichen Existenz reicht der Einfluß einer auch nur einigermaßen nicht orthodoxen Leitung der Gemeinde, der er angehören soll. Die Institutionen und Funktionäre einer nach den Anschauungen der Fortschrittspartei geleiteten Gemeinde bieten dem Orthodoxen keine Garantie, durch die er von denselben Gebrauch machen dürfte; er kann nicht blos an einem Gottesdienste der Reform nicht Theil nehmen; er darf überhaupt einer nichtorthodoxen Gemeindeleitung nicht das Vertrauen schenken, das er nach den auf dem Gottesgesetze beruhenden Anforderungen seines Gewissens als unerläßliche Bedingung zur Benützung der religiösen Gemeindeaustalten betrachten muß. Die Konferenzmajorität glaubt allerdings ihrem Berichte gemäß ein Mittel gefunden zu haben, das ״die Gemüther zu beruhigen und zwischen den sogenannten Altgläubigen und den Anhängern der Fortschrittsideen die Aussöhnung zu fördern und zu befestigen" geeignet sei; sie glaubt, den §. 12 ihres Gsmeindeorganisations-Ent- Wurfes als einen Vorschlag für ein ״ehrliches lebensfähiges Kompromiß" bezeichnen zu dürfen. Betrachten wir aber diesen im Berichte besonders hervorgehobenen §. 12, durch den die Konferenz- Majorität ״den beiden divergirenden Ansichten" gerecht geworden zu sein behauptet, so werden wir sehen, daß eben dieser §. es ist, der das vernichtendste Argument gegen den projektirten Kompromiß enthält, die unabweislichsten Anforderungen der Gerechtigkeit und Gewisfensfreiheit unbeachtet läßt. Für den Fall, daß die Dissentirenden der ״Fortschrittspartei" angehören, ist allerdings ihren Bedürfnissen durch jenen §. in genügcnder Weise Rechnung getragen, denn es ist ihnen die Gründüng eines ihren Wünschen entsprechenden Bethauses, die Anstellung eines ihrer Zustimmung sich erfreuenden Predigers gewährt, und hiemit haben sie alles, was zu ihren religiösen Bedürfnissen gehört. Bethaus und Prediger, Tempel und Geistlicher, Andachts- und Erbauungsstunden — das ist die Summe dessen, was zur ״Religiosität" der ״Anhänger der Fortschrittsideen" erforderlich ist. Wenn auch hre Kinder durch den Besuch einer nach orthodoxen Grundsätzen