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Jeschurun · 1867-12-01 · Heft 3 (Dezember 1867) · p. 93

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
14 (1867-1868)
Issue
Heft 3 (Dezember 1867)
Article
Rundschau im Gebiete jüdischer Interessen
Date
1867-12-01
Page
93 (sequence 8)
Language
German
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Rundschau Im Gebiete jüdischer Interessen. yg ren historischen positiven Jndenthume perhorrcsctrt werden, diese Männer dürfen nicht an der Spitze unserer Verwaltungen stehen, die die Aufgabe haben, die heiligen Gesetze Israels zu wahren und zu schützen. Wie? sie repräsentircn vor Gott und vor Menschen eine Religion, die sie leugnen und mißachten!! — Ihr Ehrgefühl und ihr Gewissen sollte ihnen einen solchen Vcrtraucnsbruch, eine solche Comvdie untersagen." Wohl verdienen diese beredten Worte beherzigt zu werden von jedem Juden in Frankreich, dem daS Judenthum noch heilig und unantastbar als die göttliche Norm seines Lebens gilt, daß sich Alle endlich ermannen um der ihnen, von Außen her aufgedrungenen Pfaffenwirthschaft, die in Frankreich sowohl von ״Laien", wie von ״der Geistlichkeit" executtrt wird, ein Ende zu machen. Von der Bevormundung, ja von der Jgnorirnng der eigcntlichen jüdischen Gemeinde in Frankreich, kann man sich in andern Landern schwer eine Vorstellung machen. — Die Juden haben auf die Verwaltung und Vertretung ihrer eigensten Angelegenheiten, fast nicht den geringsten Einfluß, alles geschieht von durch die Regierung direkt ernannten Administration»!! und von diesen gewählten Bcamten. Diesem entsprechend sind auch die Cultusangelegenheiten der Algerischen Juden durch eine kaiserliche Ordonanz ä. ä. Biaritz 16. September 1867 neu geordnet. Dieselbe beginnt: ״Napoleon, durch Gottes Gnade und den nationalen Willen, Kaiser der Franzosen, allen Gegenwärtigen und in Zukunft, Unser» Gruß. Auf Bortrag Unseres Siegelbewahrers, Staatsmtnister des Departement der Justiz und des Cultus; nach Anhörung Unseres Staatsraths, haben verordnet und verordnen was folgt:" nämlich, daß in jeder der drei Provinzen von Algerien ein israelitisches Consistortum und zwar in Algier, Oran und Coustantine errichtet werden soll, daß dasselbe aus sechs ״Laien" und einem Oberrabbiner, welche auf Antrag des Cultusminillcrs nach Vorschlag des Centralconsistvriums in Paris ernannt werden, zusammengesetzt sein soll, daß dasselbe sich im Centralconsistorium durch ein in Paris wohnendes vom Kaiser zu bestätigendcs Mitglied vertreten lassen soll, und daß das israelitische Centralconsistorium von Frankreich Zwischcnbehörde zwischen der Regierung und den algerischen Consistorien sei. — Die jüdischen Gemeinden finden in diesem Mechanismus natürlich gar keinen Raum! Ein schwerer Verlust hat Frankreich am 1l>. November betrvf-

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