Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 14 (1867-1868)
- Issue
- Heft 2 (November 1867)
- Article
- Skizzen zu einer Geschichte der Juden in Köln
- Date
- 1867-11-01
- Page
- 52 (sequence 10)
- Language
- German
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52 Skizzen zu einer -.Geschichte idFr Juden in Köln. ten besitzen und ihre' Wahl bedarf ebenfalls der Genehmigung der Regierung. 8- 67. We ,Stellvertreter Md zu allen Sitzungen des Vorstands /einzuladen und haben in denselben eine berathende Stimme. Sind jedoch nicht alle.Vorsteher zugegen, so treten für die Abwesenden die Stellbertreter mit Stimmrecht in einer Reihenfolge ein, welche sich nach der Mehrheit der hei der Wahl auf die Stellvertreter gefalleneu Stimmen richtet. ' 8- 73. Jedes Mitglied des Vorstandes muß sich den vom Collegium gefaßten Beschlüssen fügen. Dem Witgliede, welches abweichender Meinung ist, steht nur frei, dieselbe mit den Gründen zu Protokoll zu geben, auch kann es ste der Repräsentanten-Versammlung näher motiviren- 8- 74. Kein Mitglied des Vorstandes kann in Sachen, welche sein Privatinteresse berühren, mitstimmen. Das betreffende Mitglied hat sich vielmehr aus der Sitzung zu entfernen, falls nicht die Majoritat sein Dortbleibcn wünscht. 8- 78. Außer dem Einverständnisse des Vorstandes und der Repräsentanten-Versawmlung ist die Genehmigung der Regierung erforderlich 1) zur Einführung neuer Auflagen, 2) zur Aufnahme von Anleihen, 3) zum Ankauf von Grundstücken, 4) zur freiwilligen Veräußerung von Grundstücken der Synagogen-Gemeinde. Dem Gesuche zur Aufnahme einer Anleihe ist ein von der Negierung festzustellender Tilgungsplan beiznfügen. Der Verkauf von Grundstücken kann nur nach vorheriger Taxe im Wege öffentlicher Versteigerung erfolgen. 8- 79. Dem Vorstände steht die Wahl und Anstellung der Beamten der Shnagogen-Gemeinde zu, insoweit die Wahl nicht durch §. 51 der Repräsentanten-Versammlung beigelcgt ist. Er hat jedoch vor jeder Anstellung die Repräsentanten über die Würdigkeit der an-