Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 10-11 (Juli 1867)
- Article
- Skizzen zu einer Geschichte der Juden in Köln
- Date
- 1867-07-01
- Page
- 344 (sequence 7)
- Language
- German
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344 Skizzen zu einer Geschrchte dev tzuben in Köln. Unter der Regierung des deutschen Kaisers Heinrich IV. begegneu wir in Köln der ersten Judenverfolgung, verursacht durch den ersten Kreuzzug und hervorgerufen durch den Einsiedler Peter von Amiens׳ Am 5. des Monats Siwan 4856 (29. Mai 1096), so berichtet Rabbi Joseph Haterhen׳^), kam dir schreckliche Nachricht, von den Gräuclscenen, welche die Kreuzzügler in Mainz, Worms und Speier verübten nach Cöln, da verbargen sich die Juden in den Hausern ihrer Bekannten. An! folgenden Tage aber erhoben sich ihre Feinde, zerstörten die Häuser, rissen die Thurm ein und machten viele Beute, ohne daß Rettung vor ihnen möglich war. Hierauf brach das Volk in die Synagoge ein, riß die Gesetzrollen heraus und an dem Festtage des Herrn, an welchem einst die Thora gegeben ward, wurde sie von Frevlern zerrissen, geschändet und verbrannt; hierauf erten, Fuß- und Handschellen gefunden haben soll, wie auch mehrere hebräische Grabsteine; woraus sich ergiebt, daß sie in der Nähe der Synagoge, als ihre Gemeinde noch nicht zahlreich war, ihre Todten begruben. Später hatten sie ihre B gräbnißstelle vor dem Severinsthore, jetzt an den ״todten Juden" genannt, und zwar erhielten sie 1212 Von dem Propst Engelbert von St. Severin 5 Morgens Landes, —־ die sie bereits 38 Jahre früher von dem Ritter Ortlivus gegen eine Jahresrente von 5 Denaren als Lehen erworben hatten — für ewige Zeiten geschenkt (Jbid 67.) *)Welcher einem Berichte aus dem קוגטדס גזרת חחנ״ו des Eölner Rabbi Elieser b. Nathan Halevi, eines Zeitgenossen der Leidensjahre 1096, geschöpft hat. mldete unter Assistenz von noch elf Volksältesten der jüdischen. Haus- /ater eine richterliche Behörde und entschied nach eigener wiewohl un- *ergeordneter Verfassung. Als schweigender Richter war in diesem Collegium jedoch dem Burggrafen der Vorsitz eingeräumt. (Als Amts- Wohnung wurde dem Bischof am Ende des 12. Jahrhunderts das Spielhaus zugewiesen. Er hatte außer der Leitung der gottesdienstlichen Handlungen die Entscheidung der vor ihn gehörenden Rechtsfragen. Das Eidbuch vom Jahre 1321 kennt auch den großen Bann ״Niddi“ (גדרי), welcher über den verhängt worden ist, der nach einer seinem Mitjuden zugesngten Beleidigung die gebührende Genugthuung verweigerte.)