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Jeschurun · 1867-05-01 · Heft 8 (Mai 1867) · p. 261

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Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 8 (Mai 1867)
Article
Von den Beziehungen der allgemeinen Bildungselemente zu der speciell jüdischen Bildung
Date
1867-05-01
Page
261 (sequence 9)
Language
German
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Bildungselemente zu der fpeciell jüdischen Bildung. 261 andern Bildung nicht zu scheuen, so ist eine gleichzeitige Ertüchtigung unserer Jugend aus den Gebieten der allgemeinen Bildung nicht nur eine von den Anforderungen des kinstigen bürgerlichen Berufes gebotene Nothwcndigkeit, und schon als solche von religiöser Pflicht getragen; ist nicht nur für das Verständniß der Zeitgcnossenschaft und der Verhältnisse, unter denen und mit welchen ihr einstiger Lebenöberuf zur Verwirklichung kommen wird, ein höchst heilbringe»- des Angebinde, und somit ein auch schon vom jüdisch religiösen Standpunkt warm zu befürwortendes Desidcrinm: steift vielmehr zu gleicher Zeit eine sehr wesentliche Bereicherung an Einstcht und Umfang für die jüdisch religiöse Bildung selbst, und somit von dem jüdisch religiösen Momente selbst um seiner selbst willen in hohem Grade anzustreben und zu pflegen. Daß ein großer Theil der von Bildnngsanstalten des höheren bürgerlichen Lebens, und auch von unserer Anstalt als solcher, gepflegten Unterrichtszweige von dem Standpunkt des einstigen bürgerlichcn Berufes mit Nothwcndigkeit gefordert werden, bedarf um so weniger eines Nachweises, als hierüber keine Divergenz der Meinungen stattfindet, ein Freund menschlicher Bildung vielmehr bedauern dürfte, daß dieser Gesichtspunkt der sogenannten praktischen Nützlichkcit und Nothwcndtgkcit nicht selten nur allzusehr bei Würdigung der Unterrichtsgegenstände für die Jugend betont zu werden pflegt, und die reine Freude am Wissen und dessen geistigem und sittlichem Gewinnst für die humane Bildung überhaupt zu verkümmern Gefahr läuft. Nur dies möchten wir der einen Seite gegenüber zu erinnern nicht unterlassen, wie die Ertüchtigung für die einstige redliche bürgerlich Selbstständigkeit ein auch von jüdisch religiösen Standpunkte heiliges Pflichtgebot ist, dessen Vernachlässigung abseite» des Vaters bei seinem Kinde geradezu als Anleitung zur Unrechtschaffcnhcit getadelt wird, somit selbst aus dem Gesichtspunkte des einstigen bürgerlichcn Berufs die allgemeine Ausbildung unserer Jugend gewiß mit religiöser Gewissenhaftigkeit zu pflegen wäre. Daß aber, abgesehen von der unmittelbaren Ertüchtigung für den einstigen bürgerlichen Beruf, eine Erkenntniß auch aller dcrjenigen Elemente, aus welchen das ganze Völkerleben der Gegenwart erblüht, somit die Einführung in alle diejenigen Zweige des Wissens, die eine solche Erkenntniß ermöglichen, für die Mische Jugend aller

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