Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 7 (April 1867)
- Article
- Aus Hannover
- Date
- 1867-04-01
- Page
- 230 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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230 Aus Hannover. der Zweifel an die gleiche Gewissenhaftigkeit der Juden mit den Christen bekundet. Dieser flüchtige Vergleich constatirt die im Allgemeinen günsttgcre Position der hannoverschen gegen die preußischen Juden in ihrer Beziehung zu dem Staate. Bet Besitzergreifung des Königreichs Hannover hat der König von Preußen verheißen, die berechtigten Eigenthümlichkeiten der Hannoveraner zu achten und zu erhalten und es ist deßhalb gewiß ganz an der Zeit, wenn von Seiten des Vorstandes der größten Synagogengemeinde des Landes die Initiative ergriffen ist, um noch vor Ablauf des Ausnahmszustandes und vor der definitiven Einführung der preußischen Gesetze und Einrichtungen gehörigen Ortes Schritte zu thun, daß ״die berechtigten Eigenthümlichkeiten und Vorzüge der bisbcrtgen Einrichtungen erhalten bleiben, etwaige Mängel aber abgestellt werden." Von Seiten des Vorstandes der Synagogengemetndc Hannover!! ist deßhalb an alle jüdischen Gemeindvorstände des ehemaligen Köt nigreichs Hannover der Aufruf ergangen, mit ihm gemeinschaftlich jj bei dem Staatsministerium, eventuell bet dem Könige selbst um solgende acht Punkte zu petitioniren: t 1) daß die verfassungsmäßige Gleichberechtigung der Juden in allen ihren Consequenzen erhalten bleibe und factisch durchgeführt werde; 2) daß namentlich in Beziehung auf das besondere Armenwe-! ftn der Juden wie in den Beiträgen derselben zu den christlichen Schul- und Kirchenlasten, in welcher Hinsicht noch einzelne Abweichungen vom Grundsätze der Gleichberechtigung bestehen, das Prinj cip der vollen Gleichberechtigung ungeschmälert zur Anwendung komme; i 3) daß die innere Organisation des jüdischen Synagogen- und Schulwesens unter staatlicher Leitung und Anerkennung erhalten bleibe; 4) daß fernerweit mindestens 5000 Thaler jährlich aus Staats- \ Mitteln für das hannoversche Synagogen- und Schulwesen bewilligt A werde; 5) daß die Bildungsanstalt für jüdische Lehrer unter staatlicher :! Anerkennung, Leitung und Bethülfe erhalten bleibe; 6) daß der Eid more judaico in keiner Weise wieder eingeführt werde;