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Jeschurun · 1867-01-01 · Heft 4 (Januar 1867) · p. 125

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 4 (Januar 1867)
Article
Aus der Jugendzeit der "Reform"
Date
1867-01-01
Page
125 (sequence 6)
Language
German
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Aus der Jugendzeit der ״Reform". 1:25 den, und eine grenzenlose Unwissenheit verräth die versuchte religionsgesetzliche Rechtfertigung; als ob gegen סמ״ק ורמ״א hundert Königlich Westphälische Consistoria auch nur den Schatten einer Autorität besäßen! Eine größere Frechheit kann aber wohl nicht ersonnen werden, als in der Aufforderung an alle Rabbinen, diese Maßregel ohne Widerstreben auszuführcn und die ersten zu sein, die sie thatsächlich anwenden unter Strafandrohung! Männern, welche von Charakter und Gelehrsamkeit so hoch stehen, daß das gesammte Consistorium, ihren Präsidenten Jacobsohn an der Spitze, nicht würdig ist ihnen den Mantel zum Bade nachzutragen, solche Vorschriften zu machen, sie zu zwingen ohne ein Zeichen von ״Unzufriedenheit" sich dem Belieben des Conststoriums zu fügen — das ist wohl ein bis dahin einzig dastehendes Faktum, das allein hinreichen wird das Königlich Westphälische Consistorium für alle Zeiten zu brandmarken. Und Gottlob, so arm an Männern und so tief gesunken war die damalige Zeit noch nicht, als daß die Befehle des Consistoriums noch bei andern als seinen ״israelitischen Glaubensgenossen" d. h. denjenigen, die wie es Verrath am Allerheiligsten übten, Gehör gesunden hätten. Der Braunschweigische Landrabbiner Sabel Eger war der Erste, der sich dagegen erhob. Aus seiner in hebräischer Sprache abgefaßten Antwort ä. ä. Braunschweig 26. Schebat 5570 (1810) auf das Circularschreiben entnehmen wir folgende Stellen: ״Wohl aber muß ich Verwahrung cinlegen gegen den Versuch, auch in das häusliche religiöse Leben des Israeliten Reformen einzuführen, welche die ganze Kraft und das Ansehen unseres Schulchan-Aruch in Frage stellen, und das Gewissen des wahrhaften Jehudi beunruhigen. Mit welchem Rechte und zu welchem Bchufe erlaubt man, am Pcßach den Genuß von Hülscnfrüchtcn, von Reis und Hirse, die ja seit vielen Jahrhunderten ans weislichcn Gründen verboten sind? In Ihrem Circular, das ich vor einigen Tagen erhielt, sagen Sie: Niemand habe diese Dinge für verboten erklärt, als סם''ק und רמ״א — Abgesehen, daß nach meinem Gedächtnisse nicht nur diese, sondern auch die uralten Lehrer ,,רבנו שמואל מאוירא וטהרי״ל הלכות פסה ,מרדכי ,רבנו בחך diese Speisen ausdrücklich verbieten, wie können Sie Verbote lösen, deren schon סמ״ק und רמ״א erwähne», und die in ganz Deutschland, Polen, Rußland und in allen österreichischen Staaten seit vielen Jahrhunderten Platz gegriffen

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