Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1867)
- Article
- Aus der Jugendzeit der "Reform"
- Date
- 1867-01-01
- Page
- 126 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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126 Aus der Jugendzeit der ״Reform". haben? Hat denn der Grundsatz ״daß kein rabbinisches Collegium eine bestehende Vorschrift lösen kann, es müßte denn an Weisheit, Gelehrsamkeit und Zahl bedeutend großer sein, als das bindende Collegium war," seine Geltung verloren? Wäre dieses der Fall, so wäre, der Himmel bewahre davor! unsere Thora einer offenen mauerlosen Stadt gleich, jedem Angriffe preisgegeben/' ״Sie sagen zwar, man müsse Hülsenfrüchte, Reis und Hirse erlauben, weil Mazzot allein zur Nahrung nicht ausreichten. Warum aber muß nun das Auskunftsmittel gerade Hülsenfrüchte, die in unfern Tagen nur selten genossen, und nicht lieber Kartoffeln sein, die weil viel billiger, von armen Leuten Jahr ein, Jahr aus als nahrhafte Speise genossen werden. Nach sorgfältiger Erkundigung stillen die armen Leute in unserer Gegend ihren Hunger mit Brod, Gemüse, Rüben und namentlich mit Kartoffeln. Das Bedürfniß, die acht Tage Pcßach Hülsensrüchte, Reis und Hirse zu essen, sehe ich durchaus nicht ein." ״Doch was mich am Meisten drängt über diesen Gegenstand zu sprechen, das eben hat die Form Ihres Circulars hervorgerufen. Sie sagen darin: der Rabbiner müsse es sofort seinen Gem e i n d c n bekannt machen und mit dem guten Beispiele vorangehcn. Das gleicht einem Gewisscnszwangc! Einen Gegenstand zu erlauben, der viele Jahrhunderte als verboten galt, fällt einem gottesfürchtigen Rabbiner nicht ein, und nun noch, wie jenes Circular insinuirt, soll er verpflichtet sein, dad heilige Gesetz selbst zu übertreten und sodann auch andere dazu zu verleiten, widrigenfalls er als pflichtvergessen betrachtet werde — das ist unerhört! Die Himmel staunen darod!" Auch die Rabbinen des Centralconsistoriums zu Paris richteten eine ernste Mahnung und Verwahrung an den Präsidenten Jacobson, obgleich sie seiner Autorität nicht unterworfen waren. Das Schreiben in hebräischer Sprache ist datirt vom 15. Adar-Rischon 6570 (1810) und unterzeichnet von David Sinzheim, Abraham de Cologna, Menachem Deutz. Wir heben folgende Stellen daraus hervor: ״Unseres Erachtens kann ein so wichtiger, in das religiöse Leben der meisten Juden tief eingreifender Beschluß selbst wenn er von bedeutenderen, als den im Circular angeführten Motiven un-