Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 3 (Dezember 1866)
- Article
- Die pathologische Anatomie des Talmud
- Date
- 1866-12-01
- Page
- 87 (sequence 5)
- Language
- German
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87 Von vr. wsä. Marcus Hirsch. dasjenige Fletsch zum Genüsse erlaubt, das von einem Thiere stammt, welches bei Lebzeiten keine den Tod nach einer bestimmten Zeit mit Wahrscheinlichkeit bedingende Organerkrankung gehabt hat. Ein normaler, oder wenigstens nicht in die Kategorie der erwähnten Organerkrankungen gehörenden Zustand sämmtlicher Organe ist deßhalb Vorbedingung der Erlaubniß zum Genüsse, und jeder zu jener Kategorie gehörende Krankheitsbcfund verpönt den Genuß eines solchen Fleisches. Aus diesen Grundsätzen resultirt die gesetzliche Bestimmung, daß jedes zum Genuß geschlachtete Thier untersucht, und namentlich jeder vom normalen abweichende Befund nach den, größteutheils durch die mündliche Lehre überlieferten, gesetzlichen Bestimmungen geprüft, ob er zu den, nach der gesetzlichen Sprache das Thier טרפה machenden, schwereren, oder leichteren Organerkrankungen gehört. Welch' unermeßliche Gelegenheit zu Erfahrungen auf dem Gebiete der pathologischen Anatomie dadurch gegeben, liegt auf der Hand. Bei jedem geschlachteten Thiere mußte nämlich der Schlachtende die Lungen sorgfältigst untersuchen ־*); fand er irgend etwas von der Norm Abweichendes an ihnen, oder sonst an einem andern Organe, so mußte er das pathologische Objekt der Benrtheilnng eines Knndtgen unterbreiten, der nach genauester Prüfung des Falles und Verglcichung mit den gesetzlich darüber niedergelegte» Bestimmungen, über die Bedeutung der vorliegenden Organerkrankung zu entschetden hatte. So wurde jeder Schlachter gleichsam zum pathologischen Prosektor und das Studium der pathologischen Anatomie unerläßliche Bedingung für den gewöhnlichsten Genuß des Lebens. Vor allem mußten sich deßhalb die Gesetzeölchrer die genaueste Kenntniß der verschiedene» pathologischen Befunde aneignen. Es galt ferner, da neben dem Krankheitsbefunde auch immer noch zu *) Joreh Denh 39. Die Lungen müssen in jedem Falle untersucht rverden, wegen der Häufigleit pleuritischen Stränge (סרכוח) und anderer Erkrankungen die an ihnen so oft Vorkommen. Bei jeder sich findenden Abnormität müssen die Lungen auch vollkommen aufgeblasen werden; eine Methode, die wie keine andere geeignet ist, auch die kleinste Abweichung vom Normalen erkennen zu lassen. Sie wird in der Medicin auch bei menschlichen Sectionen sehr empfohlen, jedoch nur selten geübt.