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Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 21

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
Date
1866-10-01
Page
21 (sequence 10)
Language
German
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Dir hMstz-isr. Getneinbe in Hamburgs 21 — ja es wird darin Hervorgehoden wie ״die Politik von der Gerechtigkeit unterstützt" den Staat auffordert, die Juden ״als Bürger fester zu verpflichten"; — trotzdem aber kommt das christlich-germanische Bewußtsein des ״Hochweisen Senats" mit einem ״dennoch aber wird die sehr große Verschiedenheit der israelitischen Religion nebst ihren besonder» religiösen Gebräuchen auch Sabbath und Festen, bei aller gegenseitigen Toleranz und Aufklärung, immer noch eine Absonderung veranlassen!" hinterherhinkt, welche sich dann in den 20 Artikeln des Gesetzentwurfes, durch welchen noch die Anstellung der Juden als Beamte verboten, die Befugniß überall im Hamburgischen Staate zu wohnen sehr beschränkt, äußerliche Kennzeichnung der Synagogen und Ankündigung religiöser Uebungen und Versammlungen gänzlich untersagt wird u. s. whinlänglich dokumentirt. Dem ״Collegium der Sechsziger" und ״Einer Ehrbaren erbgesessenen Bürgerschaft" gingen diese ״Absonderungen" nicht weit genug und der Entwurf ward von diesen beiden hochweisen Körperschäften abgelehnt. Von dem Wiener Congreffe, aus welchen die Hamburgischen mit den übrigen deutschen Juden ihre Hoffnung gesetzt, war kein Heil zu erwarten. Der Artikel 16 der Bundesakte bestimmt bekanntlich, daß ״die Bundesversammlung in Berathung ziehen wird, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei"; indessen sind bis heute 51 Jahre verstriche» und der ״deutsche Bund" ist dahingeschteden, ohne Zeit zu dieser ״Berathung" gehabt zu haben. Die auch in Hamburg stattgehabten Hepp-Hepp und Kaffee- Haus- und Straßencravalle gegen die Juden in den Jahren 1830 und 1835 geben zu allem diesem die passendsten Illustrationen. Beim Anfänge der Belagerung 1813 waren von den Mitgliedern des General-Administrattons-Conseils nur zwei im Amte verblieben, welche sich am 14. September 1813 noch drei Mitglieder cooptirten. Diese fünf Admtnistrationsräthe wurden am 5. Juli 1815 von dem Senate als ״Vorsteher" bestätigt und ihnen außerdem (von dem Senate!) noch vier Personen als Vorsteher der israelitischen Gemeinde ״hinzugefügt", außerdem diesem Vorsteher-Collegium zwei Commiffarien des Senats in ״Sr. Hochweisheit Herrn Dr. Hasse und Sr. Wohlwetsheit Herrn Jenequel" ״committiret"!! — Das In-

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