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Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 22

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
Date
1866-10-01
Page
22 (sequence 11)
Language
German
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22 Die deutsch-isr. Gemeinde in Hamburg. Mut dieser zwei Senatscommissarien ward indessen durch Senatsbeschluß vom 9. Februar 1820 wieder aufgehoben. Diese neun ״Vorsteher der deutsch-israelitischen Gemeinde" haben sich selbst zu erganzen und sind durch den Senat zu bestätigen. Durch Conclusum des Senats vom 5. Januar 1821 ward ein ״Gemeindecollegium" von 28 Mitgliedern angeordnet, welche vom Vorstande dem Senate in Vorschlag zu bringen, von diesem aber zu ernennen sind. Dagegen ernennt der Vorstand zwei angesehene Gemeindemitglieder, denen die jährliche Geueralbilanz zur Revision vorzulegen ist. welchem Rechtstitel der Senat sich die Beftrgniß zu solchen Verfügungen anmaßte; wie er dazu kommen konnte in dieser Weise in das Innerste der jüdischen Gemetndeangelegcnheiten sich einzumischen, wie er der Gemeinde mit allem diesen einen Todtenschein ausstellen konnte, mit welchem Rechte die vom Senate ernannten Männer den Titel ״Vorsteher der Israelitischen Gemeinde" führen dürfen; wie so 28 von de!» Senate ernannten Männer ei» ״Gemeindccollegtum" bilden und die Vorsteher sich selber Revisoren für ihre Verwaltung ernennen können — alles Dieses ist für das Rechtsgefühl und den gesunden Menschenverstand ein Räthscl. (Fortsetzung folgt.)

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