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Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 20

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
Date
1866-10-01
Page
20 (sequence 9)
Language
German
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?0 sM)UsstsH-isri KeMlNbe D Kamhurg. Am 27. und 28. Decem-er 1813 wurde der Rabbiner Lazarus Joseph (Rabbi Lase) von dem General Graf Lolson aufgefordert, fünfzig Tausend Francs aus der Judenschaft anzuschaffen, wtdrigenfalls die sämmtlichen Juden ausgetrieben werden sollte und der Administration aufgegeben etwa 500,000 Francs dem Prinzen Eckmühl darzuleihen. So häufen sich die Anforderungen, die von Sei-- ten der französischen Behörden an die Juden spccicll, als solche, gestellt wurde bis zum 9. Januar 1814. Das Ende der Belagerung milderte das Elend, beschloß die Franzosenherrschaft in Deutschland und führte die Juden wieder in den alten Druck und Hohn zurück. Der Hamburgische Freistaat wollte gegen seine monarchischen Genoffen nicht zurückstehen. Vier Wochen nach der Wiedereinsetzung des Senats in seine Herrschaft ״heißt es schon in einem Erlasse desselben ״in Ansehung der nicht christlichen Rcligionsverwandten wird das Nähere bestimmt werden," ja die Zollbehörde verordnete sofort, daß die Juden ihre Zoll- und Transito-Deklarationen nicht mehr ״auf geleisteten Bürgereid", sondern ״Eides Statt" unterzeichnen sollte. Dafür hatten freilich die Juden in den bösen Tagen die schwere Last getreulich, ja in noch größerem Maße, mit getragen, dafür hatten auch Hamburgische Juden die Waffen zur Befreiuung des engern und weitern Vaterlandes ergriffen und fünf Hamburgische Juden in der Schlacht ihr Leben dahingegeben! Am 20. Oktober 1814 legte der Senat der Bürgerschaft einen die Stellung und Verhältnisse der Juden behandelnden Gesetzent- Wurf vor, in dessen Begleitschreiben ausdrücklich anerkannt wird, daß während der unter der französischen Herrschaft bestandenen völligen Gleichstellung der Juden ״bei allen erhaltenen und beschützten Begünsttgungen dieser Gleichheit nicht allein keine zuweilen besorgte Anmaßung, noch irgend ein anderer Nachtheil christlicher Bürger verspürt ist, (zwei Inden waren unter den Franzosen Municipalräthe sogar!) sondern es hat vielmehr ein stilles, bescheidenes und gemäßigtes Benehmen selbst in Rücksicht .des von den erhaltenen Vor-, zügen gemachten Gebrauches und die willigste Anstrengung mit andem sür's allgemeine Wohl, ja selbst eine vorzügliche Wohlthätigkeit und VaterlandMehe mehrerer unter ihnen sich ausgezeichnet;"

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