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Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 19

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
Date
1866-10-01
Page
19 (sequence 8)
Language
German
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Die deutsch-isr. Gemeinde in Hamburg. 19 mußten aber bald wieder den Franzosen weichen und schwere Kriegs- und Strafcontributtonen lasteten auf den Hamburgern. Die Reicheren der jüdischen Gemeinde hatten die Stadt verlassen und die Ansorderungen an die Gemeindecasse mehrten sich täglich durch die Zunähme der Armuth. Unter diesen Umständen hatten die Rabbiner bereits auf Anfrage der Verwaltung es für zulässig erklärt, das Synagogensilber zum Nutzen der Armen zn verpfänden; — doch war dieses bet dem allgemeinen Geldmangel unmöglich. Außerdem büßte die Gemeinde bei der Wegnahme der Bank durch die französischen Machthaber ein daselbst hinterlegtes Kapital von 10,358 Mark Bo. 6 Sh. ein, welches trotz der Bitten der Juden und der Hinweisung aus die Bestimmung desselben für Arme und Kranke nicht zurück zu erlangen war. Am 18. December 18.13 erließ der Prinz Eckmühl den Befehl, daß Jeder sich mit bis zum 1. Juli 1814 genügendem Proviante sofort Zu versehen habe, widrigenfalls er — wegen der Belagerung — die Stadt zu verlassen habe.— 3)er Grand-Prevöt Charlot theilte diesen Befehl der jüdischen Administration mit und machte sie am 23. December mit folgenden an ihn gerichteten Schreiben des Prinzen Eckmühl bekannt: ״Ilambourg, le 22. Decembre 1813. Mr. le Colonel: faites signifier aux rabbins et aux principaux Juifs que si sous 48 heures 11s n’ont pas kalt partir de Hambourg tous ceux de leur religion qui doivent dvacouer la ville par suite de mon arrdtö du 18. c. a. d. tous ceux qui ne sont pas approvisiomids jusqu’au 1er Juillet, je les ferai partir eux mömes et leurs familles.“ Wenn man bedenkt, wie die Verwaltung der jüdischen Gemeinde lediglich eine religiöse Behörde war, so ist dieser Befehl und die Drohung, daß die Rabbiner und die angesehenen Juden dafür als Strafe selbst mit ihren Familien ausgetrieben werden sollten der ärgste Hohn, der auf die von den Franzosen proklamirte Freiheit und Gleichheit, ersonnen werden kann. . Uebrigens wurden die Nichtverproviantirten außer der Confiscation ihres Vermögens und außer der Austreibung, noch mit der ohne Gnade sicher vollzogen werdenden Strafe von fünfzig Stockprügeln bedroht.*) *) Es mußten etwa 2900 Juden die Stadt verlassen. 2*

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