Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1866)
- Article
- Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
- Date
- 1866-10-01
- Page
- 17 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2932754-2932974-2932976-2950319--10277-2950350- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die deutsch-isr. ©entein.be in Hamburg. 17 Organen unter, wenn freilich auch gleich das altsranzösische Recht des Verurtheilten, seinen Richtern den ganzen ersten Tag fluchen zu dürfen, auch in diesem Kreise nicht unbenutzt blieb Die gesetzliche Existenz war gesichert, das Niederlassungsrecht wie vom Staate auch von den Gemeinden nicht über die Nothwehr hinaus beschränkt. Die Gemeindcvorstände hatten nicht um die Gnade einzelner. Machthaber zu buhlen, dcßhalb war auch der beständige Reflex der Kriecherei vor Oberen, die kleine Tyrannei gegen die Niederen nicht zu finden, kein Gelehrter und kein Millionär ■ übte einen besonder» Einfluß aus. Dagegen war der Begriff der Respektabilität in seiner kaufmännischen Auffassung Alles in Allem." ״Wir unterlassen es, weil es keine besondere Eigenthümlichkeit gerade dieser Judengemeiude ist, auf den Einfluß der bis dahin noch wenig geschwächten Religiosität hinzuweisen, die bet den früheren Juden auch die speciellsten Beziehungen des Lebens durchdrang; und bemerken blos, daß sie nicht allein den Vermögenden alle Leistungen in naiver Hingebung darbringen hieß, sondern auch dem Unvermögenden das Bewußtsein seiner Persönlichkeit und ihrer Berechtigung nicht raubte. Wie jenen! das Geben, erschien ihm da, wo die eigene Kraft nicht ausreichte, das Empfangen als etwas Natürliches, Selbstverständliches, das weder den Einen erniedrigt, noch den Andern erhebt. Zu einer solchen Anschauung trugen freilich auch die alten Formen des jüdischen Cultus, wo auch das Geringste Individuum sich nicht in der Masse verliert, sondern zu Zeiten gleich dem Bornehmsten als Person hervortritt, in unauslöschlicher Kraft das Meiste bei." Dieser Geist, der so lebendig war, daß in der schweren Kriegszeit, wo namentlich die ״Hamburgische Gemeinde" in ihren Ftnanzen sehr herabgekommen war, bei der gewählten ״Revisionscommission", welche von 1808—1812 wirksam war, in jeder Sitzung Gemeinde- Mitglieder erschienen, um freiwillig ihre Gemeindesteuer zu erhöhen, — in wie vielen Gemeinden ist er heute noch zu finden? Die französische Occupation Hamburgs, welches 1810 (am 10. December) dem französischen Kaiserreiche einverleibt wurde, war für die jüdischen Verhältnisse sehr verhängnißvoll. Der Napoleonische Despotismus machte der freien Gemeinde- Verfassung ein Ende. Das kaiserliche Dekret vom 17. März 1808, 2