Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 16

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
Date
1866-10-01
Page
16 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2932754-2932974-2932976-2950319--10276-2950349
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

16 Die deutsch-isr. Gemeinde in Hamburg. u. A.: ,,Zu kais. Maj. allerhöchst erleuchteter Einsicht vorstellen wir dabet tu tiefster Unterthänigkeit ob nicht dem teutschen Vaterlande selber nicht geringer Vortheil entzogen wurde wenn begüterte Juden von demselben (in Folge solcher Belastung) noch mehr sollten abgehalten und bei anderen Nationen sich niederzulassen bewogen werden." Es waren den Juden 34 Straßen zum Wohnen gestattet, der Erwerb von Grundstücken aber verboten*). Erst im Jahre 1842 nach dem großen Hamburger Brand ward diese Beschränkung aufgehoben. Die privilegirten Zünfte ließen keine Inden in ihrer Mitte zu und erst mit der Zeit kamen nach und nach einige Handwerke unter den Juden, namentlich durch die Ansässigmachung fremder Gesellen in Schwung, welche aber nicht Zunftgenoffen werden konnten. So bilbeten denn z. B. um das Jahr 1847 die etwa 50 jüdischen Schneidermeister ein förmliches ״Nebenamt"; um diese Zeit gab es ungegefähr 120 jüdische Handwerkermeister. Im Allgemeinen waren die Juden auf den Handel hingewiesen. Die Gemeindcverfaffung beruhte aus der von jeher fest begrünbeten, freiesten Autonomie. Die Gemeinde als solche besaß allein Gewalt; alle Gemeindeämter, das Obcrrabbinat mit eingeschloffen, galten nur als spccicll von ihr Beauftragte und sie selbst hatte keincn andern Vorgesetzten, als das jüdische Religionsgesetz. Die Verwaltung (Parnaßim, Manhigim, Jckurim, Gobim und Gabbaim) wurde alljährlich neu gewählt, ebenso geschah die Besetzung der besoldeten Gemeindeämter durch indirekte Wahlen. Der Herausgeber des angezeigten Werkes schließt die bis zum Jahre 1810 mitgcthcilten Verhältnisse mit den Worten: ״In diesen Formen, in denen sich die Einwirkung des Hamburgisch republikanischen Geistes erkennen läßt, bewegt sich das Leben dieser Gemeinden in fortwährender innerer Entwickelung bis zum Schluffe des Jahres 1810. Da findet sich kein Uebergewicht einzelner Persönlichkeiten; eine freudige Theilnahme Aller an. dem Gedeihen des Ganzen herrschte und mit Selbstbewußtsein, aber auch mit Vertrauen ordnete sich Jeder den gesetzlichen *) Nur auf besondere Bitte cm den Senat in jedem einzelnen Falle konnte ein Grundstück in den erlaubten Straßen in Besitz eines Juden übergehe».

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.