Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 13 (1866-1867)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1866)
- Article
- Die deutsch-israelitische Gemeinde in Hamburg
- Date
- 1866-10-01
- Page
- 14 (sequence 3)
- Language
- German
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14 Die deutsch-isr. Gemeinde in Hamburg. wird eine kurze Darstellung der Hambirrgischen älteren Gemeinde- Verhältnisse lehren, auf welcher Sette jene vielgepriesene — in Bezug aus jüdische Verhältnisse fälschlich — unserer Zeit ausschließlich vindicirte ״freiere Entwickelung" zu finden ist, in der Vergangenheit oder in der Gegenwart. Es wird aus derselben auch ersichtlich sein, daß im Verhältnis; zu vielen andern deutschen Staaten der Hamburgische seine jüdischen Anachvrigen vormals ziemlich gut — d. h. nicht barbarisch — behandelt hat; vor Allem aber wird daraus klar werden, zu welch' hoher Blüthe der ächte Geist des Judenthums im Schooße der Hamburgischen Gemeinde gelangte und welch herrliche Früchte er gezeitigt. Die erste Anfiedelung der Juden in Hamburg erfolgte von der portugiesisch-spanischen Diaspora gegen das Ende des sechszehnten Jahrhunderts. Die noch bis in die Gegenwart daselbst bestehende ״Portugiesische Gemeinde" wurde von ihr gegründet. Später kamen ans Süd- und Ostdeutschland Juden hinzu, welche durch die kräftige Verwendung derselben Wohnrecht in Hamburg erhielten. Diese bildeten ursprünglich drei verschiedene verbundene Gemeinden, unter dem Namen: Hamburgische, Altonaische und Wandsbccker Gemeinde, von welcher die beiden letzteren wiederum respektive mit den Gemeiuden in Altona und Wandsbcck, mit welcher sie jedoch in Bezug auf Caffen- und Armenwesen nicht verbunden waren, in einem Associationsverhältnisse standen, welches wohl aus dem Umstande resultirt, daß die Herzoge von Holstein den Juden in Altona und Wands- Heck früher ״Schutz" gewährten als in Hamburg die Gründung einer jüdischen Gemeinde gestattet worden. Für die bis zum Jahre 1811, wo die gänzliche Vereinigung der drei deutsch-hamburgischen Gemeiuden zu der einzige» ״deutsch-israelitischen Gemeinde zu Hambürg" und die Trennung jener beiden von den Altonaern und Wandsbeckern erfolgte, aufrecht erhaltenen Association mag der in einer Stipulation vom Jahre 1744 aufgeführte Grund: ״Da die Mitglieder der Hamburger Gemeinde keinen nähern Ort haben, wohin sie sich retten, wenn sie irgend eine Gefahr von Verfolgung betrifft, so haben wir beschlossen, daß wenn der benannten Gemeinde, wo Gott vor sei, dergleichen widerfahren sollte, so mögen fie zu uns nach Altona entfliehen und ihren Wohnsitz da nehmen" maßgebend gewesen sein.