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Jeschurun · 1866-10-01 · Heft 1 (Oktober 1866) · p. 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
13 (1866-1867)
Issue
Heft 1 (Oktober 1866)
Article
Die fünfzehn altjüdischen "Aufwärts"-Lieder
Date
1866-10-01
Page
10 (sequence 10)
Language
German
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10 Die fünfzehn altjüdischen ״Aufwarts"-Lieder. ihrer Aufgabe hinausgegeben hatte, und das darum das jüdische ״Eduth", das ״Zeuguiß für Israel" hieß, weil in ihm die ewige Aufgabe für das gcsammte Einzeln- und Volksleben bezeugt war, und weil dieses Gesetz für alle Zeit als lehrender Zeuge für die Erkenntniß, als warnender Zeuge für den Augenblick der Versnchung, als mahnender Zeuge für die Zeiten des Abfalls, und als ewiges maßgebendes Zeugniß dastehen sollte, an welchem jede Gegenwart ihren sittlichen Werth vor Gott und danach ihre Erwartung für die Zukunft von Gott zu ermessen haben sollte. Zn diesem ״Zeugniß für Israel" zogen sie hinauf ״um Gott zu huldigen". Denn es kennt Gott keine andere ihm darzubringende Huldigung, als die, die seinem Gesetze huldigt. Huldigen heißt ihm: Gehorsam geloben, und für diesen Gehorsam hat Er seinen Willen in seinem Gesetze bezeugt. Dieser in dem Gesetze für Israel bezeugte Wille Gottes sollte der alleinige wahrhaftige Herrscher im Volke sein, ״schammah", ״ihm zu", ״ihm untergeordnet und seiner wartend" standen in Israel ״Stühle der Justiz und Stühle des Kvnigthums". Es war das einzigc Volk, das nächst Gott nichts Heiligeres, nichts mit göttlicher unantastbarer Majestät Umkleidetes kannte, als das von Gott übcrgebene Gesetz, das einzige Volk, das seine Tempel diesem Gesetze erbaute und in dessen Tempel das Gesetz als das Heilige des Allerheiligsten thronte, das einzige Volk, bei dem es nicht hieß: salus publica suprema lex, sondern umgekehrt suprema lex salus publica, dem das Gesetz nicht für den Staat, sondern dessen Staat für das Gesetz da war, das einzige, dessen staatlichen Faktoren nicht sowohl Legislatur, Gesetzes-Schöpfung, sondern Gesetzes-Lehre und Ausübung überantwortet war, das einzige, bei dem die von seinen Weisen in griechischer Sentenz überlieferte Maxime: ״basilei nomos agraplios, für den König ist das Gesetz nicht geschrieben" nicht galt, das vielmehr in seinem Grundgesetz die Weisung empfangen: ״Nassi beamcha 10 thaor", nur wenn dein Fürst sich nicht über dem Volk, sondern im Volke, dem Volke gleich unter dem Gesetz stehend achtet, 0886 maasee amm’cha, hast du ihn zu achten. Darum zogen die Gottes- Stämme an den Stühlen der Justiz und au den Stühlen der Königthums vorüber zu dem Gotteszeugniß hinan, für dessen Geltendmachung auch diese Stühle gestellt waren, und in dessen Namen allein auch jene ״Stühle" auf Anerkennung rechnen dursten.

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