Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 11-12 (August 1866)
- Article
- Die zwei letzten Abschnitte des Pentateuch [Rezension]
- Date
- 1866-08-01
- Page
- 372 (sequence 9)
- Language
- German
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372 ' Die zwei letzten Abschnitte des Pentateuch. Ebenso unrichtig ist es, daß die Verse Jjob 31, 11 und 28, Jeschajah 28, 7 durch die Auffassung des Vers, natürlicher erklärt werden; er will nämlich עזן פללים und ״ עון פלילי׳eine Sünde der Strafbaren oder eine ״sträfliche Sünde" übersetzen. Hierin liegt aber ein Pleonasmus, da jede Sünde strafbar ist; übersetzen wir aber der eigentlichen Bedeutung des Wortes פליל gemäß mit Ewald und Hir» zel an der ersteren Stelle: ״und das ist Sünde für die Richter" d. i. vor die Richter gehörende, von ihnen zu bestrafende Frevelthat, an der letzteren Stelle: ״auch das ist richterliche Sünde" d. i. eine vom Richter zu bestrafende Schuld: so ist damit ausgesprochen, daß solche Sünden gemeint sind, die schon das menschliche Gericht mit Strafen zu belegen hat, was bekanntlich nicht hinsichtlich aller Sü!rden der Fall ist. An beiden Stellen ergibt .sich daher durch die Ue- Lersetzung des Wortes mit ״Richter" eine viel prägnantere Erklärung als durch die vom Verf. gewählte passive Bedeutung. Ebenso verhält es sich mit Jes. 28, 7, wo der Verf. die Worte פקו פלילי׳ übersetzt: ״sie haben in sträflicher Weise gewankt". Wäre diese Uebersehung richtig, so wäre aus dem B. nicht zu entnehmen, worin sie wankten; das Fehlen dieser, Angabe müßte um so mehr befremden, als in dem unmittelbar vorhergehenden Versgltede שגו בראה das Gebiet, auf welchem das getadelte Taumeln ftattfand, angegeben wird. Wir glauben daher, daß, wenn man nicht gerade bestrebt ist, alte Erklärungen, auch wenn sich kein berechtigter Einwand gegen dieselben geltend machen läßt, als ungenügend, als unpassend, als unnatürlich darzustellen, die Worte פקו פלילי׳ ihrem einfachen Sinne und der bereits erwähnten Talmudstelle Sanhedrin 111 b. gemäß zu übersetzen sind: ״sie wanken beim Rechtsprechen״; so wird das Wort auch von Gesenius und Knobel z. St. aufgefaßt. In der Anm. zu V. 42 behauptet der Vers., -daß;״ פחgar nicht ״entblößen" bedeutet". Dies widerspricht der Maim. הל׳ אישוה xxiv, 11 und ביה שמואל zu Eben Ha-Eser 115 ׳v P״O als ראוריהא angeführten religionsgesetzlichen Bestimmung, die nach Ketubot 72 a darauf beruht, daß;-ופר in 4. B. M. 5, 18 die Bedeutung ״entbloßen" hat; auch nach Jbn Esra hat das Wort diese Bedeutung, wie aus seinem Thorakommentare z. St. hervorgeht, wo ei.ופרע durch ״ יגלהer entblöße" erklärt; ebenso ist nach Raschi die Grundbedeutung von ״ פרעentblößen" wie aus Raschi zu 2. B. M. 32/