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Jeschurun · 1866-08-01 · Heft 11-12 (August 1866) · p. 371

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 11-12 (August 1866)
Article
Die zwei letzten Abschnitte des Pentateuch [Rezension]
Date
1866-08-01
Page
371 (sequence 8)
Language
German
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Von vr. I. Gugenheimer. 371 bezahlen" soll die Thorastelle 2. B. M. 21, 22 besstr als durch die Uebersetzung: ״und er zahle es durch die Richter" erklärt werden!! Müßten die Worte ונתן בפלילים wirklich nach der Ansicht des Vers, übersetzt werden, so wären dieselben, wie jeder Unbefangene zugeben muß, ganz überflüssig; denn da cs unmittelbar vor den Worten ונתן בפלילי׳ heißt: .:ענש יענש כאשר ישיח עליו בעל האשך ״so soll er an Gelbe gestraft werden, so viel ihm der Gatte ״des Weibes auflegen wird", so versteht sich von selbst, daß er den zu entrichtenden Betrag ״als Bestrafter" zahlen muß; welchen Sinn hätte daher, wenn, wie nach der Meinung des Berf. nothwendig wäre, übersetzt werden müßte: ״So soll er an Geld bestraft werden, so viel ihm der Gatte des Weibes anflegt; er muß es unter den ״Bestraften bezahlen"? Welche nicht schon ausgesprochene Bestimmnng konnte nach dieser Auffaffung in den Worten ונחן בפלילים gesunden werden? was berechtigt aber, der Thora, in der, wie die mündliche Gcsetzesoffenbarnng zeigt, nichts Ueberflüssiges und Bedeutnngsloscs enthalten ist, eine derartige Tautologie zu vindiziren? Vergegenwärtigen wir uns aber den Sinn, den diese Worte nach der in der Mechiltha sich befindenden Erklärung haben, so ergibt sich uns, daß dieselben eine zum Verständnisse und zux Handhabung des im Verse ausgesprochenen Gesetzes unerläßliche Bestimmung enthalten: כאשר ישיח עליו בעל האשד, שומע אגי כל שירצה ח״ל' ונתן בפללים ״ .מגיד שאינו משלם אלא על פי רייניןDa es im V. heißt: ״So viel ״״ihm der Gatte des Weibes auflegen wird" hätte mau glauben ״können, daß er jeden Betrag, den der Gatte verlangt, entrichten ״müsse; um nun dieser Auffassung zu begegnen, heißt es: er zahle ״durch die Richter", womit ausgesprochen ist, daß er nur gemäß ״Entscheidung der Richter zu bezahlen hat". Diese Erklärung wurde selbst von nichtjüdischen Gelehrten in der Uebersetzung ausgenommen; Buusen übersetzt in seinem Bibelwerke ״ :ונח; בפליליםund er soll cs ״geben nach der Schiedsrichter Erkennen"; es wird auch jeder Unbefangene zugeben müssen, daß diese Auffassung, eine so einfache ist und so nothwendig sich aus dem Wortlaute des Verses ergibt, daß es ganz unbegreiflich ist, wieso der Verfasser sich zu der Behauptung entschließen konnte, daß bei seiner Auffassung die Stelle sich i)tcj natürlicher erklärt. Durch den als Parallelstellc angeführten Vers Jjob 34, 36 wird für die Meinung des Vers, gar nichts bewiesen.

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