Mannheim
Compact Memory

Jeschurun · 1866-08-01 · Heft 11-12 (August 1866) · p. 370

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 11-12 (August 1866)
Article
Die zwei letzten Abschnitte des Pentateuch [Rezension]
Date
1866-08-01
Page
370 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2932754-2932961-2932973-2950227--10195-2950259
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

370 Die zwei letzten Abschnitte des Pentateuch. strenger Berücksichtigung des vorhandenen Sprachschatzes ohne irgend eine willkürliche Deutung ein sachgemäßer Sinn aufgcfunden wurde. Daß aber die vom׳ Vers, gewählte Uedersctzung des Wortes פלילים sich sprachlich nicht rechtfertigen läßt, geht aus den beiden anderen Gründen hervor, mit denen er seine Auffassung zu motivtren sucht; als zweiten Grund führt er nämlich an: ״Weil -die Adjektiva der Form פעיל wie d. ähnlich lautende syrische׳ Partpass, wohl durchgehend entweder intransitive oder passive Bedeutung haben." Durch die Beifügung des Wörtchens ״wohl" zeigte der Vers, selbst, daß er seine Bemerkung über die Bedeutung der זמי$01=פעיל nicht als apodiktische Behauptung betrachtet wissen will, weßhalb eineBesprechung dieses Grundes kaum erforderlich wäre; indessen wollen wir doch einige Worte der b׳M-Form anführcn, aus denen die Unhaltbarkeit dieses zweiten Grundes hervorgeht, z. B. 1 אביו״. B. M. 49, 24, wozu R. David Kimchi in seinem, von Ginzburg in Preßbürg edtrtcn Commentare zur Genesis bemerkt: spfsiV אביר יעקב 3 רכיל;אוחו ולא במוטו פעמיו בכל הצרות שעברו עליו. B. M. 19, 16 s. Sifra z. St. שלא תהי' כרוכל שהוא מטעים דבריו והולך; das auch vom Vers, angeführte Wort קצין wird von Gcsentus zu Jes. 1, 10 durch ״Richter", von Knobel z. St. durch ״Entscheider, Bestimmer" erklärt. Auf das, was Ewald, den der Vers, als Gewährsmann hinsichtlich dieses Wortes ansührt, über dasselbe sagt, können wir nicht etngehcn, da uns dessen Grammatik gegenwärtig nicht zu Gebote steht; daß aber anck> dieser Gelehrte das Wort ,:0!« פלילים ״Richter" übersetzt, ist aus dem III. Bde. d. poct. B. d. a. B. (Göttingen 1836) S. 254 und aus dem Anhänge zum II. Bde. seiner Geschichte des Volkes Israel (Götttngen 1848) S. 154 klar ersichtlich. Ebenso nichtig ist der dritte vom Vers, angeführte Grund; er sagt nämlich: ״weil die anderen Stellen, -in denen das Wort ״vorkommt, sich viel natürlicher durch die Bedeutung ״bestraft, straf- ״bar" erklären, also : Gxod. 21, 22 ובחן בפלילים‘: er muß es unter ״den Bestraften d. h. als Bestrafter bezahlen (vgl. Hiob 34, 36 "ת' באנשי און), so ist Hiob 31, 11 und 28 עון פללים und ע' פללי ״eine Sünde der Strafbaren oder eine sträfl. S.; auch Jes. 28, 7 ,/פקו פלילי sic haben in sträfl. Weise gewankt." — Also durch die Ucbersetzung: ״er muß es unter den Bestraften d. h. als Bestrafter

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.