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Jeschurun · 1866-07-01 · Heft 10 (Juli 1866) · p. 321

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 10 (Juli 1866)
Article
Jüdische Kalender-Phantasien
Date
1866-07-01
Page
321 (sequence 9)
Language
German
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Jüdisch? KalenherHhantasten, 821 Arbeit erheben und unser ganzes Leben, das werkthätige voran, zu einem heiligen Gottes-Dienste adelnd umwandeln. Wie wett ab, ja in welchem Gegensatz zu allem diesem steht der selhstbeltebte Sonntag der nichtjüdischen Welt, und der sonntägtge Sahbath der modernen zeitgenössischen Brüder! Der jüdische Sabbath ist eine weihende Erhebung der Arbeit in den Dienst des Weltenherrn, der nichtjüdische Sonntag ist ein die Würde der Arbeit verkennendes Ausathmen von einer beklagensiverthen Bürde. Der jüdische Sabbath erfüllt den arbeitenden Menschen mit dem freudigen Bewußtsein eines Mitarbeiters an Gottes großem Weltenwerke, der!., nichtjüdische Sonntag läßt den Menschen sich als Lastthier begreifen, das der Erholung bedarf um nicht der Last zu erliegen. Der jüdische Sabbath führt mit erfrischtem und erfrischendem Bewußtsein zum Werk der Woche, der nichtjüdische Sonntag nur zum widerwilligen Wiederaufnehmen der nicht zu vermeidenden Bürde am blancy Montag. Der jüdische Sabbath, als Gott huldigende, von Gott gebotene Jnstitistion hat eine Fülle von Segen und Trost, von Frieden und Befriedigung, von Vertrauen und Ermuthigung, von Freude und Seligkeit in seinem Schoß; der von Menschen sich selbst bestimmte Sonntag darf zuletzt sich noch fragen, ob denn selbst diese eine vierundzwanzigstündige Rast auch gestattet, ob sie selbst nicht vielleicht ein Unrecht, nicht selbst vielleicht nicht zu rechtfertigende Willkür, nicht vielleicht nicht zu rechtfertigende Einbuße an schaffender Thätigkeit und deren Produkten? Das ״sie sollen Tag und Nacht nicht feiern!" ist wahrlich kein so gedankenloser Gedanke der Weisen. Ist Arbeit des Menschen Pflicht und Bestimmung, wer gibt ihm das Recht sich einen Tag dieser Pflicht und Bestimmung zu entheben, und darf er sich am Sonntag selber dieser Pflicht entheben, wer will ihm für den Montag k. diese selbftdispensatorische Befugniß absprechen? Die Frage scheint immerhin zulässig: was kann den soniitagfeiernden Arbeiter vor dem Vorwurf selbstverschuldeter Träg'- heit retten, wenn ihm vielleicht für einen Tag der Woche das Nöthige für die Fristung seiner Familie entgehet, oder was kann dem Sonntag Feiernden die Zuversicht verleihen, daß er mit der Einbuße dieses Siebtels seiner Arbeitserndte sich nicht an der eigenen und der Seinen Existenz versündige? Nur für den jüdischen Sabbath gab Gott am sechsten Tag das ״Doppelbrod" und nur der gottgcbotene

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