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Jeschurun · 1866-06-01 · Heft 9 (Juni 1866) · p. 302

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
12 (1865-1866)
Issue
Heft 9 (Juni 1866)
Article
R. David Nieto's Begründung der Tradition
Date
1866-06-01
Page
302 (sequence 7)
Language
German
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302 R. David Nieto's Begründung der Tradition. K. Führe noch mehr Beweise an, denn je mehr Beweise aufgestellt werden, in desto höherem Grade wird die Wahrheit bekräftiget und aufgehellt. CH. Bis jetzt machte ich es mir zur Aufgabe, die Wahrhaftigfeit unserer Gesetzeölehrer nachzuwetsen, und erwähnte nur mit we- Urheber nicht bekannt waren, als göttliche Ueberlieferung dargestellt werden? warum eine so große Zahl von Bestimmungen, denen unsere Weisen gewiß ebenfalls eine strikte Erfüllung zu sichern suchten, ausdrücklich als Derabbanan, als durch menschliche Autorität getroffene Anordnung bezeichnet werden? Wäre der Ausdruck Halacha le-Moschemi-Sinai, wie man aus einer falschen Auffassung der bekannten Stelle in רא״ש הל' מקואות (s. Jeschurun Jahrg. VII. S. 242 flg.) deduziren möchte, nicht blos in einigen wenigen Ausnahmsfällen sondern immer im uneigentlichen Sinne zu verstehen, oder hätten unsere Weisen — was die eigentliche, wenn auch nicht immer ausgesprochene, Ansicht der die Göttlichkeit der jüdischen Tradition Leugnenden ist —- mit jener Bezeichnung eine Täuschung üben, und einzelnen ihrem Bewußtsein nach menschlichen Einrichtungen einen göttlichen Ursprung vindiziren wollen, so wäre nicht einzusehen, warum sie an einem und demselben Gebote die eine Bestimmung als Halacha le-Mosche-mi- Sinai und die andere ebenso verbreitete und hinsichtlich ihrer Ver- Kindlichkeit ebenso anerkannte, als Derabbanan bezeichneten. So wird — um nur Ein Beispiel aus bcx\ Mischna anzuführen — Hinsichtlich des Peagebotes die Vorschrift, daß Jemand, der sein Feld mit zweierlei Arten Waizen besäet, wenn er eine Tenne daraus macht, eine Ecke geben, wenn er zwei Tennen daraus macht, zwei Ecken geben muß, Mischna Pea II. 6 als eine von Gott dem Moses überlieferte Tradition bezeichnet; die ebenfalls ohne Meinungsverschiedenheit angenommene Pflicht aber, daß mindestens der sechszigste Theil des Erträgnisses dem Armen als Ecke gelassen werden soll, als rabbinische Bestimmung dargestellt (s. Mischna Pea I, Chullin 138 b, Maimonides מתנות עניים I 15). Auf rationellem Wege läßt es sich nun gewiß nicht erklären, das erstere nur in gewissen Fällen anwendbare Vorschrift eine höhere Dignität als die in allen Fällen bei Erfüllung des Peagebotes einzuhaltende Bestimmung' über das Ouantum der zu überlassenden Ecke hat; man sollte vielmehr, wenn schon die, für den in der Mischna Pea II 6 erwähnten Fall zu beobachtende Norm durch die von Gott an Moses ergangene Ueberlieferung festgesetzt wurde, für das bei der jedesmaligen Erfüllung des Peagebotes zu beobachtende Maaß um so mehr eine traditionelle Firirung erwarten, als nach Erubin 4 a (s. תשוכות הרא״ש כלל ט״ז) die meisten

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