Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1866)
- Article
- R. David Nieto's Begründung der Tradition
- Date
- 1866-06-01
- Page
- 297 (sequence 2)
- Language
- German
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Bon vr. I. Gugenheimer- 297 wie ist es möglich, dieselbe mit dem geschriebenen Gesetze in Einklang zu bringen? CH. 4. B. M. 35, 31 heißt es: ״Und ihr dürfet nicht ein ״Sühnegeld annehmen für die Person eines Mörders, der des To- ״des schuldig ist; sondern ersterbe des Todes." Da in dieser Schriftstelle ausdrücklich hervorgehoben ist, daß man für den des Todes schuldigen Mörder kein Lösegeld annehmen darf, ergibt sich hieraus, daß derjenige, der eine Körperverletzung beibrachte, ein Lösegeld zu entrichten hat. Der Sinn des eben erwähnten Verses ist daher: Für die Person des Mörders dürft ihr kein Lösegeld nehmen, aber für denjenigen, der eine Körperverletzung zufügte, sollt ihr ein Lösegeld nehmen 8). Ferner heißt cs in der erwähnten Thorastelle (2. B. M. 21, 25): ״Strieme um Strieme"; und vorher V. 22: ״Und wenn ״Männer Streit haben und einer schlägt den andern mit einem ״Steine oder mit der Faust und er stirbt nicht, so ist der Schläger ״frei, nur soll er Versäumniß erlegen und ihn heilen lassen." Ein mit einem Steine beigebrachter Schlag hat aber gewiß eine Strieme zur Folge; dessenungeachtet heißt es in Bezug auf den, der einen andern mit einem Steine schlug: ״Nur soll er Versäumniß erlegen"; b) Dieser Beweis wird auch in der oben zitirten Thalmudstelle angeführt, in der auch auS 3. B. M. 24, 18. 19 resultirt wird, daß der bei Körperverletzungen für Schaden, Schmerz, Heilung, Versäumniß und Beschimpfung zu leistende Geldcrsatz nicht blos zulässig und etwa von der Wahl des Betreffenden abhängig, sondern die einzige für Körperverletzungen vom Gerichte aufzulegende Strafe ist. Die dieser Deduktion zu Grunde liegende Auffassung des zwischen diesen beiden Versen bestehenden Zusammenhanges wird von R- I. Z. Meklenburg in הכתב והקבלה z. St. dadurch erörtert, daß das 1 in der Bibelsprache zuweilen als Ausdruck der Vergleichung dient, 1 B. Samuel 12, 15 (s. מכל?* ׳21׳ z. St.), Spr. Sal. 25, 25 (s. Mein z. St.), Hiob 16, 21 (s. Naschi und Ramban z. St.). An diesen Stellen wird das den Worten וכ8כ1היכמ ,ושמועה, pl voranstehende 1, im Targum als Ausdruck der Vergleichung aufgefaßt; ebenso kann auch das dem Worte ואיש in 3 B. M. 24, 19 voranstehendc, als Ausdruck der Vergleichung interpretirt werden, wonach damit angedeutet wird, daß, wie bei der V. 18 erwähnten Beschädigung des Eigenthums so auch bei der V.: 19 erwähnten Beschädigung des Körpers eines Ändern ein Ersatz durch Geld zu leisten ist. 20