Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 9 (Juni 1866)
- Article
- Noch ein Wort in Angelegenheit der Wahl eines Grand Rabbin von Frankreich
- Date
- 1866-06-01
- Page
- 283 (sequence 3)
- Language
- German
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eines Grand Nabbin von Frankreich. 883 kenö schöpfen, in denen er den Lohn seines ganzen hiniedigen Daseins finden soll, und für welche er einst im Jenseits die erste und ernsteste Rechenschaft abzulegen haben wird, wenn man uns die unveräußerlichsten Güter jüdischer Männer entwinden will, da sollten wir wie Feiglinge den Verrath an dem uns anvcrtrautcn Pfände geschehen lassen, ohne uns dem kecken Eingriff entgegenzuwcrfen mit dem ganzen Muthe, der Männern geziemt und dem ganzen Ernst, der Männer adelt? Die Stunde naht, in welcher auf weit hinaus, für eine lange Zukunft hin über die höchste Angelegenheit des französischen Judenthums entschieden werden wird. Die endliche Wahl eines Grand-Rabbin von Frankreich ist vor der Thür. Wie sich gut unterrichtet sein wollende Blätter geäußert, dürstcn die Auspicien nicht danach sein, daß die Zukunft des Judenthums in Frankreich des Ausgangs dieser Angelegenheit sich zu erfreuen haben werde, und wirklich unterliegt die Entscheidung dem Einfluß von Männern, die, welchen Ehrenplatz sie auch im bürgerlichen Kreise der Gesellschaft mit Recht einnehmen mögen, doch auf dem religiösen Boden, welchem die Angelegenheit angehört, um deren Entscheidung cs sich handelt, möglicherweise die Letzten zu sein berufen sein könnten, auch nur Ein Wort von Gewicht in die Schale der Entscheidüng zu legen. Ueberall sonst nämlich, und handelte es sich auch nur uni die Anlcgung einer Straße, um die dekorative Ausschmückung eines untergeordneten Theaters, um Ja und Nein in einer Angelegenheit von der leisesten Bedeutung, für jede Angelegenheit irgend welchen mcnschlichen Interesses werden nur Männer mit einem entscheidenden Einfluß betraut, ja, Ehrenmänner lassen sich nur für eine solche Angelegcnheit mit einem entscheidenden Einfluß betrauen, hinsichtlich deren sie sich der eingehendsten Sachkunde bewußt sind, und für deren Zweck sie ein so lebhaftes Interesse haben, wie es eine aufrichtige Hingebung bedingt. Das Judenthum allein erfreut sich in Frankreich einer solchen Rücksicht nicht, die sich überall sonst von selbst verstehen sollten und versteht, das Judcnthum allein muß seine heiligsten Lebensfragen dem Ungefähr überlassen, möglicherweise von Männern entschieden zu werden, denen 1s*