Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1866)
- Article
- Risse
- Date
- 1866-05-01
- Page
- 263 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Von,€?... 263 für ihn auf Begnadigung gehofft; denn so viele Gründe auch für seine Schuld sprachen, so sprachen doch auch mehrere sehr gewichtige dagegen, und da er bis zuletzt seine Unschuld betheuerte, und kein Zeuge bei dcr That zugegen gewesen ist, so erscheint es mir schrecklich, daß man ihn getvdtet." ״Man erzählt, er habe am Fuße des Galgens ein Gestäuduiß abgelegt; er soll gesagt haben, er sterbe nicht schuldlos." ״Und das betrachtet man als Gestäuduiß! — wie viele Menscheu sterben denn überhaupt schuldlos? — Da sind doch unsere so oft geschmähten jüdischen Gesetze unendlich milder. Kein Mensch darf nach jüdischem Recht gerichtet werden, wenn nicht zwei Zeugen bei seiner That zugegen gewesen, und sogar auf sein eigenes Geständniß hin darf man ihn nicht verurtheilen." ״Wie," rief Philipp verwundert, ״wenn ein Verbrecher bekannt, er habe einen Mord begangen, so durfte man ihn nicht tvdten?" ״Wenn nicht zwei Zeugen bei seiner That gegenwärtig waren, nein." ״Aber das ist ja widersinnig, das widerspricht ja — ״ ״Der gewöhnlichen menschlichen Einsicht," fiel Blum ein, ״das will ich nicht in Abrede stellen. Aber der jüdische Gesetzgeber hat auch nicht mit menschlicher Einsicht seine Gesetze erwogen. Doch auch durch Fakta bin ich im Stande, Ihre Ansicht über den Werth des .Selbstgeständnisses zu widerlegen. Vor einer Reihe von Jahren stand vor den Assisen eines franzvsischen Gerichtshofes eine Frau, angeklagt des Vatermordes. Sie war eine Wittwe, hatte ganz allein mit einem dreijährigen Kinde bei ihrem Vater gewohnt; am Abend hatten die Nachbarn in dem sonst so ruhigen Hause lebhaften Wortwechsel vernommen; der Vater wollte die Tochter durchaus au einen Pächter verheirathen, wogegen diese sich widersetzte, weil sie vor kaum einem Vierteljahre ihren Mann verloren hatte. Am andern Morgen fand man den Vater, einen schwächlichen Greis, als Leiche — er war erdrosselt. Im Anfange stellte die Angeklagte ihre Schuld entschieden in Abrede; doch als sie einige Zeit in Untersuchungshaft gewesen, da gestand sie, den Vater mit eigener Hand gemordet zu haben. Sie wurde zum Tode vernrthetlt, doch ward dann ein Moment bekannt, das die