Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 12 (1865-1866)
- Issue
- Heft 8 (Mai 1866)
- Article
- Princip des Beweises und Beweisverfahrens im Criminalprozeß des jüd. Rechtes
- Date
- 1866-05-01
- Page
- 257 (sequence 9)
- Language
- German
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Vim Vr. N. -Mch» 257:: a!! Nach einer Auffassung B. K. 88 a. scheint seine Ausschließung dadurch gefordert, weil er איט בבל המצות, nicht völlig dem Einignngsbandc der Gesammtheit, der Gesetzespflicht, angehört. Und so würde sich! denn nach unserer Entwickelung seine Ausschließung von der Zcugnißablage daher begreifen lassen, weil keiner die Gesammtheit zu repräsentiren vermag, der ihrem Principe, also ihr selbst nicht voll angehört. Wir begreifen darum auch de» zu dieser Stelle vom Ranch, ausgesprochenen אס עברי' שהם במקצת מצו'פסולי' עכ״ום :ק״ו לא כ״ש. — Nach einer andern Auffassung (das.) ist der Sklave' ausgeschlossen weil אין לו חייפ למסה, ihm die Fähigkeit selbststäudtgcr Familiengrundung abgeht, er gehört ja selbst mit seiner Person dem Herrn cigenthümlich, und könnte daher vielleicht dieser Ausschluß durch dasselbe Verhältniß bedingt werden, welches, wie wir glaubten, nach dem Begriff der Zeugen, die Unfähigkeit des Weibes zum Zeugnisse begründet. Der Sklave erscheint nur als Theil des Kreises eines Einzelnen, seines Eigenthümcrs, er ist nicht selbstständiges Glied der Gesammtheit und vermag nur jenen Kreis, nicht aber diese zu repräsentiren. Die Fähigkeit zum Zeugnisse tritt erst mit völliger Abscheidung von seinem Herrn, erst wen» er deuFreiheitsbrief empfangen, ein. 6. Der Minderjährige ist untüchtig zum Zeugnisse12).— Die Minderjährigkeit hört auf, unter normalem Verhältnisse der physischen Reife, nach voll zurückgelegtem dreizehnten Lebensjahre des Mannes"). Alsdann ist er fähig zur Zcugnißablage (mit Ausnähme vom Zcugniß über den Besitzstand in Beziehung auf liegende Güter, weil er mit den Handelsusanceu (טיב מו"מ) noch nicht bekannt ist, ist dies jedoch der Fall, so ist er zulässig"). Zwei Momente dürften die Untüchtigkcit desselben bedingen. Erstens, die individuelle physische Constitution des Menschen in seiner Kindheit. Er gilt als 15 "לאו בר דעה״). Das Verständlich und die hierdurch bedingte Präcision der Wahrnehmung, die Treue des Gedächtnisses — iutegrireude Erfordernisse des Zeugnisses — sind bei dem Menschen in seiner ersten Lcbensperiode nicht als in der nothwcndigen Weise entwickelt vorauszusetzen. Sie sind im Allgemeinen erst Produkt aus ף «) B. B. 155 b. - Namb. das. 7. «) Nid. 45 b. u. ff. «) B. B.;ו das. R. das. 8. Gitt. 23 a. u. sonst. 8